Betreff
Biotopverbund
Vorlage
2022/056
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Auftragsvergabe an das Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz in Bühl (ILN) Sandbachstr. 2, 77815 Bühl über eine Gesamthonorarsumme von 46.706,31 € zu.

Der Zuschuss erfolgt nach Abschluss der Biotopverbundplanung. Der anfallende Rechnungsbetrag wird anteilig unserem Schlüssel von der Verwaltungsgemeinschaft getragen.

 


Sachverhalt

Im Jahr 1989 wurde auf Beschluss des Bühler Gemeinderates das „Programm zur Förderung der Biotopvernetzung auf dem Gebiet der Stadt Bühl“ ins Leben gerufen. Ziel war es, durch Erhalt, Aufwertung oder Neuanlage verschiedener Biotoptypen zwischen bestehenden Biotop-Inseln Verbindungswege zu schaffen, welche ein Ausbreiten mancher Tier- und Pflanzenarten erst ermöglichen können.

Das Ziel der Vernetzung von Biotopen konnte jedoch in den wenigsten Fällen erreicht werden: Große Lücken im angestrebten Biotop-Netz blieben auf Grund fehlender Flächenverfügbarkeit unüberwindbar.

Gleichzeitig hat sich das Problem der Landschaftspflege (=Offenhaltung) in der Vorbergzone zusehends verstärkt. Die zur Verfügung stehenden Rechtsvorschriften (Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht nach Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz, Satzung der Stadt Bühl über Nichtaufforstungsgebiete in der Bühler Vorbergzone) reichen allein nicht aus, der Verbuschung und Bewaldung wirksam Einhalt zu gebieten.

Hinzu kamen 2008 EU-rechtliche Regelungen der kommunalen Beihilfen an Unternehmen des Agrarerzeugnissektors, auf Grund derer die Kommunen dringend gehalten sind, mit ihren Förderungen nicht in Konkurrenz zu EU- oder Landesförderungen, z.B. nach MEKA (Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich) oder LPR (Landschaftspflegerichtlinie) zu treten.

 

Nun besteht die Möglichkeit über das landesweite Biotopverbundkonzept unser bestehendes Biotopvernetzungskonzept planerisch auf den neusten Stand zu bringen.

Das am 31. Juli 2020 in Kraft getretene Naturschutzgesetz Baden-Württemberg sieht in § 22 vor, auf der Grundlage des Fachplans Landesweiter Biotopverbund (FPBV), ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope zu schaffen.

 

Der funktionale Biotopverbund soll schrittweise ausgebaut werden und bis zum Jahr 2023 mindestens 10%, bis zum Jahr 2027 mindestens 13% und bis zum Jahr 2030 mindestens 15% der Offenlandflächen in Baden-Württemberg umfassen. Als Grundlage dient für eine Kommune auf ihrer Gemarkung, die Grundlagen der Biotopverbundplanung zu erstellen und diese an ihren Landschafts- oder Grünordnungsplan anzupassen.

Die Kommune stellt die notwendigen räumlichen und funktionalen Zusammenhänge zwischen den Biotopen dar und bezieht weitere bereits vorhandene Datengrundlagen und Planungsgrundlagen mit ein. Die kommunale Biotopverbundplanung liefert die fachlichen Grundlagen für eine kontinuierliche Umsetzung von Maßnahmen auf der Gemarkung. Die wesentlichen Inhalte werden durch die Integration in den Landschaftsplan und somit in den Flächennutzungsplan gesichert. Das Maßnahmenkonzept gliedert sich in Schwerpunkträume, Maßnahmenliste und Steckbriefe für umzusetzende Maßnahmen.

 

Herr Wolff von Seiten des Landratsamtes Rastatt, Landschaftserhaltungsverband (LEV) speziell für das landesweite Biotopverbundprogramm eingesetzt, wird uns das landesweite Programm vorstellen.

 

       Warum Biotopverbund? (Hintergründe, Problemstellung, Ursachen, Folgen)

       Relevanz/Bedeutung für den Menschen.

       Vom Volksbegehren bis zur Änderung §22NatschG Landesweiter Biotopverbund

       Ablauf Biotopverbundplanung (vom Antrag bis zur Umsetzung)

       Mögliche Maßnahmen

       Vorteile für Kommunen

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Es liegt der Verwaltung ein Honorarangebot des Instituts für Landschaftsökologie und Naturschutz Bühl (ILN) vor, mit einer Honorarsumme von insgesamt 46.706,31 €. Der Zuschuss der landesweiten Biotopplanung beträgt 90% der Kosten. Es sind somit 10% der Kosten durch die Verwaltungsgemeinschaft zu decken.

 

Die Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft Bühl-Ottersweier teilen sich diesen Betrag (vorausgesetzt der Zustimmung des Gemeinderates von Ottersweier).

 

       Stadt Bühl 71,5%                                                                                          33.395,01 €

 

       Gemeinde Ottersweier 28,5 %                                                                     13.311,30 €

 

       Im Profitcenter 5110 stehen unter Sachkonto 4271 0000 finanzielle Mittel zur Verfügung (siehe S: 326 d. Beratungsentwurfs zum Haushaltsplan 2022).

 

       Das Landratsamt Rastatt hat in seiner Genehmigung vom 14. März 2022 dem vorläufigen Maßnahmenbeginn zugestimmt. Wenn die Landesmittel ausreichen, erhält die Verwaltungsgemeinschaft einen Zuschuss von 90 % für die Planung. Die Kosten verteilen sich dann entsprechend:

 

       Stadt Bühl 71,5%                                                                                          3.339,50 €

 

       Gemeinde Ottersweier 28,5 %                                                                     1.331,13 €

 


Klimatische Auswirkungen

Die örtliche Situation, hat sich insbesondere in der Vorbergzone geändert. Nebenerwerbsbetriebe, Obstvermarktung, Weinbau verändern sich durch weltweiten Handel. Bewirtschaftung wird in der Vorbergzone aufgegeben. Klimatisch sind Kaltluftschneisen, die Beschattung von kleinen Fließgewässern wichtig für den Luftaustausch und zur Befeuchtung der Umgebungsluft.

In der Ebene sind wertvolle Landschaftselemente und Lebensräume zu erhalten. Ökologisches Wissen hilft, Flächen zu schützen oder optimal bewirtschaften zu können.