Betreff
Zuschüsse an sporttreibende Vereine im Jahr 2022
Vorlage
2022/136
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Barzuwendungen als Zuschüsse an sporttreibende Vereine für das Jahr 2022:

 

Verein                                                                                                  Zuschuss 2022

 

TV Bühl

31.376 €

TV Eisental

9.902 €

Gymnastikgruppe Moos

2.365 €

SV Kappelwindeck

17.531 €

VfB Bühl

15.074 €

SV Altschweier

7.666 €

SC Eisental

4.046 €

SV Neusatz

7.666 €

SV Vimbuch

13.522 €

SV Weitenung

7.833 €

Taekwon Do Schule Olymp Bühl

1.546 €

Bushido Bühl

752 €

Budozentrum Dokan Bühl

1.459 €

Schützenverein Ritter Reinhard Kappelwindeck

813 €

Schützenverein Schartenberg Eisental

1.007 €

Schützenverein Alt Windeck Neusatz

554 €

Tennisclub Vimbuch

1.783 €

TC Bühl

4.886 €

Reit- und Fahrverein „St. Leonhard“

3.011 €

Ski-Club Bühl

910 €

Ski-Club Immenstein Neusatz

845 €

Rennrodelclub "Weißer Blitz"

511 €

Langlaufzunft Burg Windeck

213 €

Radfahrer – Verein Jägerweg Kappelwindeck

213 €

Radfahrverein "Sturmvogel" Moos

213 €

Seglergemeinschaft Rheinmünster-Bühl

213 €

Tauchsportverein Mittelbaden

213 €

Bühler Boule-Club

213 €

Sportkegelclub Rot-Weiß Bühl

213 €

Modellsportverein Bühl

468 €

Behindertensportverein

256 €

Frauengymnastik Altschweier

684 €

Turnier Tanz Club Bühl e.V.

256 €

Gleitschirmfreunde Bühl-Bühlertal

256 €

DRK-Seniorengymnastik

340 €

Altenwerk Altschweier (Gymnastik)

170 €

Seniorengemeinschaft Vimbuch

170 €

Frauengemeinschaft Balzhofen (Gymnastik)

340 €

Tischtennisgemeinschaft Balzhofen

170 €

Frauengemeinschaft Oberbruch

170 €

Frauengemeinschaft Oberweier

170 €

 

 

Gesamt

140.000

 


 

 

 

Sachverhalt

 

Die Bedeutung eines vielfältigen und gesunden Vereinslebens für ein intaktes soziales Umfeld ist unbestritten, immer wieder wird insbesondere die Einbindung junger Menschen in die sozialen Strukturen eines Vereins als besonders wichtig bestätigt. Der hohe Stellenwert, der in Bühl den vielfältig tätigen kulturellen, sozialen oder sportlich engagierten Vereine beigemessen wird, findet seinen Ausdruck nicht nur in zahlreichen unbaren Hilfeleistungen durch die Stadt, sondern auch mit Barzuschüssen als finanzieller Unterstützung.

 

Seit 1979 werden Zuschüsse an Bühler Sportvereine unter besonderer Berücksichtigung der vereinsinternen Jugendarbeit verteilt. Um einen sparsamen Umgang mit Ener­gie zu fördern, wurde 1991 außerdem eine Energiekostenpauschale eingeführt; seither kommen die Vereine für ihre entstehenden Kosten aus Strom, Wasser/Abwasser, Gas, Heizöl selbst auf.

 

Für die letzten Jahre wurden Mittel für Barzuschüsse in Höhe von 140.000 Euro in den Haushaltsplan aufgenommen.

 

Die Kriterien für die Zuschussverteilung gemäß der 2009 erstmals angewandten Neukonzeption sind:

 

·        Vereinsgröße
Für die allgemeine Vereinsarbeit wird ein Betrag zugrunde gelegt, der sich an der Vereinsgröße nach der Mitgliederzahl orientiert (= Grundzuschuss).

·        Jugendarbeit
Die Mitgliedschaft von jugendlichen Mitgliedern soll besonders gefördert werden und erfährt deshalb ein besonderes Gewicht.

·        Spielbetrieb/Trainingsaufwand
Der für Jugendmannschaften anfallende Zeit- und Trainingsaufwand wird zusätzlich berücksichtigt.

·        Saisondauer
Insbesondere die zeitliche Belastung aus dem Spielbetrieb ist von der Saisonlänge abhängig und soll daher unterschiedlich berücksichtigt werden.

·        Raum- und Verbrauchskosten (frühere Energiekostenpauschale)
Hier wird die unter den Vereinen stark unterschiedliche finanzielle Belastung aus Raum- und Verbrauchskosten berücksichtigt, in welche die frühere Energiekostenpauschale eingeflossen ist.

 

Die Bewertungsfaktoren werden durch den Sportausschuss jährlich überprüft. Die Bewertung und das Ergebnis für jeden Verein sind aus der beigefügten Tabelle (Anlage 1) ersichtlich. Um größere jährliche Schwankungen bei der Zuschussgewährung zu vermeiden, wurde auf Wunsch des Sportausschusses die bisherige Basisgröße für die Gewichtung der Jugendlichen (1 Punkt je angefangene 50 Jugendliche) seit dem Jahr 2011 nochmals unterteilt (nunmehr 0,1 Punkte je 5 Jugendliche).

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Die Mittel für die Barzuschüsse an Sportvereine sind im Haushaltsplan 2022 im THH 4 unter PC 4210 – Förderung des Sports - 43180000 Zuschüsse an übrigen Bereich (Seite 302) bereitgestellt.

 


Klimatische Auswirkungen

 

Keine Auswirkungen.