Betreff
Sanierungsgebiet „Südlicher Stadteingang“ in Bühl,
Änderungssatzung zur Sanierungssatzung vom 19.06.2020
Vorlage
2022/064
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Änderungssatzung zur Sanierungssatzung „Südlicher Stadteingang“ vom 19.06.2020.

 


Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 10.06.2020 den Satzungsbeschluss zur Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen sowie die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Südlicher Stadteingang“ gefasst. In der Sanierungssatzung „Südlicher Stadteingang“ sind in „§ 4 Geltungsbereich“ die Flurstücknummern der Grundstücke aufgeführt, die innerhalb des Sanierungsgebietes gemäß dem unverändert maßgebenden Lageplan vom 12.05.2020 liegen. Dabei wurden versehentlich 3 Flurstücke nicht bzw. nicht vollständig aufgeführt. Dies sind die Flurstücknummern: 44/1 teils (Tucherstraße), 252/1 und 260. Mit der Änderungssatzung zur Sanierungssatzung werden die Flurstücknummern ergänzt.

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Keine Auswirkungen

 


Klimatische Auswirkungen

Keine Auswirkungen