- Jahresabschluss 2021, Ergebnis des Kassenbuchs
- Kassenprüfung
- Verwendung des Reinertrages
Beschlussvorschlag
a)
Der Klima- und Umweltausschuss nimmt das am
10. März 2022 von den Kassenprüfern erstellte Prüfungsprotokoll zur Kenntnis
und bestätigt die Entlastung der Verwaltung für die Kassenbuchführung.
b) Das
Kassenbuch der Jagdgenossenschaft im Jahr 2021/22
schloss ab mit Einnahmen in Höhe von 42.326,28 €,
die Ausgaben betrugen 73.845,31 €,
das Jahresergebnis 2021/22 wird somit auf einen Verlust
festgestellt in Höhe von 31.519,03 €.
c) Der
Kassenstand der Jagdgenossenschaft Bühl
betrug zum 01.04.2021 85.021,53 €
und zum 10.03.2022 53.502,50 €.
Darin enthalten ist die
Mindestrücklage in Höhe von 50.000,00 €.
d)
Der die Mindestrücklage übersteigende Anteil
der Kassen-
mittel beträgt zum
31.03.2022 insgesamt 3.502,50
€,
und
darf unter Beachtung des gefassten Beschlusses
bedarfsgerecht
verwendet werden für
-
Maßnahmen im Rahmen der Bühler Schwarzwildkonzeption
Die Mindestrücklage von 50.000,00
€ darf dabei nicht unterschritten werden.
-2-
Sachverhalt
Am 05. März 2018 fand
eine Sitzung der Jagdgenossenschaft Bühl statt, in der unter anderem
beschlossen wurde, dem Gemeinderat die Verwaltung der Jagdgenossenschaft für
sechs Jahre zu übertragen. Dabei hat der Gemeinderat die Aufgaben des
Jagdvorstandes gemäß § 11 der Jagdgenossenschaftssatzung zu übernehmen. In der
Praxis werden die wichtigen Jagdangelegenheiten vom Klima- und Umweltausschuss
(KUA) entschieden und sämtliche Geschäfte der Jagdgenossenschaft werden von der
Verwaltung geführt. Zu den Aufgaben gehören u. a. das Haushalts-, Kassen- und
Rechnungswesen sowie Entscheidungen über die Verwendung des Reinertrages.
Jahresabschluss,
Ergebnis des Kassenbuchs:
Bei Einnahmen von
42.326,28 € und Ausgaben von 73.845,31 € entstand im Wirtschaftsjahr 2021 (Jagdjahr:
01.04. – 31.03.) ein Defizit von 31.519,03 € (Vorjahr: +10.141,12 €). Der
Hauptgrund für das deutliche Minus waren die Anschaffungs- und Baukosten für
die bereits vor 2 Jahren geplante Wildkammer, die im August letzten Jahres in
der Nähe des Klärwerks Vimbuch errichtet und in Betrieb genommen wurde. Mit den
Fundament- und Erschließungskosten betrugen diese Ausgaben insgesamt 56.000,00
€. In diesem Zusammenhang fiel auch der zu leistende Personalkostenersatz für
die Verwaltung der Jagdgenossenschaft aufgrund des mit der Baumaßnahme
verbundenen Mehraufwands mit 9.936,00 € höher aus, als noch im Vorjahr
(5.568,00 €). Die von diesem Ausschuss mit Beschluss vom 10.03.2021 bewilligten
Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Verbesserung des Jagd-Images sowie
auch zur Bühler Schwarzwildkonzeption wurden ebenfalls im vergangenen
Wirtschaftsjahr umgesetzt. Lobend zu erwähnen ist auch die Unterstützung vom
Land Baden-Württemberg beim Bau der Wildkammer. Das Land förderte die Maßnahme
mit einem Zuschuss in Höhe von 22.370 Euro aus dem Förderprogramm „Infra-Wild“.
Dieser Zuschussbetrag bildet zusammen mit den Jagdpachteinnahmen die Einnahmen
des Wirtschaftsjahres 2021.
-3-
Kassenprüfung:
Die Kassenprüfung wurde
durch die mit Beschluss des damaligen WLUA vom 19. November 2018 bestellten
Kassenprüfern Herr Manfred Graf und Herr Dominik Merz am 10. März 2022
durchgeführt. Das Protokoll der Kassenprüfer ist der Vorlage beigefügt. Die
Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.
Der Kassenstand hat am
Prüfungstag 53.502,50 € betragen. Die Zielvorgabe der
Jagdgenossenschaftsversammlung, den Bestand der Rücklage auf 50.000,00 € zu
halten, ist auch im Berichtsjahr erreicht worden. Die Rücklage dient zur
Sicherheit für eventuelle höhere unvorhergesehene Ausgaben oder schwindenden
Einnahmen.
Verwendung des Reinertrages:
Gemäß dem Beschluss der Versammlung der
Jagdgenossenschaft Bühl vom 05. März 2018 wird der Reinertrag aus der
Jagdnutzung der Stadt Bühl zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Abzüglich der
Mindestrücklage von 50.000,00 € beträgt derzeit der übersteigende Anteil der
Kassenmittel 3.502,50 €.
Aus Gründen der
Wirtschaftlichkeit soll mit den verfügbaren Kassenmittel sparsam umgegangen
werden. Die Verwaltung macht daher nur einen Vorschlag zur Verwendung des
Reinertrages. Ein Teil des Guthabens soll wie in den Vorjahren für die vom
damaligen WLUA am 12. November 2012 beschlossenen Maßnahmen zur Bühler Schwarzwildkonzeption verwendet werden. Die
Verwaltung empfiehlt dem Klima- und Umweltausschuss sonst keine weiteren
Auskehrungsbeschlüsse zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im
Haushaltsplan)
Durch
den Auskehrungsbeschluss bei Punkt „Verwendung des Reinertrags“ kommt es bei
der Jagdgenossenschaft Bühl im Wirtschaftsjahr 2022 (01.04.2022 bis 31.03.2023)
zu Ausgaben in Höhe von ca. 3.000 €.
Im städtischen Haushalt
kommt es zu keinen finanziellen Auswirkungen.
Klimatische Auswirkungen
Keine Auswirkungen.