Betreff
Sanierungsgebiet „Nördlicher Stadteingang“ in Bühl,
Satzung zur Aufhebung der Satzung zur Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme für das Gebiet „Nördlicher Stadteingang“ (Aufhebungssatzung)
Vorlage
2022/051
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die förmliche Aufhebungssatzung zum Sanierungsgebiet „Nördlicher Stadteingang“.

 


Sachverhalt

Die Sanierungsmaßnahme "Nördlicher Stadteingang“ begann im Jahr 2007 mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen mit Festlegung des Sanierungsgebietes.

 

Der für das Programmjahr gestellte Aufnahmeantrag in das Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm (SEP) für Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen wurde mit einem Förderrahmen in Höhe von ca. 1,6 Mio. Euro von 2008 bis 2016 bewilligt. Dieser wurde nochmals bis 2019 verlängert und mehrfach auf über 7 Mio. Euro aufgestockt.

 

Die Sanierung zielte auf die Beseitigung baulicher Missstände, aber auch auf die Weiterentwicklung öffentlicher Platz- und Straßenflächen hin. Besonders zu erwähnen sind der Bau eines Kreisverkehrsplatzes am Nordtor und die Errichtung des westlichen Nordtorgebäudes. Dazu folgten der Ausbau der Nördlichen Hauptstraße und der Rheinstraße.

 

Die Errichtung des neuen Dreherplatzes an der Hauptstraße ist hervorzuheben.

 

Neben dieser Umsetzung wurden einige private Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, aber auch von der Stadt selbst.

 

Besonders hervorzuheben sind hier die Sanierungen des Rathauses I und des Rathauses II mit neuem Anbau. Darüber hinaus die neue Gestaltung des gesamten Markt- und Kirchplatzes, von der Bühlot bis zur Eisenbahnstraße.

 

Die Sanierung ist zwischenzeitlich abgerechnet, sodass als nächster Schritt die Aufhebung der Sanierungssatzung angezeigt ist.

 

Der Technische Ausschuss hat am 17.03.2022 zu diesem Tagesordnungspunkt Beschluss gefasst und empfiehlt einstimmig dem Gemeinderat, die förmliche Aufhebungssatzung zum Sanierungsgebiet „Nördlicher Stadteingang“ zu beschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Keine Auswirkungen.

 


Klimatische Auswirkungen

Keine Auswirkungen.