Aufstellung einer Veränderungssperre gemäß § 14 ff. BauGB
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt eine
Veränderungssperre gemäß § 14 ff. BauGB für das Gebiet des Bebauungsplanes
„Zwischen Berliner Straße und Hägenichstraße“ in Bühl.
Sachverhalt
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 03. März 2021 hat der
Gemeinderat der Stadt Bühl den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
„Zwischen Berliner Straße und Hägenichstraße“ in Bühl gefasst, da im Rahmen
eines Bauantrages für ein Baugrundstück eine sehr hohe Nachverdichtung
beantragt wurde. Der durch Wohnnutzung geprägte Bereich zwischen Berliner
Straße und Hägenichstraße am südlichen Rand der Kernstadt weist eine
städtebaulich sehr homogene Entwicklung auf, die sich durch eine offene
Bauweise mit ein- und zweigeschossigen Gebäuden auszeichnet, die mit Sockel-
und Satteldachstrukturen ausgeformt sind. Der im Gebiet vorkommende hohe Grün-
und Freiflächenanteil erinnert an ein gartenstadtähnliches Viertel. Ziel des
Bebauungsplanes ist es daher, Spannungen und unerwünschte Tendenzen bei der
Bebauung zu vermeiden und bei der Entwicklung des Gebiets die ursprüngliche
Bauweise zu erhalten.
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes wurden umfangreiche Vermessungen
beauftragt, um ein möglichst genaues Erfassen des Bestandes als Grundlage für
die künftigen Festsetzungen zu erhalten. Zudem muss das Thema Schallschutz in
gewissem Umfang berücksichtigt werden, auch wenn durch den Bebauungsplan der
Maßstab und die Verdichtung nicht wesentlich erhöht werden sollen. Außerdem
läuft die Zurückstellung des eingereichten Bauantrages aus. Wegen dem Umfang
der Aufgabe und der Priorität des Verfahrensabschlusses anderer Bebauungspläne,
wie z.B. „Bühler Seite-Rohrhirschmühle“, wird daher mehr Zeit benötigt, als
ursprünglich vorgesehen. Durch den Erlass der Veränderungssperre kann im
Geltungsbereich der Satzung ein befristetes repressives Bauverbot mit
Befreiungsvorbehalt begründet werden. Die Veränderungssperre dient darum dem
vorübergehenden Schutz der Planungshoheit der Gemeinde während der Aufstellung
des Bebauungsplanes „Zwischen Berliner Straße und Hägenichstraße“. Es ist
geplant, den Bebauungsplanentwurf noch vor der Sommerpause in den Gremien zu
behandeln.
Zur Sicherung der in Aufstellungsbeschluss vom 03. März 2021 definierten
Planungsziele muss daher gemäß § 14 ff. Baugesetzbuch (BauGB) eine
Veränderungssperre beschlossen werden. Als Geltungsbereich für die
Veränderungssperre wurde der gesamte Geltungsbereich des
Aufstellungsbeschlusses übernommen, da nicht abzuschätzen ist, ob in nächster
Zeit noch weitere Bauvorhaben im Gebiet auftreten werden. Das für den Beschluss
der Veränderungssperre erforderliche Mindestmaß an Konkretisierung ist bereits
vorhanden. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 16. März 2022.
Der Technische Ausschuss hat der Veränderungssperre mehrheitlich (mit
einer Gegenstimme) zugestimmt.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Keine.
Klimatische
Auswirkungen
Keine.