Betreff
Umgestaltung/Kanalsanierung Südliche Hauptstraße – Abschnitt zwischen Kreisverkehr u. Bühlertalstraße; Vergabe der Ingenieurleistungen
Vorlage
2022/146
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

Der Technische Ausschuss vergibt die Ingenieurleistungen auf Grundlage der HOAI an das Ingenieurbüro Zink, Lauf, zu einer vorläufigen Bruttohonorarsumme in Höhe von 158.808,97 Euro.

 


Sachverhalt

Die südliche Hauptstraße (K 3764 – ehemalige B 3) weist vom Jägerkreisel kommend bis zur Einmündung der Bühlertalstraße eine Fahrbahnbreite von 8,55 m auf. Beidseitig ist ein Fahrrad-schutzstreifen von jeweils 1,50 m abmarkiert. Das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen liegt bei 12.685 Kfz mit einem Schwerverkehrsanteil von 245 Kfz. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.

 

Im Jahre 2020 sind durch die Stadtwerke Bühl GmbH umfangreiche Leitungsverlegungen/-sanierungen in der südlichen Hauptstraße durchgeführt worden. Nun stehen noch umfangreiche Kanalsanierungsarbeiten seitens der Tiefbauabteilung der Stadt Bühl an. Der desolate Mischwasserkanal wird auf 200 m Länge ausgetauscht und auf DN 800 aufdimensioniert.

 

Da nach Abschluss der Sanierungsarbeiten die komplette Fahrbahn erneuert werden muss, bietet es sich an in diesem Zusammenhang die K 3764 (ehemalige B 3) zurückzubauen. Nach Rücksprache mit der Straßenbaubehörde des Landkreises Rastatt wird die Fahrbahn von 8,55 m auf 7,50 m Breite reduziert und die Gehwege entsprechend verbreitert.

 

Die vorhandenen Schutzstreifen für den Radverkehr werden dabei entfallen und der Radfahrer müsste auf die Fahrbahn geführt werden. Letzteres dürfte aufgrund der aktuell zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h jedoch mit Schwierigkeiten verbunden sein.

 

Die südliche Hauptstraße ist auch Bestandteil des überarbeiteten Lärmaktionsplan der Stadt Bühl. Auf dem Streckenabschnitt werden die zulässigen Tag- und Nachtwerte überschritten.

Hierdurch besteht nun die Möglichkeit durch einen entsprechenden neuen Fahrbahnbelag und eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h eine Verbesserung zu erzielen.

 

Die Planungsvarianten hierzu wurden in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 15.07.2021 vorgestellt und eine Vorzugsvariante verabschiedet.

 

Aufgrund der Anregungen aus dem Technischen Ausschuss beinhaltet die Planung nun, dass gänzlich auf Längsparkplätze entlang der Ostseite verzichtet wird. Die durch den Technischen Ausschuss gewählte Planungsvariante umfasst auch die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen in diesem Abschnitt. Die Verwaltung ist der Auffassung, mit dieser Umgestaltung eine einmalige Chance zu ergreifen, den südlichen Stadteingang sowohl klimatisch, lärmtechnisch und gestalterisch aufzuwerten.

 

Da der betreffende Streckenabschnitt der K 3764 eine schlechte Fahrbahnoberfläche mit vielen Rissen und Schlaglöchern aufweist, jedoch nicht in vorderster Priorität der Deckensanierungen nach „ZEB“ enthalten ist, beteiligt sich der Landkreis im Rahmen einer Wertverbesserungsrechnung an den Herstellungskosten der neuen Fahrbahn der Kreisstraße. Dies bedeutet, dass anteilige Sanierungskosten abzüglich einer Restnutzungsdauer übernommen werden, da sich der Kreis so eine künftig separat anstehende Sanierung spart. In der Zwischenzeit hat sich der Kreistag des Landkreises Rastatt mit dem Vorhaben befasst und eine Kostenbeteiligung beschlossen. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen Stadt Bühl und Landkreis Rastatt wurde mittlerweile rechtsgültig abgeschlossen.

 

Die Ausführung der Maßnahme ist für Frühjahr 2023 geplant, die Bauzeit beträgt zirka 18 Monate.

 

Zur Durchführung des Vorhabens liegt der Verwaltung ein geprüfter Honorarvorschlag, auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), des Ingenieurbüro Zink, Lauf, mit einer voraussichtlichen Bruttohonorarsumme von Höhe von 158.808,97 Euro vor.

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Das Gesamtvolumen der Maßnahme beträgt rund 1.640.000 Euro. Für den Straßenbau stehen unter Investitionsauftrag I54105201130 (S. 420 d. Haushaltsplanes 2022) insgesamt 1,2 Millionen Euro zur Verfügung. Der auf den Kanal entfallene Betrag in Höhe von 400.000 Euro ist im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung, unter Investitionsnummer I53800113001 (S. 527), genehmigt. Darüber hinaus stehen noch Reste aus Vorjahren bereit.

 

Der Landkreis beteiligt sich mit insgesamt rund 313.000 Euro laut rechtsgültig unterzeichneter Kostenteilungsvereinbarung an der Maßnahme.

 


Klimatische Auswirkungen

Die Vergabe der Ingenieurleistungen selbst ist nicht klimarelevant.