Betreff
Beteiligungsberichte 2018 und 2019
Vorlage
2022/074
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt von den Beteiligungsberichten 2018 und 2019 Kenntnis.

 


Sachverhalt

 

Nach § 105 Abs. 2 GemO hat die Gemeinde einen Beteiligungsbericht zu erstellen, um dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit Rechenschaft über die Entwicklung der Unternehmen in Privatrechtsform, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, abzulegen. Nach den Kommentierungen zu § 105 Abs. 2 GemO ist eine freiwillige Erstreckung des Beteiligungsberichts auf Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen von unter 25 %, auf Mitgliedschaften in Genossenschaften, Zweckverbänden oder Eigenbetrieben möglich und im Hinblick auf Steuerungs- und Informationsdefizite auch empfehlenswert.

 

-2-

 

 

Die Beteiligungs­berichte 2018 und 2019 wurden nach den Vorgaben des Gemeindewirtschaftsrechts erstellt.

 

 

Da zum Zeitpunkt der Drucklegung die Jahresabschlüsse 2018 ff. des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung noch nicht festgestellt sind, wurde auf eine Aufnahme in den Beteiligungsbericht verzichtet.

 

Für die Beteiligungen der Stadt am Eigenbetrieb Breitbandnetz, an verschiedenen Zweckverbänden sowie an der Naturschutzstiftung, für die zwar keine Berichtspflicht besteht, die aber wegen ihres Umfanges bedeutsam sind, wurden die Angaben soweit möglich in gleichem Umfang gemacht. Lediglich für die am Gesamtunternehmen gemessenen „kleinen“ sonstigen Beteiligungen wurden sie verkürzt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Keine Auswirkungen.

 


Klimatische Auswirkungen

 

Keine Auswirkungen.