Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung,
die Genehmigung zur Führung der Zusatzbezeichnung „Zwetschgenstadt“ gem. § 5
Abs. 3 Gemeindeordnung zu beantragen.
Sachverhalt
Am 29. Juni 2022
hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung über die Beantragung der
Zusatzbezeichnung „Zwetschgenstadt“ beraten. Der Beschlussvorschlag wurde
abgelehnt, da die notwendige qualifizierte Mehrheit von drei Viertel aller
Mitglieder nicht erreicht wurde.
Zwischenzeitlich
wurde aus der Bühler Bürgerschaft ein Bürgerbegehren initiiert, also ein
Bürgerentscheid nach § 21 Absatz 3 GemO beantragt. Am 26. September 2022 haben
die drei Vertrauenspersonen dieses Bürgerbegehrens 3.354 Unterschriften übergeben.
Nach der Überprüfung der Wahlberechtigung durch das Bürgeramt können 2.985
Unterschriften bestätigt werden. Ein Bürgerbegehren muss von mindestens 7 von
Hundert der Bürger unterzeichnet sein. Bei 23.393 Wahlberechtigten sind das
1.683 Bürger. Mit 2.985 Unterschriften wurde dieses erforderlich Quorum
deutlich übertroffen.
Vor dem Hintergrund
dieses Bürgerbegehrens wird der am 29. Juni 2022 abgelehnte Beschlussvorschlag
nochmals dem Gemeinderat vorgelegt. Es ist wiederum eine drei Viertel-Mehrheit erforderlich,
bezogen auf die Zahl der tatsächlichen Mitglieder des Gemeinderats. Bei derzeit
25 Stadträtinnen und Stadträten zuzüglich des Oberbürgermeisters sind also 20
Ja-Stimmen notwendig.
Sofern diese
Mehrheit zustande kommt, entfällt der Bürgerentscheid und die Verwaltung wird
die Genehmigung zur Führung dieser Zusatzbezeichnung über das
Regierungspräsidium beim Innenministerium beantragen.
Sollte diese
Zustimmung im Gemeinderat erneut nicht erreicht werden, kommt auf die
Tagesordnung der nächsten Sitzung am 16. November 2022 der Beschluss über die
Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nach Anhörung der Vertrauenspersonen.
Angesichts des klaren Ergebnisses der Unterschriftenprüfung durch das Bürgeramt
gibt es keinen Grund, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens abzulehnen. Für
diesen Beschluss reicht die übliche einfache Stimmenmehrheit aus. Infolge
dieses Beschlusses muss dann innerhalb von vier Monaten der Bürgerentscheid
tatsächlich durchgeführt werden.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Bei einem evtl. Austausch der
Ortseingangstafeln ergeben sich pro Tafel Kosten in Höhe von 161,26 Euro im
konsumtiven Bereich „Verkehrseinrichtungen“ (Sachkonto: 42220000, Kostenstelle 54100200).
Klimatische
Auswirkungen
Keine.