Beschlussvorschlag
a)
Der
Gemeinderat beschließt die Entgelte für die Städtische Schule für Musik und
darstellende Kunst zum 01.10.2022
wie folgt zu erhöhen:
|
E 60 |
E 45 |
E 30 |
P 2
45 |
P 2
30 |
GR 3
45 |
|
Bühl |
130,00 € |
97,50 € |
65,00 € |
53,00 € |
37,40 € |
37,40 € |
|
Bühl
neu |
137,00 € |
103,00 € |
68,50 € |
55,00 € |
39,00 € |
39,00 € |
|
Erhöhung
in % |
5 % |
5 % |
5 % |
5 % |
5 % |
5 % |
|
Differenz
Monat |
7,00 € |
5,50 € |
3,50 € |
2,00 € |
1,60 € |
1,60 € |
|
Differenz
Jahr |
84,00 € |
66,00 € |
42,00 € |
24,00 € |
19,20 € |
19,20 € |
|
|
|||||||
|
KL 45 |
FE 60 |
FE 45 |
Küken- ballett |
Ballett |
|
|
Bühl |
21,00
€ |
26,80
€ |
21,00
€ |
14,00
€ |
28,00
€ |
|
|
Bühl
neu |
29,00 € |
31,00 € |
23,00 € |
15,50 € |
31,00 € |
|
|
Erhöhung
in % |
38 % |
15 % |
9 % |
11 % |
11 % |
|
|
Differenz
Monat |
8,00 € |
4,20 € |
2,00 € |
1,50 € |
3,00 € |
||
Differenz
Jahr |
96,00 € |
50,40 € |
24,00 € |
18,00 € |
36,00 € |
b)
Der
Gemeinderat beschließt die Entgelte für die Städtische Schule für Musik und
darstellende Kunst zum 01.10.2023
wie folgt zu erhöhen:
|
E 60 |
E 45 |
E 30 |
P 2
45 |
P 2
30 |
GR 3
45 |
|
Bühl |
137,00 € |
103,00 € |
68,50 € |
55,00 € |
39,00 € |
39,00 € |
|
Bühl
neu |
140,00 € |
105,00 € |
70,00 € |
56,00 € |
40,00 € |
40,00 € |
|
Erhöhung
in % |
2,0 % |
2,0 % |
2,0 % |
2,0 % |
2,0 % |
2,0 % |
|
Differenz
Monat |
3,00 € |
2,00 € |
1,50 € |
1,00 € |
1,00 € |
1,00 € |
|
Differenz
Jahr |
36,00 € |
24,00 € |
18,00 € |
12,00 € |
12,00 € |
12,00 € |
|
|
KL 45 |
FE 60 |
FE 45 |
Küken- ballett |
Ballett |
|
|
Bühl |
29,00 € |
31,00 € |
23,00 € |
15,50 € |
31,00 € |
|
|
Bühl
neu |
30,00 € |
32,00 € |
23,50 € |
16,00 € |
32,00 € |
|
|
Erhöhung
in % |
2,0 % |
2,0 % |
2,0 % |
2,0 % |
2,0 % |
|
|
Differenz
Monat |
1,00 € |
1,00 € |
0,50 € |
0,50 € |
1,00 € |
|
|
Differenz
Jahr |
12,00 € |
12,00 € |
6,00 € |
6,00 € |
12,00 € |
|
c)
Der
Gemeinderat beschließt außerdem folgende Änderungen vorzunehmen:
o
Die
Vereinheitlichung der Mehrfachermäßigung auf 5 % je Unterrichtsfach zum
01.10.2022
o
Die
Reduzierung der Geschwisterermäßigung von 30 % auf 20 % ab dem 01.10.2022
o
Die
Reduzierung des Erwachsenenzuschlags von 50 % auf 40 % ab dem 01.10.2022
o
Die
Einführung des Erwachsenzuschlags ab dem Monat nach der Vollendung des 27.
Lebensjahres ab dem 01.10.2022
o
Der
Wegfall des E10-Zuschlages ab dem 01.10.2022
o Erhöhung der Bearbeitungskosten von 10,00
Euro auf 15,00 Euro zum 01.10.2022
o
Anpassungen
der Instrumentenmiete wie folgt:
Instrument |
maximal 1 Jahr Euro/Monat |
Blas- und Tasteninstrument |
15,00 |
Zupfinstrumente |
10,00 |
Violine |
15,00 |
Sonstige Instrumente (Cello, Kontrabass etc.) |
20,00 |
Sachverhalt
Benutzungs- und Entgeltordnung
Die Städtische Schule für Musik und
darstellende Kunst bietet - beginnend im Früherziehungsbereich bis hin zu
Angeboten im Erwachsenenalter - ein breites Spektrum an musikalischen
Lehrangeboten an. Derzeit werden an der Musikschule 1.278 Schülerinnen und Schüler
von 49 Lehrkräften (inklusive 36 Honorarkräfte) unterrichtet. Davon sind 1.038
Schülerinnen und Schüler aus der Großen Kreisstadt Bühl.
Ziel und Anspruch der Musikschule ist es,
ein hochwertiges und breitgefächertes Lehrangebot für alle Schülerinnen und
Schüler anzubieten. Unter Betrachtung der Kostensteigerungen, insbesondere bei
den Personalkosten, muss aus betriebswirtschaftlichen Gründen zur
Aufrechterhaltung dieses Angebots eine kontinuierliche Anpassung der Entgelte
einhergehen. Anliegen der Verwaltung ist dabei, dass die Erhöhungen in
moderaten Schritten erfolgen, so dass sich die Schülerinnen und Schüler bzw.
deren Eltern den Unterricht auch weiterhin leisten können.
1.)
Änderungen der Benutzungsbedingungen:
In den Benutzungsbedingungen der städtischen
Schule für Musik und darstellende Kunst wurden redaktionelle und teilweise auch
inhaltliche Anpassungen vorgenommen (siehe Anlage 1). Änderungen wurden hier
gelb markiert. Grundlegende Änderungen sind nicht erforderlich gewesen.
2.)
Änderung der Tarife der Städtischen Schule
für Musik und darstellende Kunst:
a)
Änderung der Unterrichtsentgelte
Die Verwaltung empfiehlt zum 01.10.2022 eine
moderate Erhöhung der Entgelte sowie zum 01.10.2023 eine weitere Erhöhung
vorzunehmen. Grundsätzlich sollen die Entgelte ab dem 01.10.2022 um rund 5 %
und zum 01.10.2023 nochmals um rund 2 % erhöht werden. Darüber hinaus ist
vorgesehen Anpassungen an den Ermäßigungen vorzunehmen. Eine letzte Erhöhung
der Entgelte fand im Jahr 2016 statt (Gegenüberstellung der Entgelte alt/neu
siehe Anlage 2). Weiter wurden, um die Entgeltordnung zu verschlanken, einzelne
Tarife gestrichen.
Ein Vergleich mit den umliegenden
Musikschulen fand ebenfalls statt (siehe Anlage 3). Der Vergleich zeigt, dass
die künftigen Entgelte in Bühl damit immer noch sehr gut im Tarifgefüge der
umliegenden Musikschulen liegen.
b)
Erhöhung der Bearbeitungskosten
Auch die Kosten der Verwaltung sind in den
letzten Jahren gestiegen. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung die
Bearbeitungskosten für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern von 10,00
Euro auf 15,00 Euro zu erhöhen. Hier handelt es sich um einen einmaligen
Betrag, welcher bei der Anmeldung zu leisten ist.
c)
Anpassungen der Instrumentenmieten
Die Instrumentenmieten sollen ebenfalls
angepasst werden. Hier schlägt die Verwaltung eine gezieltere Unterscheidung in
verschiedene Instrumentengruppen vor. Ebenfalls sollen die Instrumente i.d.R.
nur für ein Jahr verliehen werden.
Instrument |
Im 1. Jahr Euro/Monat |
Ab 2. Jahr Euro/Monat |
Blas-, Streich- und Tasteninstrument |
10,00 |
15,00 |
Zupfinstrumente |
7,50 |
10,00 |
Vorschlag für die neuen Instrumentenmieten:
Instrument |
maximal 1 Jahr Euro/Monat |
Blas- und Tasteninstrument |
15,00 |
Zupfinstrumente |
10,00 |
Violine |
15,00 |
Sonstige Instrumente (Cello, Kontrabass etc.) |
20,00 |
d)
Ermäßigungen
Bei
den Ermäßigungen schlägt die Verwaltung folgende Änderungen vor. Grundsätzlich
wird immer nur maximal eine Ermäßigung gewährt.
- Erwachsenenzuschlag:
Um mehr Schüler vor allem auch
im Erwachsenenbereich zu gewinnen schlägt die Verwaltung vor, den Erwachsenenzuschlag
von 50% auf 40% zu reduzieren. Hier wurden als Vergleich auch die Zuschläge der
umliegenden Musikschulen berücksichtigt. Aufgrund des hohen Entgeltes nehmen
viele Erwachsene keinen Musikschulunterricht in Anspruch und greifen auf
Gutschein-Lösungen zurück. Ziel ist es hier, langfristig auch Erwachsene als
Schülerinnen und Schüler für die Musikschule zu gewinnen.
Darüber hinaus schlägt die
Verwaltung vor, den Erwachsenenzuschlag erst ab der Vollendung des 27.
Lebensjahres zu erheben. Grundsätzlich bekommt die städtische Schule für Musik
und darstellende Kunst für Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 27.
Lebensjahres einen Zuschuss des Landesverbandes. Auch hier hat sich die
Verwaltung an den umliegenden Musikschulen orientiert.
- E-10 Zuschlag:
Der Zuschlag für Kinder im Alter
unter 10 Jahren soll künftig entfallen.
- Geschwisterermäßigung:
Die
Geschwisterermäßigung betrug bislang 30% und wurde ab zwei Kindern auf das Kind
mit dem günstigeren Entgelt gewährt. Die Geschwisterermäßigung soll auf 20%
gesenkt werden, um hier Gleichheit mit dem Familienpass der Stadt Bühl zu
erlangen (Ermäßigung 20 %).
- Mehrfachermäßigung:
Wurden
von der gleichen Person mehrere Fächer belegt, erhielt diese auf das Fach mit
dem günstigeren Entgelt eine Ermäßigung von 10%. Aus Gründen der Vereinfachung
soll hier künftig bei Mehrfachbelegungen 5% auf jedes Fach gewährt werden.
Der Arbeitskreis Musikschule (Förderverein
und Elternbeirat) wurde am 09.05.2022 über die geplanten Änderungen informiert
und hat diese zustimmend zur Kenntnis genommen. Von Seiten des Gremiums wurden
gegen die geplanten Änderungen keine Bedenken geäußert.
Der Kultur- und Sozialausschuss hat in
seiner Sitzung am 19.05.2022 den Sachverhalt vorberaten und empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig den geplanten Änderungen zuzustimmen.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Durch die Erhöhung der Entgelte sowie die Änderungen im Bereich der Ermäßigungen erhöhen sich die Erträge ab dem 01.10.2022 jährlich um rund 25.000 Euro sowie ab dem 01.10.2023 um weitere rund 10.000 Euro.
Klimatische
Auswirkungen
Keine.