Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, die die Elternentgelte für den städtischen Schülerhort und die städtischen Kernzeitenbetreuungen der Bühler Schulen und Kindertageseinrichtungen ab dem 1. Oktober 2022 in nachfolgender Höhe festzulegen:
Schülerhort für
das 1. Kind für
das 2. Kind |
215,00 € 180,00 € |
Kernzeitenbetreuung
(KZB) Neusatz |
45,00 € |
Kernzeitenbetreuung
(KZB) Altschweier |
45,00 € |
Kernzeitenbetreuung
Altschweier mit „flexibler
Nachmittagsbetreuung“ |
60,00 € |
KZB
Kinderhaus Kind & Co. Weitenung |
45,00 € |
KZB
Kinderhaus Kind & Co. Weitenung mit
„flexibler Nachmittagsbetreuung“ |
60,00 € |
KZB
Weststadtgrundschule; Frühbetreuung
und Freitagnachmittag |
26,00 € |
KZB
Bachschloss-Schule; Frühbetreuung
und Freitagnachmittag |
26,00 € |
Sachverhalt
Die
letzte Anpassung der Elternentgelte für den städtischen Schülerhort und die
städtischen Kernzeitenbetreuungen an Bühler Schulen und
Kindertageseinrichtungen erfolgte zum Beginn des Schuljahres 2018/2019.
Für
den städtischen Schülerhort sind derzeit monatliche Nutzungsentgelte wie folgt
zu entrichten:
1.
Kind 200,00 € |
Anteil
Essensgeld 85,00 € Anteil
Betreuungsleistung 115,00 € |
2.
Kind 165,00 € |
Anteil
Essensgeld 85,00
€ Anteil
Betreuungsleistung 80,00 € |
Die
städtische Kernzeitenbetreuung an Bühler Schulen und Kindertageseinrichtungen
umfasst drei Modelle:
Ø Einen Betreuungsrahmen von
7:30 Uhr bis 14:00 Uhr im Rahmen der sog. „Verlässlichen Grundschule“ (=
Kernzeitenbetreuung)
Ø Die Inanspruchnahme einer
„flexiblen Nachmittagsbetreuung“
Ø Eine Frühbetreuung und
Betreuung am Freitagnachmittag
So sind an den Schulen und in den städtischen
Kindertageseinrichtungen monatliche Betreuungsentgelte wie folgt zu entrichten:
Kernzeitenbetreuung
(KZB) Neusatz |
40,-- € |
Kernzeitenbetreuung
(KZB) Altschweier |
40,-- € |
Kernzeitenbetreuung
Altschweier mit „flexibler
Nachmittagsbetreuung“ |
55,-- € |
KZB
Kinderhaus Kind & Co. Weitenung |
40,-- € |
KZB
Kinderhaus Kind & Co. Weitenung mit
„flexibler Nachmittagsbetreuung“ |
55,-- € |
KZB
Weststadtgrundschule; Frühbetreuung
und Freitagnachmittag |
23,-- € |
KZB
Bachschloss-Schule; Frühbetreuung
und Freitagnachmittag |
23,-- € |
In
den vergangenen Jahren sind die Betriebskosten des städtischen Schülerhorts,
insbesondere die Aufwendungen für den Mittagstisch, stetig gestiegen, so dass
der Anteil des Elternentgeltes für die tägliche Betreuungsleistung nur noch
einem Betrag i.H.v. rund 1,00 € pro Betreuungsstunde entspricht.
Im
Bereich der städtischen Kernzeitenbetreuungen an Bühler Schulen und
Kindertageseinrichtungen sind vor allem die tarifbezogenen Personalkosten
kontinuierlich gestiegen. So deckt der Anteil der Elternentgelte und
Landeszuschüsse für die Schulkindbetreuungen nur noch rund 60 % der
Gesamtkosten ab. Erschwerend kommt für die Kommunen hinzu, dass seitens des
Landes für Betreuungsmaßnahmen im Rahmen der Kernzeitenbetreuungen schon seit
vielen Jahren keine Anhebung der Fördersätze mehr vorgenommen wurde.
Dementsprechend
wird vorgeschlagen, ab dem 1. Oktober 2022 eine angemessene Anpassung der
Elternentgelte in u. g. Höhe vorzunehmen:
|
01.10.2022 |
Schülerhort 1.
Kind 215,00 € |
Anteil Essensgeld 95,00 € Anteil
Betreuungsleistung 120,00 € |
Schülerhort 2.
Kind 180,00 € |
Anteil Essensgeld 95,00 € Anteil
Betreuungsleistung 85,00 € |
Kernzeitenbetreuung
(KZB) Neusatz |
45,00 € |
Kernzeitenbetreuung
(KZB) Altschweier |
45,00 € |
Kernzeitenbetreuung
Altschweier mit „flexibler
Nachmittagsbetreuung“ |
60,00 € |
KZB
Kinderhaus Kind & Co. Weitenung |
45,00 € |
KZB
Kinderhaus Kind & Co. Weitenung mit
„flexibler Nachmittagsbetreuung“ |
60,00 € |
KZB
Weststadtgrundschule; Frühbetreuung
und Freitagnachmittag |
26,00 € |
KZB
Bachschloss-Schule; Frühbetreuung
und Freitagnachmittag |
26,00 € |
Sozial
schwächer gestellte Familien haben die Möglichkeit, eine Unterstützung über das
Landratsamt Rastatt zu erhalten. Bei sozialen Härtefällen besteht zudem die
Möglichkeit, auch im Rahmen der städtischen Benutzungsbedingungen eine
Reduzierung des Nutzungsentgelts herbeizuführen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2022 den Tagesordnungspunkt vorberaten. Es wird einstimmig empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Ø
Städtischer
Schülerhort:
Durch die anvisierte Entgelterhöhung sind
Mehreinnahmen i. H. v. rd. 5.000 € / Jahr zu erlangen.
Ø
städtischen
Kernzeitenbetreuungen der Bühler Schulen und Kindertageseinrichtungen:
Durch die anvisierte Entgelterhöhung sind
Mehreinnahmen i. H. v. rd. 6.000 € / Jahr zu erlangen.
Klimatische
Auswirkungen
Keine