Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des Planungsvertrags zwischen der DB Station & Service AG und der Stadt Bühl zu.

 


Sachverhalt

 

Bereits im Jahr 2014 wurde auf Betreiben der Stadt Bühl in den derzeit gültigen Nahverkehrsplan des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) ein neuer Schienenhaltepunkt im Gewerbegebiet Bußmatten aufgenommen.

 

Dieser neue Haltepunkt soll zur Verbesserung der Anbindung der Gewerbegebiete Nord und Bußmatten sowie auch zur Entlastung des bestehenden Haltepunktes beim Bahnhof Bühl dienen. Gleichzeitig wird dadurch auch eine Reduzierung des Andienungsverkehrs zum bestehenden Haltepunkt beim Bahnhof und damit auch eine Entlastung der Innenstadt vom Verkehrsaufkommen erreicht.

 

In den Folgejahren wurden in enger Abstimmung mit der DB AG, der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) und auch dem Landkreis Rastatt erste Studien und Voruntersuchungen erstellt, um schrittweise die Randbedingungen und Potenziale für die Realisierung von zusätzlichen Stadtbahnhaltepunkte (in Bühl, Rastatt und Bietigheim) zu erarbeiten. Zusätzlich war auch ein Haltepunkt auf der Gemarkung der Gemeinde Ottersweier im Gespräch. Der Landkreis Rastatt hat deshalb für das gesamte Landkreisgebiet die Koordinierung übernommen und 2017 eine Arbeitsgruppe zur Klärung aller erforderlichen Schritte eingerichtet.

 

Nachdem die Machbarkeitsstudie positiv ausgefallen ist, wurde mit Zustimmung der NVBW eine Potenzialuntersuchung mit einer groben Kostenschätzung bei der Transport Technologie – Consult Karlsruhe GmbH (TTK) in Auftrag gegeben. Die damalige Schätzung belief sich auf Kosten von ca. 4 Mio. Euro, wobei hierin keine Nebenanlagen wie zum Beispiel Bike + Ride, Park + Ride, CarSharing bzw. E-Ladesäulen enthalten waren.

 

Die Prüfung der DB Netz AG ergab im Juli 2019, dass die drei Haltepunkte in Bühl, Rastatt und Bietigheim umgesetzt werden können.

 

Im August 2020 hat die NVBW die Vorprüfung abgeschlossen. Danach wäre eine Haltestelle im Gewerbegebiet Bußmatten möglich, wenn aufgrund der sehr geringen Entfernung keine weitere Haltestelle in Ottersweier gebaut wird. Die Gemeinde Ottersweier hat sich im März 2021 gegen eine Haltestelle auf ihrer Gemarkung entschieden.

 

Grundvoraussetzung für den Bau und Betrieb zusätzlicher Haltepunkte auf der Rheintalbahnstrecke ist die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Tunnels Rastatt, welche für Ende 2026 geplant ist. Erst dann können ausreichende Kapazitäten auf der Rheintalstrecke bereitgestellt werden.

 

Von der DB AG wurde im Nachgang zu der letzten Besprechung am 08. Juli 2020 geprüft, ob auf der Grundlage der vorliegenden Haltepunktplanungen die Kosten für die notwendigen infrastrukturellen Maßnahmen konkretisiert werden können oder ob hierfür weitere vertiefende Planungsgrundlagen notwendig sind.

 

Zusammenfassend wurde dabei festgestellt, dass konkrete Kostenaussagen erst im Rahmen der HOAI-Planungsphasen LP 1 (Grundlagenermittlung) und LP 2 (Vorplanung) getroffen werden können. Die DB AG hat deshalb den beteiligten Kommunen empfohlen, in die entsprechenden Planungsphasen einzutreten.

 

 

 

 

 

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Der Bau solcher zusätzlichen Haltepunkte greift in bestehende bauliche Anlagen und Abläufe ein. Deshalb sind bei der Planung zahlreiche DB-spezifische Besonderheiten zu beachten. Hierzu zählen beispielsweise einschlägige Sicherheitsbestimmungen und Regelwerke der DB, die Konzernrichtlinien der DB, Bestimmungen, Empfehlungen, Vorschriften, Richtlinien und Anordnungen des Eisenbahnbundesamtes (EBA) etc.  

 

Der von der DB AG erstellte „Planungsvertrag zur Erstellung der Planung (HOAI Leistungsphasen 1 – 2) für die Infrastrukturmaßnahme Neubau eines Haltepunktes Bühl-Bußmatten“ dient zur Regelung aller relevanten Sachverhalte.

 

Die Kosten für die Planung sind von der Stadt Bühl zu tragen. Eine Förderung dieser Planungskosten nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) ist im Rahmen der Baumaßnahme grundsätzlich möglich (10 % pauschale Förderung der gesamten Planungskosten auf der Grundlage der zuwendungsfähigen investiven Kosten, d. h. nur wer tatsächlich baut, erhält auch eine Förderung der Planungskosten). Die Kommunen müssen in Vorleistung treten und haben das Risiko für den Fall, dass doch keine Förderung gewährt wird oder der Haltepunkt aus anderen Gründen nicht realisiert werden kann.

 

Sofern die Planungsleistungen LP 1 bis 2 vollständig erbracht werden, erhält die DB Station & Service gemäß § 8 des Planungsvertrags ihre Eigenleistungen mit einem Betrag von netto 8.000 Euro vergütet.

 

Die gesamte Maßnahme kann mit bis zu 50 % aus dem LGVFG bezuschusst werden. Vorhaben im Bereich des ÖPNV können bis zum 31.10 für das Folgejahr angemeldet werden, dabei können auch die vorgesehenen Nebenanlagen miteinbezogen werden.

 

Die umliegenden Gewerbebetriebe (u. a. Schaeffler, Bada AG und Pepperl & Fuchs) haben ein starkes Interesse an dem Bau der Haltestelle. Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Karlsruhe ist es nicht förderschädlich, wenn sich Unternehmen, die einen Vorteil von diesem zusätzlichen Haltepunkt haben, an den Kosten beteiligen würden. Diese Beträge sind allerdings nicht zuwendungsfähig und müssen bei der Berechnung des Zuschusses an den Gesamtkosten abgezogen werden.

 

Weiteres Vorgehen:

Um einen geeigneten, den Anforderungen der DB AG entsprechenden Planer zu finden, ist die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der Vergabeordnung (VGV) geeignet, zumal die Gesamthöhe der zu vergebenden Planungs- und Beratungsleistungen (über alle Leistungsphasen 1 bis 8 und örtliche Bauüberwachung) für die Planung und den Bau des Haltepunktes die einschlägigen EU-Schwellenwerte aller Voraussicht nach übersteigen wird. Um den Koordinierungsaufwand zu minimieren, wird eine Planungsleistung „aus einer Hand“ angestrebt.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, mit der Betreuung des Vergabeverfahrens ein Fachbüro zu beauftragen, welches insbesondere Erfahrungen mit Planungsleistungen in Zusammenhang mit der Bahn verfügt. Die Kosten für eine solche Vergabebegleitung belaufen sich auf ca. netto 17.500 Euro.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Bereitstellung von Planungsmittel. Die Mittel stehen im Haushalt unter dem Investitionsvorhaben I 5470560000 auf Seite 432 zur Verfügung.

 


Klimatische Auswirkungen

 

Das Vorhaben ist teilweise klimarelevant. Durch Optimierung des Verkehrsangebots führt die Maßnahme zu einer Reduzierung des Andienungsverkehrs zum bestehenden Haltepunkt. Damit soll eine Verringerung des Verkehrsaufkommens vor allem durch den motorisierten Individualverkehr in der Innenstadt erreicht werden.