Beschlussvorschlag
Die Stadt Bühl gewährt dem Sport-Club Eisental e.V. für die vorgesehene Umwandlung des Hartplatzes in einen Kunstrasenplatz einen Zuschuss von 15 % der geplanten Nettoinvestitionskosten. Diese betragen 433.645 €, der Zuschuss beträgt damit 65.047 €.
Die Stadt Bühl übernimmt für die geplante Darlehensaufnahme von 75.000 € eine Ausfallbürgschaft gemäß den §§ 765 ff BGB.
Sachverhalt
Der SC Eisental beabsichtigt, den vorhandenen Hartplatz mit einer Länge von derzeit ca. 85 Meter in einen Kunstrasenplatz mit einer Länge von 90 Meter und einer Breite von 54 Meter umzuwandeln. Die bisherige Länge des Hartplatzes hat nicht die für offizielle Spielrunden erforderliche Länge (von 90 Metern), sodass eine Erweiterung notwendig ist. Eine Spielgenehmigung für Ligaspiele (Punktspiele) wird erst mit einer Spielplatzlänge von 90 Meter und einer Breite von mindestens 50 Metern erteilt
Die vom Büro Carlo Lehmann geschätzten Kosten betragen brutto 471.830 €. Hiervon muss die Erstattung der Mehrwertsteuer von 38.185 € abgezogen werden, sodass die zu berücksichtigenden Nettoinvestitionskosten 433.645 € betragen.
Der SC Eisental hat folgende Finanzierung des Vorhabens vorgesehen:
Eigenmittel 40.000 €
eigene Sachleistungen 65.102 €
Zuschuss Badischer Sportbund 90.000 €
Darlehensaufnahme 75.000 €
Zuschuss Stadt Bühl 65.047 €
noch aufzubringen 98.496 €
Der SC Eisental wirbt derzeit in der Bevölkerung mit einem Fan- bzw. Sponsoring- und Unterstützerpaket um Beteiligung an dem noch aufzubringenden Betrag. Bis jetzt sind hierfür knapp 98.100 € eingegangen bzw. zugesagt. Der SC Eisental wird weiterhin werben, damit die geplante Darlehensaufnahme verringert werden kann.
Um eine Freigabe als offizielles Spielfeld des Südbadischen Fußballverband zu erreichen, müsste auch der jetzige Hartplatz verlängert werden. Die jährlich kalkulierten Unterhaltungskosten für einen Hartplatz (wassergebundener Tennenbelag) betragen ca. 12.900 €, die Kosten für einen Kunstrasenplatz ca. 15.200 €.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Gewährung eines Zuschusses von 15 % der Nettoinvestitionskosten. Die Mittel werden durch Übertragung von nicht benötigten Mitteln des Investitionsvorhabens Mensa „Campus Bühl“ (I21104101000, S. 235) im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe zur Verfügung gestellt.
Klimatische
Auswirkungen
Keine Auswirkungen.