Betreff
Rückführung von 1,5 Mio. Euro aus der Gewinnabführung der Stadtwerke Bühl GmbH für das Geschäftsjahr 2021 zur Kapitalstärkung in der Kapitalrücklage der Stadtwerke Bühl GmbH
Vorlage
2022/130
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat empfiehlt der Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten

GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

Rückführung von 1,5 Mio. Euro aus der Gewinnabführung der Stadtwerke Bühl GmbH für das Geschäftsjahr 2021 zur Kapitalstärkung in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Bühl GmbH.

 


Sachverhalt

 

Die Versorgungsinfrastrukturen für Strom, Gas, Trinkwasser und Telekommunikation bilden die existenzielle Grundlage in Bühl. Die Stadtwerke müssen jährlich in den Neubau, Umbau und in die Erhaltung dieser Infrastrukturen investieren.

 

Die dafür erforderlichen Investitionen erfordern ausreichend Liquidität in der Stadtwerke Bühl GmbH.

 

Laut Wirtschaftsplan 2022 ist eine geplante Rückführung von 400.000,00 € vorgesehen. Die tatsächliche Rückführung soll 1.500.000,00 € betragen. Eine mögliche weitere Rückführung 2022 ist nach einer Klausur über die zukünftige Finanzierung des gesamten Konzerns Stadt Bühl geplant.

 

Seit dem 19.11.2002 besteht ein Ergebnisabführungsvertrag (EAV) mit der Bühler Sportstätten GmbH, wonach der Jahresüberschuss an diese abzuführen ist. Die Einhaltung des EAV ist eine wichtige Voraussetzung für die steuerliche Wirksamkeit der Organschaft zwischen der Bühler Sportstätten GmbH und der Stadtwerke Bühl GmbH.

 

Da die Stadtwerke Bühl GmbH wegen der Pflicht zur Gewinnabführung keine Gewinne zur Stärkung des Eigenkapitals und zur Liquiditätssicherung thesaurieren kann, wird von der Bühler Sportstätten GmbH vom erhaltenen Gewinn von 4.887.459,93 Euro ein Betrag von 1.500.000 Euro in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Bühl GmbH zurückgeführt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Auf den städtischen Haushalt hat der Beschluss keine direkten Auswirkungen.

 


Klimatische Auswirkungen

 

Keine Auswirkungen.