Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, die Elternentgelte für die städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.10.2022 und ab dem 01.09.2023 in nachfolgender Höhe festzulegen (Abrechnungsbasis 12 Monate).
Elternentgelte |
01.10.2022 |
01.09.2023 |
Entgelte für
Kinder von 3 bis 6 Jahren: Regelbeitrag für das Erstkind |
105,00 € |
108,00 € |
Regelbeitrag für das Zweitkind |
52,50 € |
54,00 € |
Inanspruchnahme verlängerter Betreuungszeiten |
28,00 € |
30,00 € |
Beitrag Spielgruppe für Flüchtlingskinder |
65,00 € |
67,00 € |
Beitrag Ganztagsbetreuung incl. Essen Betreuungszeit bis 9,0 Stunden/Stück Betreuungszeit bis 10,50 Stunden/Stück (Bühler Kinderhaus und Kind & Co. Weitenung) Ermäßigung für Zweitkinder |
260,00 € 285,00 € 52,50 € |
265,00 € 290,00 € 54,00 € |
Elternentgelte
Krippenkinder (Kinder < 3 J.): Betreuungszeit bis 4,5 Stunden (Regelbetreuung) Betreuungszeit bis 6,5 Stunden (VÖ) incl. Essen Ganztagsbetreuung bis 9,0 Stunden/Stück Ganztagsbetreuung bis 10,50 Std. (GT) incl. Essen (Bühler Kinderhaus und Kind & Co. Weitenung) |
158,00 € 281,00 € 368,00 € 410,00 € |
163,00 € 287,00 € 376,00 € 420,00 € |
Das dritte Kind einer Familie ist immer beitragsfrei, es
wird lediglich ein |
||
Für die Eingewöhnung werden 75 % des maßgeblichen Entgeltes (ohne Essensanteil) erhoben. Beginnt die Eingewöhnung erst in der zweiten Monatshälfte werden 50 % des Eingewöhnungsbeitrages berechnet. |
Sachverhalt
Die letzte Anpassung der Elternentgelte für die
städtischen Kindertageseinrichtungen erfolgte zum 1. September 2021. Die
monatlichen Nutzungsentgelte sind seither wie folgt zu entrichten
(Abrechnungsbasis 12 Monatsentgelte):
Regelbeitrag
für das Erstkind (Kinder von 3 bis 6
Jahren) |
102,00 € |
Regelbeitrag
für das Zweitkind (Kinder von 3 bis 6
Jahren) |
51,00 € |
Inanspruchnahme
verlängerter Betreuungszeiten |
27,00 € |
Spielgruppe
für Flüchtlingskinder (Kinder von 3
bis 6 Jahren) |
63,00 € |
Beitrag
Ganztagsbetreuung für Kinder ab 3 Jahren (incl. Essen): Betreuungszeit
bis 9 Stunden/Stück Betreuungszeit
bis 10,50 Stunden/Stück (Bühler
Kinderhaus und Kinderhaus Kind & Co. Weitenung) Ermäßigung
für Zweitkinder |
245,00 € 270,00 € 51,00 € |
Beitrag
für Krippenkinder (Kinder von 1 bis 3 Jahren) Betreuungszeit
bis 4,5 Stunden (Regelbetreuung) (1,5-facher Satz des Regelbeitrages; Hintergrund: bei Aufnahme eines betreuungsintensiveren Kleinkindes sind gegenüber der Regelgruppe zwei Kindergartenplätze anzurechnen) Betreuungszeit bis 6,5
Stunden (VÖ) incl. Essen Betreuungszeit bis 9,0
Stunden (GT) incl. Essen Betreuungszeit bis 10,50
Stunden (GT) incl. Essen
|
153,00 € 265,00 € 350,00 € 390,00 € |
Von den kommunalen Landesverbänden wird in
Abstimmung mit den Kirchen und konfessionellen Verbänden empfohlen, eine
kontinuierliche Anpassung der Elternentgelte vorzunehmen, um damit die durch
den Ausbau der Krippen- und Tagesstättenangebote stark gestiegenen
Betriebskosten der Kindergartenträger, hier insbesondere die erhöhten
Personalkosten für die Anpassung der Fachkräfteschlüssel, die tarifbedingten
Steigerungen sowie die gestiegenen Kosten für die Speiseversorgung, decken zu
können.
Die Vertreter des Städtetags und der kirchlichen
Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich – im Einvernehmen mit der
Gemeindeprüfungsanstalt – dahingehend verständigt, dass auch weiterhin ein
Kostendeckungsgrad von 20 % an den lfd. Betriebsausgaben (ohne kalkulatorische
Kosten) anzustreben ist. Darüber hinaus sollen die Entgelte selbstverständlich
auch der finanziellen Belastbarkeit der Eltern Rechnung tragen (= Abschläge für
Zweitkinder).
Bei den städtischen Kindertageseinrichtungen decken
die Elternentgelte aktuell lediglich rd. 15 % der
laufenden Betriebskosten. Darüber hinaus liegt der Zuschussbedarf der Stadt
Bühl für die Bühler Kindertageseinrichtungen derzeit bei rd. 6,2 Mio. Euro pro
Jahr und ist durch den Ausbau der Betreuungsangebote, die tarifbedingten
Personalkosten-steigerungen und die Erhöhung der Personalkostenzuschüsse für
die kirchlichen und freien Träger innerhalb von 5 Jahren um rd. 1,5 Mio. Euro gestiegen.
Die Landeszuweisungen für die Kommunen betragen für
die Stadt Bühl rd. 5 Mio. Euro pro Jahr.
Der Städtetag Baden-Württemberg empfiehlt aktuell
im Einvernehmen mit den Kirchen eine Erhöhung der Elternentgelte im Umfang von
3,9 % im Kindergartenjahr 2022/2023 umzusetzen.
In Abstimmung mit allen kirchlichen und freien
Trägern der Stadt Bühl ist – wie schon in den vergangenen Jahren praktiziert –
daher vorgesehen, über einen Zeitraum von zwei Jahren hinweg, eine angemessene
Anpassung der Elternentgelte wie folgt vorzunehmen:
Vorschlag Regelbeitrag Kinder von 3 bis 6 Jahren |
seit 01.09.2021 |
01.10.2022 |
01.09.2023 |
|||
Stadt |
Kirche |
Stadt |
Kirche |
Stadt |
Kirche |
|
Erstkind |
102,00 € |
102,00 € |
105,00 € |
105,00 € |
108,00 € |
108,00 € |
Zweitkind |
51,00 € |
51,00 € |
52,50 € |
52,50 € |
54,00 € |
54,00 € |
Inanspruch-nahme von verlängerten Betreuungszeiten * |
seit 01.09.2021 |
01.10.2022 |
01.09.2023 |
|||
Stadt |
Kirche |
Stadt |
Kirche |
Stadt |
Kirche |
|
Je Kind |
27,00 € |
27,00 € |
28,00 € |
28,00 € |
30,00 € |
30,00 € |
* der Zuschlag für verlängerte Öffnungszeiten
sollte i. d. R. 25 % des Regelsatzes betragen.
Spielgruppe für Flüchtlings-kinder |
seit 01.09.2021 |
01.10.2022 |
01.09.2023 |
Je Kind |
63,00 € |
65,00 € |
67,00 € |
Vorschlag Ganztags- betreuung Kinder von 3 bis 6 Jahren |
seit 01.09.2021 |
01.10.2022 |
01.09.2023 |
|||
Betreuung |
Essen |
Betreuung |
Essen |
Betreuung |
Essen |
|
Erstkind |
165,00 € |
80,00 € |
170,00 € |
90,00 € |
175,00 € |
90,00 € |
Zweitkind |
(- 51,00 €) * 114,00 € |
80,00 € |
(- 52,50 €) * 117,50 € |
90,00 € |
(- 54,00 €) * 121,00 € |
90,00 € |
* der für „Regelkinder im Alter von
3 bis 6 Jahren“ übliche Abschlag für Zweitkinder i. H. v. 50 Prozent des
Regelbeitrags (s. o.) wurde für Ganztagskinder im Jahr 2013 in Absprache mit
den kirchlichen und freien Trägern als familienfreundliche Komponente
eingeführt.
Beitrag Krippen-kinder Kinder von 1 bis 3 Jahren |
seit 01.09.2021 |
01.10.2022 |
01.09.2023 |
|||
Stadt |
Kirche |
Stadt |
Kirche |
Stadt |
Kirche |
|
Regel-betreuung * (bis 4,5 Std.) |
153,00 € |
153,00 € |
158,00 € |
158,00 € |
163,00 € |
163,00 € |
Verlängerte Betreuung incl. Essen (bis 6,5 Std.) |
265,00 € |
265,00 € |
281,00 € |
281,00 € |
287,00 € |
287,00 € |
Ganztagsbetreuung incl. Essen (bis 9,0 Std.) |
350,00 € |
350,00 € |
368,00 € |
368,00 € |
376,00 € |
376,00 € |
Ganztagsbetreuung incl. Essen (bis 10,50 Std.) |
390,00 € |
390,00 €
|
410,00 € |
410,00 € |
420,00 € |
420,00 € |
*1,5-facher
Satz des Regelbeitrags; Hintergrund: bei Aufnahme eines betreuungsintensiveren
Kleinkindes sind gegenüber der Regelgruppe (Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren)
zwei Kindergartenplätze anzurechnen.
Für
die Eingewöhnung der Kinder wurde bisher in den Kindertageseinrichtungen
unterschiedliche Entgelte erhoben. Dies soll künftig vereinheitlicht werden.
Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit den kirchlichen Trägern vor, 75 % des
maßgeblichen Betreuungsentgeltes (ohne Essensanteil) hierfür zu erheben.
Beginnt die Eingewöhnung erst in der zweiten Monatshälfte beträgt das Entgelt
50% des Eingewöhnungsbeitrages. Ab dem zweiten Monat soll das volle Entgelt für
Betreuung und Essen berechnet werden.
Der
Preis für das Essen musste in Zusammenhang mit den angekündigten
Preiserhöhungen der Caterer und den gestiegenen Lebensmittelkosten von bisher
80 € / Monat auf 90 € / Monat erhöht werden. Nur hierdurch ist auch weiterhin
eine Kostendeckung bei den Essenskosten möglich.
Für
Kinder aus einkommensschwachen Familien besteht die Möglichkeit einer
Entgeltübernahme oder Bezuschussung des Kindergartenbeitrags durch den
Landkreis Rastatt.
Die Entgeltsätze in Bühl liegen damit im vergleichbaren
Niveau der Nachbarkommunen des Landkreises Rastatt sowie des Stadtkreises
Baden-Baden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29. Juni
2022 den Tagesordnungspunkt vorberaten. Es wird mehrheitlich empfohlen, dem
Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Mehreinnahmen i. H. v. rd. 25.000,00 € - 30.000,00 € pro Jahr
Klimatische
Auswirkungen
Keine