Betreff
Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Städtischen Schule für Musik und darstellende Kunst
Vorlage
2022/088
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

a)         Der Gemeinderat beschließt die Entgelte für die Städtische Schule für Musik und darstellende Kunst zum 01.10.2022 wie folgt zu erhöhen:

 

 

E 60

E 45

E 30

P 2 45

P 2 30

GR 3 45

Bühl

130,00 €

97,50 €

65,00 €

53,00 €

37,40 €

37,40 €

Bühl neu

137,00 €

103,00 €

68,50 €

55,00 €

39,00 €

39,00 €

Erhöhung in %

5 %

5 %

5 %

5 %

5 %

5 %

Differenz Monat

7,00 €

5,50 €

3,50 €

2,00 €

1,60 €

1,60 €

Differenz Jahr

84,00 €

66,00 €

42,00 €

24,00 €

19,20 €

19,20 €

 

 

KL 45

FE 60

FE 45

Küken-

ballett

Ballett

 

Bühl

21,00 €

26,80 €

21,00 €

14,00 €

28,00 €

 

Bühl neu

29,00 €

31,00 €

23,00 €

15,50 €

31,00 €

 

Erhöhung in %

38 %

15 %

9 %

11 %

11 %

 

Differenz Monat

8,00 €

4,20 €

2,00 €

1,50 €

3,00 €

Differenz Jahr

96,00 €

50,40 €

24,00 €

18,00 €

36,00 €

 

 

b)            Der Gemeinderat beschließt die Entgelte für die Städtische Schule für Musik und darstellende Kunst zum 01.10.2023 wie folgt zu erhöhen:

 

 

E 60

E 45

E 30

P 2 45

P 2 30

GR 3 45

Bühl

137,00 €

103,00 €

68,50 €

55,00 €

39,00 €

39,00 €

Bühl neu

140,00 €

105,00 €

70,00 €

56,00 €

40,00 €

40,00 €

Erhöhung in %

2,0 %

2,0 %

2,0 %

2,0 %

2,0 %

2,0 %

Differenz Monat

3,00 €

2,00 €

1,50 €

1,00 €

1,00 €

1,00 €

Differenz Jahr

36,00 €

24,00 €

18,00 €

12,00 €

12,00 €

12,00 €

 

KL 45

FE 60

FE 45

Küken-

ballett

Ballett

 

Bühl

29,00 €

31,00 €

23,00 €

15,50 €

31,00 €

 

Bühl neu

30,00 €

32,00 €

23,50 €

16,00 €

32,00 €

 

Erhöhung in %

2,0 %

2,0 %

2,0 %

2,0 %

2,0 %

 

Differenz Monat

1,00 €

1,00 €

0,50 €

0,50 €

1,00 €

 

Differenz Jahr

12,00 €

12,00 €

6,00 €

6,00 €

12,00 €

 

 

 

c)                 Der Gemeinderat beschließt außerdem folgende Änderungen vorzunehmen:

 

o   Die Vereinheitlichung der Mehrfachermäßigung auf 5 % je Unterrichtsfach zum 01.10.2022

 

o   Die Reduzierung der Geschwisterermäßigung von 30 % auf 20 % ab dem 01.10.2022

 

o   Die Reduzierung des Erwachsenenzuschlags von 50 % auf 40 % ab dem 01.10.2022

 

o   Die Einführung des Erwachsenzuschlags ab dem Monat nach der Vollendung des 27. Lebensjahres ab dem 01.10.2022

 

o   Der Wegfall des E10-Zuschlages ab dem 01.10.2022

 

o   Erhöhung der Bearbeitungskosten von 10,00 Euro auf 15,00 Euro zum 01.10.2022

 

o   Anpassungen der Instrumentenmiete wie folgt:

 

 

 

 

 

Instrument

maximal 1 Jahr

Euro/Monat

Blas- und Tasteninstrument

15,00

Zupfinstrumente

10,00

Violine

15,00

Sonstige Instrumente

(Cello, Kontrabass etc.)

20,00

 

 


Sachverhalt

Benutzungs- und Entgeltordnung

 

Die Städtische Schule für Musik und darstellende Kunst bietet - beginnend im Früherziehungsbereich bis hin zu Angeboten im Erwachsenenalter - ein breites Spektrum an musikalischen Lehrangeboten an. Derzeit werden an der Musikschule 1.278 Schülerinnen und Schüler von 49 Lehrkräften (inklusive 36 Honorarkräfte) unterrichtet. Davon sind 1.038 Schülerinnen und Schüler aus der Großen Kreisstadt Bühl. 

 

Ziel und Anspruch der Musikschule ist es, ein hochwertiges und breitgefächertes Lehrangebot für alle Schülerinnen und Schüler anzubieten. Unter Betrachtung der Kostensteigerungen, insbesondere bei den Personalkosten, muss aus betriebswirtschaftlichen Gründen zur Aufrechterhaltung dieses Angebots eine kontinuierliche Anpassung der Entgelte einhergehen. Anliegen der Verwaltung ist dabei, dass die Erhöhungen in moderaten Schritten erfolgen, so dass sich die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern den Unterricht auch weiterhin leisten können.

 

 

1.)          Änderungen der Benutzungsbedingungen:

 

In den Benutzungsbedingungen der städtischen Schule für Musik und darstellende Kunst wurden redaktionelle und teilweise auch inhaltliche Anpassungen vorgenommen (siehe Anlage 1). Änderungen wurden hier gelb markiert. Grundlegende Änderungen sind nicht erforderlich gewesen.

 

 

2.)          Änderung der Tarife der Städtischen Schule für Musik und darstellende Kunst:

 

a)            Änderung der Unterrichtsentgelte

Die Verwaltung empfiehlt zum 01.10.2022 eine moderate Erhöhung der Entgelte sowie zum 01.10.2023 eine weitere Erhöhung vorzunehmen. Grundsätzlich sollen die Entgelte ab dem 01.10.2022 um rund 5 % und zum 01.10.2023 nochmals um rund 2 % erhöht werden. Darüber hinaus ist vorgesehen Anpassungen an den Ermäßigungen vorzunehmen. Eine letzte Erhöhung der Entgelte fand im Jahr 2016 statt (Gegenüberstellung der Entgelte alt/neu siehe Anlage 2). Weiter wurden, um die Entgeltordnung zu verschlanken, einzelne Tarife gestrichen.

 

Ein Vergleich mit den umliegenden Musikschulen fand ebenfalls statt (siehe Anlage 3). Der Vergleich zeigt, dass die künftigen Entgelte in Bühl damit immer noch sehr gut im Tarifgefüge der umliegenden Musikschulen liegen.

 

b)           Erhöhung der Bearbeitungskosten

Auch die Kosten der Verwaltung sind in den letzten Jahren gestiegen. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung die Bearbeitungskosten für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern von 10,00 Euro auf 15,00 Euro zu erhöhen. Hier handelt es sich um einen einmaligen Betrag, welcher bei der Anmeldung zu leisten ist. 

 

c)            Anpassungen der Instrumentenmieten

Die Instrumentenmieten sollen ebenfalls angepasst werden. Hier schlägt die Verwaltung eine gezieltere Unterscheidung in verschiedene Instrumentengruppen vor. Ebenfalls sollen die Instrumente i.d.R. nur für ein Jahr verliehen werden.

 

Instrument

Im 1. Jahr Euro/Monat

Ab 2. Jahr Euro/Monat

Blas-, Streich- und Tasteninstrument

10,00

15,00

Zupfinstrumente

7,50

10,00

 

Vorschlag für die neuen Instrumentenmieten:

 

Instrument

maximal 1 Jahr

Euro/Monat

Blas- und Tasteninstrument

15,00

Zupfinstrumente

10,00

Violine

15,00

Sonstige Instrumente

(Cello, Kontrabass etc.)

20,00

 

 

 

 

d)        Ermäßigungen

Bei den Ermäßigungen schlägt die Verwaltung folgende Änderungen vor. Grundsätzlich wird immer nur maximal eine Ermäßigung gewährt.

 

-       Erwachsenenzuschlag:

Um mehr Schüler vor allem auch im Erwachsenenbereich zu gewinnen schlägt die Verwaltung vor, den Erwachsenenzuschlag von 50% auf 40% zu reduzieren. Hier wurden als Vergleich auch die Zuschläge der umliegenden Musikschulen berücksichtigt. Aufgrund des hohen Entgeltes nehmen viele Erwachsene keinen Musikschulunterricht in Anspruch und greifen auf Gutschein-Lösungen zurück. Ziel ist es hier, langfristig auch Erwachsene als Schülerinnen und Schüler für die Musikschule zu gewinnen.

 

Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, den Erwachsenenzuschlag erst ab der Vollendung des 27. Lebensjahres zu erheben. Grundsätzlich bekommt die städtische Schule für Musik und darstellende Kunst für Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres einen Zuschuss des Landesverbandes. Auch hier hat sich die Verwaltung an den umliegenden Musikschulen orientiert.

 

-       E-10 Zuschlag:

Der Zuschlag für Kinder im Alter unter 10 Jahren soll künftig entfallen.

 

-       Geschwisterermäßigung:

Die Geschwisterermäßigung betrug bislang 30% und wurde ab zwei Kindern auf das Kind mit dem günstigeren Entgelt gewährt. Die Geschwisterermäßigung soll auf 20% gesenkt werden, um hier Gleichheit mit dem Familienpass der Stadt Bühl zu erlangen (Ermäßigung 20 %).

 

-       Mehrfachermäßigung:

Wurden von der gleichen Person mehrere Fächer belegt, erhielt diese auf das Fach mit dem günstigeren Entgelt eine Ermäßigung von 10%. Aus Gründen der Vereinfachung soll hier künftig bei Mehrfachbelegungen 5% auf jedes Fach gewährt werden.

 

Der Arbeitskreis Musikschule (Förderverein und Elternbeirat) wurde am 09.05.2022 über die geplanten Änderungen informiert und hat diese zustimmend zur Kenntnis genommen. Von Seiten des Gremiums wurden gegen die geplanten Änderungen keine Bedenken geäußert.

 

Der Kultur- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 19.05.2022 den Sachverhalt vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig den geplanten Änderungen zuzustimmen. 

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Durch die Erhöhung der Entgelte sowie die Änderungen im Bereich der Ermäßigungen erhöhen sich die Erträge ab dem 01.10.2022 jährlich um rund 25.000 Euro sowie ab dem 01.10.2023 um weitere rund 10.000 Euro.

 


Klimatische Auswirkungen

Keine.