Betreff
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe der Feuerwehren innerhalb und außerhalb des Landkreises Freudenstadt
Vorlage
2022/102
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat stimmt der Neufassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe der Feuerwehren im und außerhalb des Landkreises Freudenstadt zu. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.

 


Sachverhalt

 

16 Städte und Gemeinden des Landkreises Freudenstadt sowie 13 angrenzende Kommunen aus den Landkreisen Calw, Ortenaukreis, Rastatt und Tübingen haben zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe der Feuerwehren innerhalb und außerhalb des Landkreises Freudenstadt zum 01.01.2002 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen. Die Vereinbarung kann für die Stadt Bühl insbesondere hinsichtlich der Waldgebiete im Höhengebiet von Bedeutung sein. 2012 wurde die Höhe des Kostenersatzes für die im Einsatzfall eingesetzten Feuerwehrangehörigen auf 10,00 Euro je Feuerwehrangehörigen und Stunde zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlages von 1,50 Euro je Feuerwehrangehörigen und Stunde festgelegt.

 

Inzwischen gab es mehrere Veränderungen hinsichtlich der Vertragsgemeinden, die sich auf 16 Kommunen innerhalb des Landkreises Freudenstadt sowie 17 Kommunen außerhalb des Landkreises erhöht haben. Weiterhin wurde § 34 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg neu geregelt, die Erhebung eines separaten Verwaltungskostenzuschlages ist nicht mehr möglich. Neben dieser Änderung wurde der Vertrag generell überarbeitet. Der Landkreis Freudenstadt schlägt eine Erhöhung des Stundensatzes auf pauschal 15,00 Euro je Feuerwehrangehörigen und Stunde vor. In Anbetracht der zunehmenden Gefahr von Waldbränden macht der öffentlich-rechtliche Vertrag mit dem Landkreis Freudenstadt für die Waldgebiete im Höhengebiet durchaus Sinn.

 

Die einzelnen Änderungen sind in dem beigefügten Vertragsentwurf farblich gekennzeichnet.

 

Innerhalb des Landkreises Rastatt und mit der Gemeinde Lauf gibt es bereits öffentlich-rechtliche Verträge über die Gewährung der Überlandhilfe unter den Feuerwehren. Bei diesen Verträgen ist generell eine kostenfreie Unterstützung vereinbart.

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Nur im Einsatzfall, Höhe nicht absehbar.

 


Klimatische Auswirkungen

 

Keine.