Änderung der Miet- und Entgeltordnung, Erhöhung Abo Preise,
Änderung der Sitzplatzkategorien
Beschlussvorschlag
- Der
Gemeinderat beschließt ab dem 01.09.2022 für das Bürgerhaus Neuer Markt
eine Erhöhung der Nutzungsentgelte (= Anlage 1). Für bereits geschlossene
Miet- und Veranstaltungsverträge gelten die AGBs. Maßgeblich für die
Kostenberechnung sind die zum jeweiligen Veranstaltungszeitpunkt gültigen
Preislisten.
- Der
Gemeinderat beschließt die Umkategorisierung der Sitzplätze in den Sälen
des Bürgerhauses Neuer Markt.
- Der
Gemeinderat beschließt eine Erhöhung der Abopreise zur Abo Saison
2022/2023.
Sachverhalt
Miet- und Entgeltordnung:
Die Stadt Bühl ist seit vielen Jahren
bestrebt, durch die Implementierung eines qualitätsvollen Kulturangebots, der
Vernetzung ihrer Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie einer in die Zukunft
gerichteten Entwicklung der Kulturarbeit allen Bürgerinnen und Bürgern ein
attraktives Lebensumfeld zu schaffen.
Das Bürgerhaus Neuer Markt ist dabei das
kulturelle Herz der Stadt Bühl und trägt wesentlich zur kulturellen und
gesellschaftlichen Identität der Bürger bei. So fanden in unserem
multifunktionalen Haus jährlich vor der Pandemie rd. 250 Veranstaltungen aller
Art mit über 70.000 Besuchern statt. Durch sein flexibles Raumkonzept in einer
modernen, lichten Architektur ist das Bürgerhaus Neuer Markt als Kultur- und
Bildungszentrum ein idealer Ort für Theater, Konzerte und vielfältige
Begegnungen. Ein Haus, welches für alle Nutzer ein hohes Maß an Lebensqualität
widerspiegelt.
Ziel und Anspruch des Bürgerhauses Neuer
Markt ist es daher, ein hochwertiges und breitgefächertes Kulturprogramm für
alle Bürgerinnen und Bürger anzubieten; so erfährt das von der Leiterin des
Bürgerhauses Neuer Markt, Frau Corinna Doba, zusammengestellte Kulturprogramm –
auch überregional betrachtet – eine bemerkenswert hohe Akzeptanz.
Unter Betrachtung aller
betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkte muss zur Aufrechterhaltung dieses
Angebots jedoch, wie bei der letzten Erhöhung in 2020 vereinbart, regelmäßig
eine Anpassung der Nutzungsentgelte einhergehen.
In den vergangenen 5 Jahren hat die Stadt
Bühl erhebliche Investitionen getätigt und weitere notwendige Ressourcen –
insbesondere auch zur Erfüllung der zunehmenden Anforderungen an die Sicherheit
– für den laufenden Betrieb zur Verfügung gestellt. Unabhängig davon, fallen
seither vor allem auch die tarifbedingten Personalkostensteigerungen ins
Gewicht.
Als nächster Schritt der Erhöhung der Miet-
und Entgeltordnung soll eine Entkoppelung von Miete und Personalkosten erfolgen
und die Personalkosten durch einen Wochenend- und Feiertagszuschlag eine
betriebsbezogene Deckung der Eigenkosten erreichen.
Die Leiterin des Bürgerhauses Neuer Markt,
Frau Corinna Doba, wird in der Sitzung anwesend sein und den Mitgliedern des
Gemeinderats die anvisierten Änderungen vorstellen.
Die wichtigsten Eckpunkte zur Miet- und
Entgeltordnung sind wie folgt:
-
Eine
Entkoppelung von Miete und Personalkosten und die verpflichtende Übernahme der
Kosten für eine anwesende Person die gem. § 38 Abs. 2 der VStättVO die
Betreiber-Anwesenheitsverpflichtung übernimmt.
-
Anpassung
der Nutzungsentgelte an die neu ausgestattete Technik für Ton und Licht.
-
Vereinfachung
der Personalkosten mit Einführung eines Wochenend- und Feiertagszuschlags.
Erhöhung der Abo Preise
Die Preise der drei verschiedenen Abos sind in den vergangenen Jahren
auf dem gleichen Niveau verblieben. Diese sind nun an die allgemeinen
Kostenentwicklungen im Veranstaltungsbereich anzugleichen.
Dementsprechend ist nunmehr vorgesehen:
- Anpassung der Einzelticketpreisanteile an
den Markt
- Verringerung der Konzertanzahl im Abo A
(Klassik) von 6 auf 4 Veranstaltungen
Neukategorisierung der
Plätze im Saal
Mit der Genehmigung der Bestuhlungspläne,
zur Eröffnung des Hauses 1989, wurden die Sitzplätze in Reihenbestuhlung in
vier Preissegmenten kategorisiert. Die damals festgelegte Kategorisierung
entspricht nicht mehr den Anforderungen an ein modernes Veranstaltungshaus.
Nunmehr ist vorgesehen, diese neuzuordnen.
Grundsätzlich stellt eine Umkategorisierung
kein leichtes Unterfangen dar, da in den Eigenveranstaltungen der Stadt Bühl
viele Abonnenten betroffen sind. Mit einem Neustart nach der Pandemie ergibt
sich jedoch eine gute Gelegenheit diese gewünschte Veränderung anzugehen. Diese
soll unter Beibehaltung einer entsprechend ähnlichen Anzahl von Plätzen in den
jeweiligen Kategorien erfolgen.
Die wichtigsten Eckpunkte der
Umkategorisierung sind wie folgt:
- Beibehaltung der etwaigen Anzahl von Plätzen
in der jeweiligen Kategorie.
- Erzielung eines höheren Preissegmentes für
Plätze im Mittelblock aufgrund der besseren Sicht sowie Minderung des
Preissegmentes für Seitenplätze aufgrund der eingeschränkten Sicht.
Der Tagesordnungspunkt wurde bereits in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 13.04.2022 vorberaten. Der Gemeinderat hat einstimmig (1 Enthaltung) empfohlen, den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Verbesserung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses ab dem Haushaltsjahr 2022. Die Höhe der Auswirkungen lässt sich pandemiebedingt noch nicht detailliert beziffern.
Klimatische
Auswirkungen
Keine.