Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GmbH an, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.)   Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 nebst Lagebericht der Bühler Sportstätten GmbH wird in der vorgelegten Fassung gebilligt und ist damit festgestellt.

2.)   Der Jahresgewinn von 1.928.698,55 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.)  Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

4.)  Als Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2022 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf, bestellt.

 


Sachverhalt

 

Die Geschäftsführung hat bis Ende Mai 2022 den Jahresabschluss einschließlich Lagebericht und Anhang erstellt. Die entsprechenden Unterlagen sind als Anlagen beigefügt.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf, hat nach Prüfung des Jahresabschlusses am 01. Juni 2022 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Insgesamt schließt die Bühler Sportstätten GmbH mit einem Jahresüberschuss von 1.928.698,55 € ab. (Vorjahr: 994.777,52 €)

 

Die Geschäftsführung empfiehlt, das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Der Aufsichtsrat der Bühler Sportstätten GmbH hat am 27. Juni 2022 den Jahres­abschluss 2021 vorberaten und der Gesellschafterversammlung eine Beschlussempfehlung erteilt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Keine Auswirkungen.

 


Klimatische Auswirkungen

 

Keine Auswirkungen.