Betreff
Entlastung der Aufsichtsratsmtglieder der Bühler Sportstätten GmbH (BSS) und der Stadtwerke Bühl GmbH (SWB) für das Geschäftsjahr 2021
Vorlage
2022/143
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der BSS an, folgenden Beschluss zu fassen:

1.         Dem Aufsichtsrat der Bühler Sportstätten GmbH wird für das Geschäftsjahr 2021 der    Bühler Sportstätten GmbH Entlastung erteilt.

2.         Dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Bühl GmbH wird für das Geschäftsjahr 2021 der         Stadtwerke Bühl GmbH Entlastung erteilt.


Sachverhalt

 

In der letzten Gemeinderatssitzung am 27.07.2022 konnte über die Entlastung der Aufsichtsräte kein Beschluss gefasst werden, da der Gemeinderat nicht beschlussfähig war. Aufgrund Befangenheit und Abwesenheit waren zu diesem Tagesordnungspunkt nicht die erforderlichen 13 stimmberechtigen Gemeinderatsmitglieder anwesend. Für solche Fälle sieht § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung vor, dass eine zweite Sitzung stattfinden muss, in der der Gemeinderat beschlussfähig ist, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend und stimmberechtigt sind. Da sowohl der Oberbürgermeister als auch der Bürgermeister Aufsichtsratsmitglieder sind, geht die Sitzungsleitung bei diesem Tagesordnungspunkt auf die Erste ehrenamtliche Stellvertreterin des Oberbürgermeisters über.


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Keine.


Klimatische Auswirkungen

Keine.