Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses und Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses 2018 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung
Vorlage
2022/116
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

Gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Haushaltsrechts in Verbindung mit § 95 b Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW) und § 16 Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung fest.

 

1.    Für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung wird dem Oberbürgermeister Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2018 erteilt.

 

2.    Die örtliche Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (Fachbereich Revision) gemäß § 111 GemO ist erfolgt.

 

3.    Der Jahresabschluss 2018 wird gemäß § 16 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) ortsüblich bekannt gemacht und an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.

 

4.    Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt.

 


Sachverhalt

 

Der Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung wurde am 28. Dezember 2021 aufgestellt und am selben Tag dem Fachbereich Revision zur Durchführung der örtlichen Prüfung vorgelegt.

 

Der Bericht über die Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2018 wurde vom Fachbereich Revision am 12. Mai 2022 ausgefertigt und dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung vorgelegt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 und der Bericht des Fachbereichs Revision zur Durchführung der örtlichen Prüfung sind beigelegt.

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Das Ergebnis des Jahresabschlusses hat Auswirkung auf die künftigen Gebührenkalkulationen und damit auf die künftige Festsetzung der Schmutz- und der Niederschlagswassergebühren.

 

 

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Klimatische Auswirkungen

 

Keine Auswirkungen.