Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der Auftragsvergabe an das Institut
für Landschaftsökologie und Naturschutz in Bühl (ILN) Sandbachstr. 2, 77815
Bühl über eine Gesamthonorarsumme von 46.706,31 € zu.
Der Zuschuss erfolgt nach Abschluss der
Biotopverbundplanung. Der anfallende Rechnungsbetrag wird anteilig unserem
Schlüssel von der Verwaltungsgemeinschaft getragen.
Sachverhalt
Im Jahr 1989 wurde auf Beschluss
des Bühler Gemeinderates das „Programm zur Förderung der Biotopvernetzung auf
dem Gebiet der Stadt Bühl“ ins Leben gerufen. Ziel war es, durch Erhalt,
Aufwertung oder Neuanlage verschiedener Biotoptypen zwischen bestehenden
Biotop-Inseln Verbindungswege zu schaffen, welche ein Ausbreiten mancher Tier-
und Pflanzenarten erst ermöglichen können.
Das Ziel der Vernetzung von
Biotopen konnte jedoch in den wenigsten Fällen erreicht werden: Große Lücken im
angestrebten Biotop-Netz blieben auf Grund fehlender Flächenverfügbarkeit
unüberwindbar.
Gleichzeitig hat sich das
Problem der Landschaftspflege (=Offenhaltung) in der Vorbergzone zusehends
verstärkt. Die zur Verfügung stehenden Rechtsvorschriften (Bewirtschaftungs-
und Pflegepflicht nach Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz, Satzung der
Stadt Bühl über Nichtaufforstungsgebiete in der Bühler Vorbergzone) reichen
allein nicht aus, der Verbuschung und Bewaldung wirksam Einhalt zu gebieten.
Hinzu kamen 2008 EU-rechtliche
Regelungen der kommunalen Beihilfen an Unternehmen des Agrarerzeugnissektors,
auf Grund derer die Kommunen dringend gehalten sind, mit ihren Förderungen
nicht in Konkurrenz zu EU- oder Landesförderungen, z.B. nach MEKA
(Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich) oder LPR
(Landschaftspflegerichtlinie) zu treten.
Nun besteht die Möglichkeit über das landesweite
Biotopverbundkonzept unser bestehendes Biotopvernetzungskonzept planerisch auf
den neusten Stand zu bringen.
Das am 31. Juli 2020 in Kraft getretene Naturschutzgesetz
Baden-Württemberg sieht in § 22 vor, auf der Grundlage des Fachplans
Landesweiter Biotopverbund (FPBV), ein Netz räumlich und funktional verbundener
Biotope zu schaffen.
Der funktionale Biotopverbund soll schrittweise ausgebaut
werden und bis zum Jahr 2023 mindestens 10%, bis zum Jahr 2027 mindestens 13%
und bis zum Jahr 2030 mindestens 15% der Offenlandflächen in Baden-Württemberg
umfassen. Als Grundlage dient für eine Kommune auf ihrer Gemarkung, die
Grundlagen der Biotopverbundplanung zu erstellen und diese an ihren
Landschafts- oder Grünordnungsplan anzupassen.
Die Kommune stellt die notwendigen räumlichen und
funktionalen Zusammenhänge zwischen den Biotopen dar und bezieht weitere
bereits vorhandene Datengrundlagen und Planungsgrundlagen mit ein. Die
kommunale Biotopverbundplanung liefert die fachlichen Grundlagen für eine
kontinuierliche Umsetzung von Maßnahmen auf der Gemarkung. Die wesentlichen
Inhalte werden durch die Integration in den Landschaftsplan und somit in den
Flächennutzungsplan gesichert. Das Maßnahmenkonzept gliedert sich in
Schwerpunkträume, Maßnahmenliste und Steckbriefe für umzusetzende Maßnahmen.
Herr Wolff von Seiten des Landratsamtes Rastatt,
Landschaftserhaltungsverband (LEV) speziell für das landesweite
Biotopverbundprogramm eingesetzt, wird uns das landesweite Programm vorstellen.
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Warum Biotopverbund? (Hintergründe, Problemstellung, Ursachen,
Folgen)
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Relevanz/Bedeutung für den Menschen.
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Vom Volksbegehren bis zur Änderung §22NatschG Landesweiter
Biotopverbund
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Ablauf Biotopverbundplanung (vom Antrag bis zur Umsetzung)
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Mögliche Maßnahmen
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Vorteile für Kommunen
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Es liegt der Verwaltung ein Honorarangebot des Instituts für
Landschaftsökologie und Naturschutz Bühl (ILN) vor, mit einer Honorarsumme von
insgesamt 46.706,31 €. Der Zuschuss der landesweiten Biotopplanung beträgt 90%
der Kosten. Es sind somit 10% der Kosten durch die Verwaltungsgemeinschaft zu
decken.
Die Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft Bühl-Ottersweier
teilen sich diesen Betrag (vorausgesetzt der Zustimmung des Gemeinderates von
Ottersweier).
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Stadt Bühl 71,5% 33.395,01
€
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Gemeinde Ottersweier 28,5 % 13.311,30
€
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Im Profitcenter 5110 stehen unter Sachkonto 4271 0000 finanzielle
Mittel zur Verfügung (siehe S: 326 d. Beratungsentwurfs zum Haushaltsplan
2022).
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Das Landratsamt Rastatt hat in seiner Genehmigung vom 14. März
2022 dem vorläufigen Maßnahmenbeginn zugestimmt. Wenn die Landesmittel
ausreichen, erhält die Verwaltungsgemeinschaft einen Zuschuss von 90 % für die
Planung. Die Kosten verteilen sich dann entsprechend:
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Stadt Bühl 71,5% 3.339,50
€
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Gemeinde Ottersweier 28,5 % 1.331,13
€
Klimatische
Auswirkungen
Die örtliche Situation, hat sich
insbesondere in der Vorbergzone geändert. Nebenerwerbsbetriebe,
Obstvermarktung, Weinbau verändern sich durch weltweiten Handel.
Bewirtschaftung wird in der Vorbergzone aufgegeben. Klimatisch sind Kaltluftschneisen,
die Beschattung von kleinen Fließgewässern wichtig für den Luftaustausch und
zur Befeuchtung der Umgebungsluft.
In der Ebene sind wertvolle
Landschaftselemente und Lebensräume zu erhalten. Ökologisches Wissen hilft,
Flächen zu schützen oder optimal bewirtschaften zu können.