Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle mit Kuh- und Schweinestall sowie überdachtem Dunglager
Beschlussvorschlag
Der Technische Ausschuss nimmt Kenntnis von
der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu den vorgestellten Bauvorhaben.
Sachverhalt
Bei dem Antragsteller handelt es sich um
einen privilegierten Landwirt. Aufgrund der Tatsache kann das Bauvorhaben, wenn
keine anderen öffentlich-rechtlichen Belange wie Naturschutz etc.
dagegensprechen, genehmigt werden.
Geplant ist eine 23 x 25 m große Halle für
die Lagerung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Kuh- und Schweinestall für 5
Mutterkühe und 18 Schweinen.
Hinzu kommt eine 5 m breite Umfahrung sowie
die Zufahrtsfläche auf Flurstück 1900. Die Befestigung der Umfahrt, ist mit
Mineralbeton geplant.
Die Versorgung der Tiere mit Wasser wird
durch einen geplanten Brunnen gewährleistet.
Die Ausführung der Halle ist in Stahlbeton
mit Trapezblech vorgesehen auf welchem eine PV Anlage auch zur Stromversorgung
des Betriebs installiert wird.
Darüber hinaus ist ein 30.000 Liter
Löschwassertank auf dem Grundstück.
Die Anhörung der maßgeblichen Träger
öffentlicher Belange ergab, dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen das
Vorhaben, welche gegen eine Genehmigung sprechen, vorgebracht wurden.
Die baulichen Anlagen sind gem. der
Forderung des Naturschutzes einzugrünen. Hierfür wurde ein abgestimmter
Eingrünungsplan vorgelegt.
Zwischenzeitlich liegt auch die geforderte
Ausgleichsbilanzierung für das Schutzgut Boden mit folgendem zusammengefassten
Ergebnis vor:
Durch den Bau einer landwirtschaftlichen
Lager- und Maschinenhalle mit Kuh- und Schweinestall sowie überdachtem
Dunglager und die Herstellung versiegelter Außen- und Zufahrtsflächen in
Bühl-Vimbuch werden auf den Flurstücken Nr. 1900 und 1901 insgesamt ca. 1.280
m² Ackerboden dauerhaft der Natur entzogen. Betroffen sind Böden mit mittlerer
bis hoher Funktionserfüllung.
Für das Vorhaben bedarf es einer
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für das Schutzgut Boden und einer Betrachtung
des Schutzgut Landschaftsbild. Durch Umsetzung des geplanten Vorhabens entsteht
für das Schutzgut Boden ein Defizit von insgesamt – 14.309 Ökopunkten, zudem
wird das Landschaftsbild beeinträchtigt.
Da der Bauherr nicht im Eigentum geeigneter
Flächen für Bodenschutzmaßnahmen gem. ÖKVO (3) ist, wurde bei der Unteren
Naturschutzbehörde des Landratsamt Rastatt eine schutzübergreifende
Kompensation beantragt. Die Bewilligung erfolgte am 15.02.2022.
Zur Kompensation des Defizits beim Schutzgut
Boden und Landschaftsbild erfolgen auf den o.g. Flurstücken die Pflanzung einer
dichten Hecke, die Pflanzung eines Einzelbaums sowie die Umwandlung von Acker
in artenreiches Grünland (Fettwiese). Die Begrünungsmaßnahmen sind dauerhaft zu
pflegen und zu erhalten. Da das Defizit an Ökopunkten mit diesen Maßnahmen
nicht vollständig kompensiert werden kann, sind zusätzliche Maßnahmen
erforderlich. Die zusätzlichen Kompensationsmaßnahmen werden auf dem
angrenzenden Flurstück Nr. 3734 umgesetzt und sehen vor, den vorhandenen Acker
in artenreiches Grünland (Fettwiese) umzuwandeln und fünf Obstbäume
(Hochstämme) zu pflanzen. Die Streuobstwiese ist dauerhaft zu pflegen und zu
erhalten.
Durch Umsetzung der o. g. Maßnahmen wird das
Defizit an Ökopunkten, das durch den Neubau der Landwirtschaftshalle entsteht,
vollständig ausgeglichen.
Da der Bauherr nun alle Vorgaben seitens der
TÖB erfüllt und alle geforderten Unterlagen vorliegen ist das Bauvorhaben nach
§ 35 Abs. 1 BauGB zu genehmigen.
Der Ortschaftsrat berät über dieses Vorhaben
in seiner Sitzung am 04.07.2022. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
-
Klimatische
Auswirkungen
Sind entsprechend Forderung TÖB
abgearbeitet.