Betreff
Jagdgenossenschaft Bühl:
- Jahresabschluss 2021, Ergebnis des Kassenbuchs
- Kassenprüfung
- Verwendung des Reinertrages
Vorlage
2022/058
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

a)    Der Klima- und Umweltausschuss nimmt das am 10. März 2022 von den Kassenprüfern erstellte Prüfungsprotokoll zur Kenntnis und bestätigt die Entlastung der Verwaltung für die Kassenbuchführung.

 

b)    Das Kassenbuch der Jagdgenossenschaft im Jahr 2021/22
schloss ab mit Einnahmen in Höhe von                                                   42.326,28 €,
die Ausgaben betrugen                                                                               73.845,31 €,
das Jahresergebnis 2021/22 wird somit auf einen Verlust
festgestellt in Höhe von                                                                               31.519,03 €.

 

c)    Der Kassenstand der Jagdgenossenschaft Bühl
betrug zum 01.04.2021                                                                                           85.021,53 €
und zum 10.03.2022                                                                                    53.502,50 €.

 

Darin enthalten ist die Mindestrücklage in Höhe von                             50.000,00 €.

 

d)    Der die Mindestrücklage übersteigende Anteil der Kassen-

mittel beträgt zum 31.03.2022 insgesamt                                                  3.502,50 €,

 

und darf unter Beachtung des gefassten Beschlusses

bedarfsgerecht verwendet werden für

     - Maßnahmen im Rahmen der Bühler Schwarzwildkonzeption

 

Die Mindestrücklage von 50.000,00 € darf dabei nicht unterschritten werden.

 

 

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Sachverhalt

Am 05. März 2018 fand eine Sitzung der Jagdgenossenschaft Bühl statt, in der unter anderem beschlossen wurde, dem Gemeinderat die Verwaltung der Jagdgenossenschaft für sechs Jahre zu übertragen. Dabei hat der Gemeinderat die Aufgaben des Jagdvorstandes gemäß § 11 der Jagdgenossenschaftssatzung zu übernehmen. In der Praxis werden die wichtigen Jagdangelegenheiten vom Klima- und Umweltausschuss (KUA) entschieden und sämtliche Geschäfte der Jagdgenossenschaft werden von der Verwaltung geführt. Zu den Aufgaben gehören u. a. das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie Entscheidungen über die Verwendung des Reinertrages.

 

Jahresabschluss, Ergebnis des Kassenbuchs:

Bei Einnahmen von 42.326,28 € und Ausgaben von 73.845,31 € entstand im Wirtschaftsjahr 2021 (Jagdjahr: 01.04. – 31.03.) ein Defizit von 31.519,03 € (Vorjahr: +10.141,12 €). Der Hauptgrund für das deutliche Minus waren die Anschaffungs- und Baukosten für die bereits vor 2 Jahren geplante Wildkammer, die im August letzten Jahres in der Nähe des Klärwerks Vimbuch errichtet und in Betrieb genommen wurde. Mit den Fundament- und Erschließungskosten betrugen diese Ausgaben insgesamt 56.000,00 €. In diesem Zusammenhang fiel auch der zu leistende Personalkostenersatz für die Verwaltung der Jagdgenossenschaft aufgrund des mit der Baumaßnahme verbundenen Mehraufwands mit 9.936,00 € höher aus, als noch im Vorjahr (5.568,00 €). Die von diesem Ausschuss mit Beschluss vom 10.03.2021 bewilligten Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Verbesserung des Jagd-Images sowie auch zur Bühler Schwarzwildkonzeption wurden ebenfalls im vergangenen Wirtschaftsjahr umgesetzt. Lobend zu erwähnen ist auch die Unterstützung vom Land Baden-Württemberg beim Bau der Wildkammer. Das Land förderte die Maßnahme mit einem Zuschuss in Höhe von 22.370 Euro aus dem Förderprogramm „Infra-Wild“. Dieser Zuschussbetrag bildet zusammen mit den Jagdpachteinnahmen die Einnahmen des Wirtschaftsjahres 2021.

 

 

 

 

 

 

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Kassenprüfung:

Die Kassenprüfung wurde durch die mit Beschluss des damaligen WLUA vom 19. November 2018 bestellten Kassenprüfern Herr Manfred Graf und Herr Dominik Merz am 10. März 2022 durchgeführt. Das Protokoll der Kassenprüfer ist der Vorlage beigefügt. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Kassenstand hat am Prüfungstag 53.502,50 € betragen. Die Zielvorgabe der Jagdgenossenschaftsversammlung, den Bestand der Rücklage auf 50.000,00 € zu halten, ist auch im Berichtsjahr erreicht worden. Die Rücklage dient zur Sicherheit für eventuelle höhere unvorhergesehene Ausgaben oder schwindenden Einnahmen.

 

Verwendung des Reinertrages:

Gemäß dem Beschluss der Versammlung der Jagdgenossenschaft Bühl vom 05. März 2018 wird der Reinertrag aus der Jagdnutzung der Stadt Bühl zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Abzüglich der Mindestrücklage von 50.000,00 € beträgt derzeit der übersteigende Anteil der Kassenmittel 3.502,50 €.

 

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit soll mit den verfügbaren Kassenmittel sparsam umgegangen werden. Die Verwaltung macht daher nur einen Vorschlag zur Verwendung des Reinertrages. Ein Teil des Guthabens soll wie in den Vorjahren für die vom damaligen WLUA am 12. November 2012 beschlossenen Maßnahmen zur Bühler Schwarzwildkonzeption verwendet werden. Die Verwaltung empfiehlt dem Klima- und Umweltausschuss sonst keine weiteren Auskehrungsbeschlüsse zu fassen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Durch den Auskehrungsbeschluss bei Punkt „Verwendung des Reinertrags“ kommt es bei der Jagdgenossenschaft Bühl im Wirtschaftsjahr 2022 (01.04.2022 bis 31.03.2023) zu Ausgaben in Höhe von ca. 3.000 €.

 

Im städtischen Haushalt kommt es zu keinen finanziellen Auswirkungen.

 


Klimatische Auswirkungen

Keine Auswirkungen.