Änderung des Aufstellungsbeschlusses
Beschlussvorschlag
a)
Der
Gemeinderat beschließt die geänderte Aufstellung des Bebauungsplanes „In der Hofmatt“ in Bühl-Altschweier,
als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB, gemäß dem Abgrenzungsplan vom 02.
März 2022.
b)
Der
Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung des
Bebauungsplanentwurfes.
Sachverhalt
Am 30. November 2020 wurde das Bauvorhaben
auf dem Flst.Nr. 1481/1 und 1481/2 mit 8 Wohneinheiten und einem Satteldach mit
Gauben als Bauvoranfrage eingereicht. Da für diesen Bereich kein Bebauungsplan
existiert, beurteilt sich das Bauvorhaben nach dem Maßstab der
Umgebungsbebauung, also nach § 34 BauGB, wobei die Kirche als öffentliches
Gebäude als Maßstab nicht herangezogen werden kann.
Nach einer ersten Beurteilung durch die
Baurechtsbehörde wurde festgestellt, dass sich das Bauvorhaben bezüglich Baumasse,
Höhe, Versiegelung, Anordnung und Anzahl der Wohnungen nicht einfügt. Daraufhin
fanden Gespräche mit dem Investor und dem Architekten statt. In einer ersten
Überarbeitung wurde das Vorhaben um 2 Wohnungen reduziert und auch die
Gebäudehöhe von ca.12,00 m auf ca.10,70 m herabgesetzt, wobei die nach
baurechtlicher Beurteilung zulässige Baumasse weiterhin überschritten wurde.
Eine nochmalige Überarbeitung ergab dann wieder die Vergrößerung des
Bauvorhabens auf insgesamt 6 Wohnungen und der weiterhin bestehenden
Überschreitung der Baumasse. Diese Variantendiskussionen wurde mit dem
Ortschaftsrat Altschweier besprochen, um ein Meinungsbild abzufragen.
Einstimmige Meinung war, dass sich das Bauvorhaben nicht in die
Umgebungsbebauung einfügt. Der Bauherr hat weiterhin die Aufgabe die Baumasse
zu reduzieren. Dies kann entweder durch die Reduzierung der Grundfläche bei
Beibehaltung der Gebäudehöhe oder durch Reduzierung der Gebäudehöhe bei
Beibehaltung der Grundfläche erreicht werden.
Aufgrund dieser Tasche hat sich der
Ortschafstrat dahingehend geäußert, dass für den Bereich ein Bebauungsplan
aufgestellt werden soll. Aus dem Jahre 1997 existiert zwar bereits ein
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan mit Namen „Hofmatt“, welcher
einen Großteil der Grundstücke umfasst, jedoch soll künftig gerade auch der
Bereich um die Kirche mit der Konrad-Kappler-Straße und die ehemalige
Gaststätte mit einbezogen werden. Daher wird dieser alte Aufstellungsbeschluss
überarbeitet und mit geändertem Geltungsbereich und neuem Bebauungsplannamen
neu gefasst. Anknüpfend an die früheren städtebaulichen Ziele, die bestehenden
bzw. gewachsenen Wegeverbindungen wie Kirche-Rathaus-Bühler Seite künftig zu
sichern und den dörflichen Charakter zu erhalten, soll neben der vorliegenden Bauvoranfrage
der Bereich um die Kirche in seiner historisch gewachsenen Struktur entwickelt
werden. Der Bereich um die Kirche mit dem Kindergarten bis zum Rathaus ist noch
dörflich geprägt. Die Bebauung kann hier als kleingliedrig angesehen werden.
Auch wenn in unmittelbarer Nähe zum geplanten Vorhaben flächenmäßig größere
Gebäude vorhanden sind, wirken diese nicht so massiv wie die vorliegende
Bauvoranfrage. An die Bestandsgebäude sind teilweise eingeschossige Anbauten
errichtet oder großzügig bemessene Terrassen ausgeführt. Die vorhandenen
Baukörper können somit städtebaulich nicht mit der vorgelegten Planung
verglichen werden. Zudem wirkt die Dimensionierung der Tiefgaragenzufahrt im
sensiblen Umfeld der Kirche unpassend bzw. störend und kann verunstaltend sein.
Außerdem eignet sich das Baugrundstück sehr gut, um das Arial um die Kirche bis
zum Rathaus aufzuwerten und die gewachsenen Strukturen zu sichern bei
gleichzeitiger Möglichkeit städtebaulich verträgliche Erweiterungen bzw.
Verdichtungen zu ermöglichen.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke
Flst.Nrn. 1664/1, 1664/2, 1481, 1481/1, 1481/2, 1480, 1479, 1478, 1478/2,
1478/1, 1477, 1473/3, 1473/2, 1473/1 und 1473, 1475, 1474/1, 1474/2 sowie eine
Teilfläche der Straßenfläche Flst.Nr. 3344. Zum Teil liegen die Grundstücke
innerhalb des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Hofmatt“ vom 25. Juni
1997. Die Straßenfläche befindet sich innerhalb des rechtskräftigen
Bebauungsplanes „Riedmatt“, welcher direkt angrenzt. Im Süden grenzt der erst
kürzlich aufgestellte Bebauungsplan „Bühlertalstraße/Herrenbergstraße“ an.
Zur Sicherung dieser städtebaulichen Ziele
soll der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „In der Hofmatt“ für das ca.
1,23 ha große Gebiet gefasst und damit der verbleibende Geltungsbereich
des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses
geändert werden. Da es sich hier um innerdörfliche Flächen der Innenentwicklung
(Nachverdichtung) handelt, soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB aufgestellt werden. Durch die Nähe der angrenzenden neueren
Bebauungspläne „Bühlertalstraße/Herrenbergstraße“ und „Herrenbergstraße“ wird
im Laufe des Verfahrens noch geprüft, ob diese Pläne sachlich, räumlich und
zeitlich zusammenhängen und eine überschlägige Vorprüfung auf erhebliche Umweltauswirkungen
durchgeführt werden muss.
Der Ortschaftsrat wird diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 8.
März 2022 beraten. Über das Ergebnis wir in der Sitzung des Gemeinderates
mündlich berichtet.
Um die Plansicherungsinstrumente rechtzeitig anzuwenden wird auf eine
Vorberatung im Technischen Ausschuss verzichtet. Die Verwaltung empfiehlt dem
Gemeinderat, die geänderte Aufstellung des Bebauungsplanes „In der Hofmatt“ in
Bühl-Altschweier als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB gemäß dem Abgrenzungsplan vom 02. März 2022 zu
beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, den Bebauungsplanentwurf
auszuarbeiten.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Für das Bebauungsplanverfahren „In der Hofmatt“ werden für Vermessung,
Artenschutz, Umweltbelange, Vorprüfung und Schallgutachten Haushaltsmittel von
voraussichtlich ca. 10.000 € benötigt sowie der Verwaltungsaufwand. Weitere
Ausgaben sind nicht vorgesehen. Dies ist aber abhängig vom Verfahrensverlauf.
Die benötigten Mittel stehen im Profitcenter 5110, Stadtplanung (S. 326 d.
Beratungsentwurfes zum Haushalt 2022) zur Verfügung.
Klimatische
Auswirkungen
Der Bebauungsplan ist teilweise klimarelevant aufgrund der Versiegelung
von noch momentan unbebauten innerdörflichen Flächen allerdings mit vorhandener
Erschließung. Durch die Maßnahmen kann jedoch die Schonung des Außenbereiches erreicht
werden.