Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GmbH an, folgenden Beschluss zu fassen:
Die
Vertreter der Bühler Sportstätten GmbH beschließen in der
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bühl GmbH:
1.) Der
Jahresabschluss zum 31.12.2021 nebst Lagebericht der
2.) Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.
3.) Als Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2022 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf, bestellt.
Sachverhalt
Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht und Anhang bis Mitte Juni 2022 erstellt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf, hat nach Prüfung des Jahresabschlusses am 14.06.2022 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Mit der Bühler Sportstätten GmbH besteht seit dem 19.11.2002 ein Ergebnisabführungsvertrag (EAV), welcher vorgibt, dass der Jahresgewinn an die Muttergesellschaft abzuführen ist.
Das Ergebnis 2021 der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern beträgt 4.944.181,10 € (Vorjahr 4.138.735,11 €). Die Gewinnabführung an die Bühler Sportstätten GmbH beläuft sich auf 4.887.459,93 € (Vorjahr 4.081.013,17 €).
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bühl GmbH hat am 27. Juni 2022 den Jahresabschluss 2021 vorberaten und der Gesellschafterversammlung eine Beschlussempfehlung erteilt.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Keine Auswirkungen.
Klimatische
Auswirkungen
Keine Auswirkungen.
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