Betreff
Beteiligungsbericht 2017
Vorlage
2022/039
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt von dem Beteiligungsbericht 2017 Kenntnis.

 


Sachverhalt

 

Nach § 105 Abs. 2 GemO hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderates und ihrer Einwohner einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, zu erstellen. Der Beteiligungsbericht 2017 wurde nach den Vorgaben des Gemeindewirtschaftsrechts erstellt.

 

Im Beteiligungsbericht ist auf alle Unternehmen in privater Rechtsform bei unmittelbarer und mittelbarer Beteiligung der Stadt von mehr als 50 % einzugehen. Über diesen „Pflichtteil“ hinaus wird von der Rechtsaufsichtsbehörde und der Gemeindeprüfungsanstalt eine Gesamtdarstellung aller Beteiligungen empfohlen, also z. B. auch die Beteiligung an Zweckverbänden oder an Unternehmen mit einem nur geringen Beteiligungsumfang.

 

Für die Beteiligungen der Stadt am Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung, an verschiedenen Zweckverbänden sowie an der Naturschutzstiftung, für die zwar keine Berichtspflicht besteht, die aber wegen ihres Umfanges bedeutsam sind, wurden die Angaben soweit möglich in gleichem Umfang gemacht. Lediglich für die am Gesamtunternehmen gemessenen „kleinen“ sonstigen Beteiligungen wurden sie verkürzt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

keine

 

 


Klimatische Auswirkungen

 

keine