Betreff
Erhöhung der Elternentgelte für den städtischen Schülerhort und die Kernzeitenbetreuungen
Vorlage
2022/118
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die die Elternentgelte für den städtischen Schülerhort und die städtischen Kernzeitenbetreuungen der Bühler Schulen und Kindertageseinrichtungen ab dem 1. Oktober 2022 in nachfolgender Höhe festzulegen:

 

Schülerhort

für das 1. Kind

für das 2. Kind

 

  215,00 €

  180,00 €

 

Kernzeitenbetreuung (KZB) Neusatz

45,00 €

Kernzeitenbetreuung (KZB) Altschweier

45,00 €

Kernzeitenbetreuung Altschweier mit

„flexibler Nachmittagsbetreuung“

 

60,00 €

KZB Kinderhaus Kind & Co. Weitenung

45,00 €

KZB Kinderhaus Kind & Co. Weitenung

mit „flexibler Nachmittagsbetreuung“

 

60,00 €

KZB Weststadtgrundschule;

Frühbetreuung und Freitagnachmittag

 

26,00 €

KZB Bachschloss-Schule;

Frühbetreuung und Freitagnachmittag

 

26,00 €

 


Sachverhalt

Die letzte Anpassung der Elternentgelte für den städtischen Schülerhort und die städtischen Kernzeitenbetreuungen an Bühler Schulen und Kindertageseinrichtungen erfolgte zum Beginn des Schuljahres 2018/2019.

 

Für den städtischen Schülerhort sind derzeit monatliche Nutzungsentgelte wie folgt zu entrichten:

 

1. Kind  200,00 €

Anteil Essensgeld                    85,00 €

Anteil Betreuungsleistung      115,00 €

2. Kind  165,00 €

Anteil Essensgeld                    85,00 € 

Anteil Betreuungsleistung        80,00 €

 

Die städtische Kernzeitenbetreuung an Bühler Schulen und Kindertageseinrichtungen umfasst drei Modelle:

Ø  Einen Betreuungsrahmen von 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr im Rahmen der sog. „Verlässlichen Grundschule“ (= Kernzeitenbetreuung)

Ø  Die Inanspruchnahme einer „flexiblen Nachmittagsbetreuung“

Ø  Eine Frühbetreuung und Betreuung am Freitagnachmittag

 

So sind an den Schulen und in den städtischen Kindertageseinrichtungen monatliche Betreuungsentgelte wie folgt zu entrichten:

 

Kernzeitenbetreuung (KZB) Neusatz

40,-- €

Kernzeitenbetreuung (KZB) Altschweier

40,-- €

Kernzeitenbetreuung Altschweier mit

„flexibler Nachmittagsbetreuung“

 

55,-- €

KZB Kinderhaus Kind & Co. Weitenung

40,-- €

KZB Kinderhaus Kind & Co. Weitenung

mit „flexibler Nachmittagsbetreuung“

 

55,-- €

KZB Weststadtgrundschule;

Frühbetreuung und Freitagnachmittag

 

23,-- €

KZB Bachschloss-Schule;

Frühbetreuung und Freitagnachmittag

 

23,-- €

 

In den vergangenen Jahren sind die Betriebskosten des städtischen Schülerhorts, insbesondere die Aufwendungen für den Mittagstisch, stetig gestiegen, so dass der Anteil des Elternentgeltes für die tägliche Betreuungsleistung nur noch einem Betrag i.H.v. rund 1,00 € pro Betreuungsstunde entspricht.

 

Im Bereich der städtischen Kernzeitenbetreuungen an Bühler Schulen und Kindertageseinrichtungen sind vor allem die tarifbezogenen Personalkosten kontinuierlich gestiegen. So deckt der Anteil der Elternentgelte und Landeszuschüsse für die Schulkindbetreuungen nur noch rund 60 % der Gesamtkosten ab. Erschwerend kommt für die Kommunen hinzu, dass seitens des Landes für Betreuungsmaßnahmen im Rahmen der Kernzeitenbetreuungen schon seit vielen Jahren keine Anhebung der Fördersätze mehr vorgenommen wurde.

 

Dementsprechend wird vorgeschlagen, ab dem 1. Oktober 2022 eine angemessene Anpassung der Elternentgelte in u. g. Höhe vorzunehmen:

 

 

01.10.2022

Schülerhort

1. Kind  215,00 €

Anteil Essensgeld                    95,00 €

Anteil Betreuungsleistung      120,00 €

Schülerhort

2. Kind  180,00 €

Anteil Essensgeld                    95,00 € 

Anteil Betreuungsleistung        85,00 €

Kernzeitenbetreuung (KZB) Neusatz

45,00 €

Kernzeitenbetreuung (KZB) Altschweier

45,00 €

Kernzeitenbetreuung Altschweier mit

„flexibler Nachmittagsbetreuung“

 

60,00 €

KZB Kinderhaus Kind & Co. Weitenung

45,00 €

KZB Kinderhaus Kind & Co. Weitenung

mit „flexibler Nachmittagsbetreuung“

 

60,00 €

KZB Weststadtgrundschule;

Frühbetreuung und Freitagnachmittag

 

26,00 €

KZB Bachschloss-Schule;

Frühbetreuung und Freitagnachmittag

 

26,00 €

 

 

Sozial schwächer gestellte Familien haben die Möglichkeit, eine Unterstützung über das Landratsamt Rastatt zu erhalten. Bei sozialen Härtefällen besteht zudem die Möglichkeit, auch im Rahmen der städtischen Benutzungsbedingungen eine Reduzierung des Nutzungsentgelts herbeizuführen.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2022 den Tagesordnungspunkt vorberaten. Es wird einstimmig empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Ø  Städtischer Schülerhort:

Durch die anvisierte Entgelterhöhung sind Mehreinnahmen i. H. v. rd. 5.000 € / Jahr zu erlangen.

 

Ø  städtischen Kernzeitenbetreuungen der Bühler Schulen und Kindertageseinrichtungen:

Durch die anvisierte Entgelterhöhung sind Mehreinnahmen i. H. v. rd. 6.000 € / Jahr zu erlangen.

 


Klimatische Auswirkungen

Keine