Satzung zur Aufhebung der Satzung zur Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme für das Gebiet „Nördlicher Stadteingang“ (Aufhebungssatzung)
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die förmliche
Aufhebungssatzung zum Sanierungsgebiet „Nördlicher Stadteingang“.
Sachverhalt
Die Sanierungsmaßnahme "Nördlicher
Stadteingang“ begann im Jahr 2007 mit der Durchführung der vorbereitenden
Untersuchungen mit Festlegung des Sanierungsgebietes.
Der für das Programmjahr gestellte
Aufnahmeantrag in das Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm (SEP)
für Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen wurde mit einem Förderrahmen in Höhe
von ca. 1,6 Mio. Euro von 2008 bis 2016 bewilligt. Dieser wurde nochmals bis
2019 verlängert und mehrfach auf über 7 Mio. Euro aufgestockt.
Die Sanierung zielte auf die Beseitigung
baulicher Missstände, aber auch auf die Weiterentwicklung öffentlicher Platz-
und Straßenflächen hin. Besonders zu erwähnen sind der Bau eines
Kreisverkehrsplatzes am Nordtor und die Errichtung des westlichen
Nordtorgebäudes. Dazu folgten der Ausbau der Nördlichen Hauptstraße und der
Rheinstraße.
Die Errichtung des neuen Dreherplatzes an
der Hauptstraße ist hervorzuheben.
Neben dieser Umsetzung wurden einige private
Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, aber auch von der Stadt selbst.
Besonders hervorzuheben sind hier die
Sanierungen des Rathauses I und des Rathauses II mit neuem Anbau. Darüber
hinaus die neue Gestaltung des gesamten Markt- und Kirchplatzes, von der Bühlot
bis zur Eisenbahnstraße.
Die Sanierung ist zwischenzeitlich
abgerechnet, sodass als nächster Schritt die Aufhebung der Sanierungssatzung
angezeigt ist.
Der Technische Ausschuss hat am 17.03.2022
zu diesem Tagesordnungspunkt Beschluss gefasst und empfiehlt einstimmig dem
Gemeinderat, die förmliche Aufhebungssatzung zum Sanierungsgebiet „Nördlicher
Stadteingang“ zu beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Keine Auswirkungen.
Klimatische
Auswirkungen
Keine Auswirkungen.