Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat empfiehlt
der Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten
GmbH folgenden Beschluss zu
fassen:
Rückführung von 1,5 Mio.
Euro aus der Gewinnabführung der Stadtwerke Bühl GmbH für das Geschäftsjahr
2021 zur Kapitalstärkung in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Bühl GmbH.
Sachverhalt
Die
Versorgungsinfrastrukturen für Strom, Gas, Trinkwasser und Telekommunikation
bilden die existenzielle Grundlage in Bühl. Die Stadtwerke müssen jährlich in
den Neubau, Umbau und in die Erhaltung dieser Infrastrukturen investieren.
Die dafür erforderlichen Investitionen erfordern ausreichend Liquidität
in der Stadtwerke Bühl GmbH.
Laut Wirtschaftsplan 2022 ist eine geplante Rückführung von 400.000,00 €
vorgesehen. Die tatsächliche Rückführung soll 1.500.000,00 € betragen. Eine
mögliche weitere Rückführung 2022 ist nach einer Klausur über die zukünftige
Finanzierung des gesamten Konzerns Stadt Bühl geplant.
Seit dem 19.11.2002 besteht ein Ergebnisabführungsvertrag (EAV) mit der
Bühler Sportstätten GmbH, wonach der Jahresüberschuss an diese abzuführen ist.
Die Einhaltung des EAV ist eine wichtige Voraussetzung für die steuerliche
Wirksamkeit der Organschaft zwischen der Bühler Sportstätten GmbH und der
Stadtwerke Bühl GmbH.
Da die Stadtwerke Bühl GmbH wegen der Pflicht zur Gewinnabführung keine
Gewinne zur Stärkung des Eigenkapitals und zur Liquiditätssicherung
thesaurieren kann, wird von der Bühler Sportstätten GmbH vom erhaltenen Gewinn
von 4.887.459,93 Euro ein Betrag von 1.500.000
Euro in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Bühl GmbH zurückgeführt.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Auf den städtischen Haushalt hat der Beschluss keine direkten Auswirkungen.
Klimatische
Auswirkungen
Keine Auswirkungen.