Betreff
Klimaschutz durch Humusaufbau: Kommunale Beteiligung im Projekt für Regenerative Landwirtschaft vom Naturpark Schwarzwald Mitte/ Nord
Vorlage
2022/142
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die auf der Gemarkung Bühl ansässigen oder wirtschaftenden Landwirte bei der Teilnahme am Projekt des Naturparks Schwarzwald Mitte/ Nord mit folgenden Maßnahmen finanziell zu unterstützen:

-        Die anteilige Kostenübernahme (20 Prozent, max. 2 Pers. je Betrieb) am mehrtägigen Bodenkurs des Naturparks; anteilige Kosten/ Pers. = ca. 360 €

-        Die anteilige Kostenübernahme (50 Prozent, max. 2 Pers. je Betrieb) zur Teilnahme an Seminaren und Feldtagen; anteilige Kosten/ Pers. = ca. 75 €

-        Die anteilige Kostenübernahme der Einstiegs-Bodenbeprobung (50 Prozent der Gesamtkosten)

 

Die finanzielle Unterstützung soll zunächst bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 10.000 Euro nach dem Windhundprinzip vergeben werden.

 

Darüber hinaus beauftragt der Gemeinderat die Stadtverwaltung damit, die Pachtgarantien für städtische Flächen auf eine Laufzeit von 8 bis 10 Jahren zu verlängern, sollten die Pächter in Betracht ziehen am Projekt teilzunehmen. Bei der Neuverpachtung sollen zudem jene Pächter bevorzugt werden, die eine nachweislich humusfördernde Bewirtschaftung gewährleisten. Eine Ausschlussklausel, z.B. bei gleichbleibenden Humusgehalten nach 2-jähriger Frist, soll gewährleistet bleiben.

 

 


Sachverhalt

Der Naturpark Schwarzwald Mitte/ Nord hat ein Projekt für eine humusaufbauende bzw. regenerative Landwirtschaft angestoßen, um mit deren Bewirtschaftungsmethoden den Aufbau von fruchtbaren, wasserspeichernden und humusreichen Böden zu fördern. Im Humus wird das Treibhausgas CO2 nachhaltig im Boden als Kohlenstoff gespeichert und so aktiv Klimaschutz betrieben. Humusböden dienen als CO2-Senken, da sie mehr Kohlenstoff binden, als sie abgeben.

 

Im Rahmen des Projekts werden den in der Gebietskulisse des Naturparks und der Bioregion Mittelbaden+ ansässigen Landwirten Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zum Humusaufbau und den zugrundeliegenden Bodenprozessen angeboten. In mehrtägigen Bodenkursen (derzeit für Ackerland und Grünland, zukünftig auch für den Weinbau), bei Seminaren und auf Feldtagen wird vermittelt, wie eine Umstellung auf die Bewirtschaftung nach Prinzipien der regenerativen Landwirtschaft funktioniert.

 

Die humusaufbauende Bewirtschaftung kann interessierten Landwirten auch vergütet werden, mit derzeit 30 Euro je Tonne CO2. Hierbei arbeitet der Naturpark aktuell mit dem Dienstleister der gemeinwohlorientierten positerra GmbH zusammen, die den Zertifizierungsprozess abwickelt. Nach einer Bodenprobe für die Ermittlung eines Ist-Zustands werden nach fünf sowie nach weiteren drei bis fünf Jahren vergleichende Bodenproben entnommen, um die nachhaltige Bindung von Kohlenstoff im Boden nachzuweisen und den Landwirten entsprechende „Klimaprämien“ auszuschütten (zwei Drittel nach 5 Jahren, ein Drittel nach weiteren 3 bis 5 Jahren). Die Finanzierung der Klimaprämien wird durch regionale Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen gewährleistet, denen mit einer Beteiligung am Projekt die Möglichkeit gegeben wird ihre CO2-Emissionen regional auszugleichen.

 

Die anfänglichen Hemmschwellen konventioneller landwirtschaftlicher Betriebe eine Bewirtschaftung nach Praktiken der regenerativen Landwirtschaft zu verfolgen können je nach Betriebsvoraussetzung hoch ausfallen. Die Umstellung geht einher mit Kosten für die Aus- und Weiterbildung, neue Geräte und Maschinen sowie für die Bodenproben. Die Stadt Bühl kann diese Hemmschwellen durch gezielte Maßnahmen und finanzielle Anreize abmildern sowie für die Teilnahme am Projekt werben.

 

Darüber hinaus hat die Stadt durch die Anpassung der Laufzeiten in Pachtverträgen zu städtischen Flächen eine weitere Möglichkeit die Voraussetzungen für die Teilnahme am Projekt zu gewährleisten. Um die Langfristigkeit des Humusaufbaus zu garantieren, erfolgt die vollständige Auszahlung der Prämie erst nach einer abschließenden Bodenbeprobung nach acht bis zehn Jahren. Voraussetzung für die Auszahlung der Humusprämie ist, dass die Besitzverhältnisse der eingebrachten Flächen während dieser Laufzeit gesichert sind. Aus diesem Grund steigen Landwirte derzeit überwiegend mit eigenen Flächen in das Programm ein, da Pachtverträge für städtische Äcker meist eine kürzere Laufzeit aufweisen. Somit kann die Stadt die zukünftigen Pachtgarantien auf die Laufzeit der Erfassung des Humusaufbaus (8-10 Jahre) anpassen. Weitere Informationen zum Projekt sind dem beigefügten Konzept zu entnehmen.  

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Die Finanzierung der Maßnahme soll in den Jahren 2022/2023 über den Nachhaltigkeitsfonds (S. 456 HH-Plan, I56019000800) gewährleistet und in den Folgejahren in die Haushaltsplanung übernommen werden.

 

 


Klimatische Auswirkungen

Das Vorhaben ist sehr klimarelevant. Humusaufbau ist ein aktiver Beitrag zu Klimaschutz: Durch eine Erhöhung des Humusgehalts im Boden um nur ein Prozent werden etwa 50 Tonnen CO2 pro Hektar gespeichert. Humusreiche Böden können zudem mehr Wasser speichern. Sie schützen vor Erosion und Trockenheit und machen dadurch die Pflanzen widerstandsfähiger gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels.