Beschlussvorschlag
Die Firma bhg Autohandelsgesellschaft in Bühl erhält den Auftrag für das
VW-Trägerfahrzeug, Modell T6.1 zum Preis von 37.293,41 € zu liefern.
Die Firma Bertsche Kommunalgeräte in Bräunlingen erhält den Auftrag den
Leichtmüllverdichter zum Preis von 43.085,71 € zu liefern.
Der Technischer Ausschuss stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
Sachverhalt
Die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen erfolgt über die mittelfristige
Investitionsplanung. Bei dieser Planung wurde die maximale Nutzungsdauer für
leichte Nutzfahrzeuge auf eine Nutzungsdauer von 15 - 20 Jahren und eine
maximale Laufleistung von 120.000 km festgelegt.
Das bisher eingesetzte Müllsammelfahrzeug Typ Mercedes Benz Sprinter mit
dem amtlichen Kennzeichen RA-2577, Baujahr 2004 hatte eine Laufleistung von ca.
180.000 km. Bedingt durch den Fahrstreckeneinsatz und der aggressiven Medien
wurde das Fahrzeug stark in Mitleidenschaft gezogen und wurde im Oktober 2020
außer Betrieb genommen.
Wie bereits im Bereich Klimatische Auswirkungen beschrieben, wurden
umfangreiche Prüfungen zur Elektromobilität durchgeführt.
Aufgrund der Fahrzeugabmessungen und –eigenschaften haben wir uns für
die Beschaffung des Modells VW T6.1 mit einem Leichtmüllverdichteraufbau
entschieden.
Die durchgeführte beschränkte Ausschreibung ergab folgendes Ergebnis:
Los 1 (Trägerfahrzeug VW, Modell T6.1):
Angebot von Firma bhg Autohandelsgesellschaft,
Bühl 37.293,41
€
Los 2 (Leichtmüllverdichter)
Angebot von Firma Bertsche Kommunalgeräte,
Bräunlingen 43.085,71
€
Nach sachlicher und fachtechnischer Prüfung der Angebote sind wir zu dem
Ergebnis gekommen, dass die genannten Firmen jeweils den Zuschlag erhalten.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2022 unter der Investitionsmaßnahme
I11258300000 Erwerb von Fahrzeugen, ausreichend zur Verfügung.
Klimatische
Auswirkungen
Das Fahrzeug ist mit einem modernen Dieselmotor ausgestattet, welcher in
die Abgasnorm 6d eingestuft ist.
Die Beschaffung eines Fahrzeuges mit einem elektrischen Antrieb wurde
intensiv analysiert. Der für unsere Einsatzzwecke erforderliche Fahrzeugtyp als
Pritschenfahrzeug ist nicht mit elektrischen Antrieb lieferbar. Nur das
Kastenfahrzeug dieser Fahrzeuggröße hat einen elektrischen Antrieb. Ein
entsprechender Fahrzeugumbau verursacht die doppelten Beschaffungskosten und
scheidet aus wirtschaftlichen Gründen aus.