Betreff
Erhöhung der Nutzungsentgelte für das Bürgerhaus Neuer Markt,
Änderung der Miet- und Entgeltordnung, Erhöhung Abo Preise,
Änderung der Sitzplatzkategorien
Vorlage
2022/087
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat beschließt ab dem 01.09.2022 für das Bürgerhaus Neuer Markt eine Erhöhung der Nutzungsentgelte (= Anlage 1). Für bereits geschlossene Miet- und Veranstaltungsverträge gelten die AGBs. Maßgeblich für die Kostenberechnung sind die zum jeweiligen Veranstaltungszeitpunkt gültigen Preislisten.
  2. Der Gemeinderat beschließt die Umkategorisierung der Sitzplätze in den Sälen des Bürgerhauses Neuer Markt.
  3. Der Gemeinderat beschließt eine Erhöhung der Abopreise zur Abo Saison 2022/2023.

 


Sachverhalt

Miet- und Entgeltordnung:

 

Die Stadt Bühl ist seit vielen Jahren bestrebt, durch die Implementierung eines qualitätsvollen Kulturangebots, der Vernetzung ihrer Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie einer in die Zukunft gerichteten Entwicklung der Kulturarbeit allen Bürgerinnen und Bürgern ein attraktives Lebensumfeld zu schaffen.

 

Das Bürgerhaus Neuer Markt ist dabei das kulturelle Herz der Stadt Bühl und trägt wesentlich zur kulturellen und gesellschaftlichen Identität der Bürger bei. So fanden in unserem multifunktionalen Haus jährlich vor der Pandemie rd. 250 Veranstaltungen aller Art mit über 70.000 Besuchern statt. Durch sein flexibles Raumkonzept in einer modernen, lichten Architektur ist das Bürgerhaus Neuer Markt als Kultur- und Bildungszentrum ein idealer Ort für Theater, Konzerte und vielfältige Begegnungen. Ein Haus, welches für alle Nutzer ein hohes Maß an Lebensqualität widerspiegelt.

 

Ziel und Anspruch des Bürgerhauses Neuer Markt ist es daher, ein hochwertiges und breitgefächertes Kulturprogramm für alle Bürgerinnen und Bürger anzubieten; so erfährt das von der Leiterin des Bürgerhauses Neuer Markt, Frau Corinna Doba, zusammengestellte Kulturprogramm – auch überregional betrachtet – eine bemerkenswert hohe Akzeptanz.

 

Unter Betrachtung aller betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkte muss zur Aufrechterhaltung dieses Angebots jedoch, wie bei der letzten Erhöhung in 2020 vereinbart, regelmäßig eine Anpassung der Nutzungsentgelte einhergehen.

 

In den vergangenen 5 Jahren hat die Stadt Bühl erhebliche Investitionen getätigt und weitere notwendige Ressourcen – insbesondere auch zur Erfüllung der zunehmenden Anforderungen an die Sicherheit – für den laufenden Betrieb zur Verfügung gestellt. Unabhängig davon, fallen seither vor allem auch die tarifbedingten Personalkostensteigerungen ins Gewicht.

 

Als nächster Schritt der Erhöhung der Miet- und Entgeltordnung soll eine Entkoppelung von Miete und Personalkosten erfolgen und die Personalkosten durch einen Wochenend- und Feiertagszuschlag eine betriebsbezogene Deckung der Eigenkosten erreichen.

Die Leiterin des Bürgerhauses Neuer Markt, Frau Corinna Doba, wird in der Sitzung anwesend sein und den Mitgliedern des Gemeinderats die anvisierten Änderungen vorstellen.

 

Die wichtigsten Eckpunkte zur Miet- und Entgeltordnung sind wie folgt:

-              Eine Entkoppelung von Miete und Personalkosten und die verpflichtende Übernahme der Kosten für eine anwesende Person die gem. § 38 Abs. 2 der VStättVO die Betreiber-Anwesenheitsverpflichtung übernimmt.

-              Anpassung der Nutzungsentgelte an die neu ausgestattete Technik für Ton und Licht.

-              Vereinfachung der Personalkosten mit Einführung eines Wochenend- und Feiertagszuschlags.

 

Erhöhung der Abo Preise

 

Die Preise der drei verschiedenen Abos sind in den vergangenen Jahren auf dem gleichen Niveau verblieben. Diese sind nun an die allgemeinen Kostenentwicklungen im Veranstaltungsbereich anzugleichen.

 

Dementsprechend ist nunmehr vorgesehen:

-       Anpassung der Einzelticketpreisanteile an den Markt

-       Verringerung der Konzertanzahl im Abo A (Klassik) von 6 auf 4 Veranstaltungen

 

Neukategorisierung der Plätze im Saal

 

Mit der Genehmigung der Bestuhlungspläne, zur Eröffnung des Hauses 1989, wurden die Sitzplätze in Reihenbestuhlung in vier Preissegmenten kategorisiert. Die damals festgelegte Kategorisierung entspricht nicht mehr den Anforderungen an ein modernes Veranstaltungshaus. Nunmehr ist vorgesehen, diese neuzuordnen.

 

Grundsätzlich stellt eine Umkategorisierung kein leichtes Unterfangen dar, da in den Eigenveranstaltungen der Stadt Bühl viele Abonnenten betroffen sind. Mit einem Neustart nach der Pandemie ergibt sich jedoch eine gute Gelegenheit diese gewünschte Veränderung anzugehen. Diese soll unter Beibehaltung einer entsprechend ähnlichen Anzahl von Plätzen in den jeweiligen Kategorien erfolgen.

 

Die wichtigsten Eckpunkte der Umkategorisierung sind wie folgt:

-       Beibehaltung der etwaigen Anzahl von Plätzen in der jeweiligen Kategorie.

-       Erzielung eines höheren Preissegmentes für Plätze im Mittelblock aufgrund der besseren Sicht sowie Minderung des Preissegmentes für Seitenplätze aufgrund der eingeschränkten Sicht.

 

Der Tagesordnungspunkt wurde bereits in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 13.04.2022 vorberaten. Der Gemeinderat hat einstimmig (1 Enthaltung) empfohlen, den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Verbesserung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses ab dem Haushaltsjahr 2022. Die Höhe der Auswirkungen lässt sich pandemiebedingt noch nicht detailliert beziffern.

 


Klimatische Auswirkungen

Keine.