Änderungssatzung zur Sanierungssatzung vom 19.06.2020
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die
Änderungssatzung zur Sanierungssatzung „Südlicher Stadteingang“ vom 19.06.2020.
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat am 10.06.2020 den Satzungsbeschluss zur Durchführung
städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen sowie die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes „Südlicher Stadteingang“ gefasst. In der Sanierungssatzung
„Südlicher Stadteingang“ sind in „§ 4 Geltungsbereich“ die Flurstücknummern der
Grundstücke aufgeführt, die innerhalb des Sanierungsgebietes gemäß dem
unverändert maßgebenden Lageplan vom 12.05.2020 liegen. Dabei wurden
versehentlich 3 Flurstücke nicht bzw. nicht vollständig aufgeführt. Dies sind
die Flurstücknummern: 44/1 teils (Tucherstraße), 252/1 und 260. Mit der
Änderungssatzung zur Sanierungssatzung werden die Flurstücknummern ergänzt.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Keine Auswirkungen
Klimatische
Auswirkungen
Keine Auswirkungen