Betreff
Kommunales Förderprogramm "Bühl Grün"
Vorlage
2022/169
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Stadt Bühl beschließt das Förderprogramm zur Dachbegrünung „Bühl Grün“ gemäß Anlage.

 


Sachverhalt

Die Durchgrünung von Baugebieten stellt eine der effektivsten Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels dar. Während die Stadt dies über Festsetzungen in Bebauungsplänen oder die Eingriffs-/ Ausgleichsregelung zum Teil steuern kann, bedarf es zusätzlich eines Anreizsystems für die Bürgerschaft weitere Begrünungsmaßnahmen durchzuführen. Das Förderprogramm Dachbegrünung sieht eine Förderung von pauschal 40 €/m² Dachbegrünung mit einem Höchstbetrag von 2.000 € pro Maßnahme vor. Sie gilt nur für freiwillige Begrünungsmaßnahmen. Nicht förderfähig sind Dachbegrünungen, die als Nebenbestimmungen von Baugenehmigungen bindend durchgeführt werden müssen. Bei Bedarf und entsprechender finanzieller Ausstattung kann der Förderumfang des Programms im darauffolgenden Jahr auf Fassadenbegrünung und Entsiegelungsmaßnahmen erweitert werden.

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Die Finanzierung wird bis zu einem Gesamtvolumen in Höhe von 20.000 Euro über den Nachhaltigkeitsfonds (Investitionsauftrag I56019000800 „Nachhaltigkeitsfonds“) gewährleistet. Zum Ende des Jahres 2023 soll der Erfolg der Maßnahme evaluiert werden, um die Höhe der Förderung für Folgejahre ggf. anzupassen

 


Klimatische Auswirkungen

Das Vorhaben ist teilweise klimarelevant. Begrünte Dächer haben einen positiven Effekt auf ihr lokales Mikroklima. Je nach Art des Aufbaus können 40 bis 99 Prozent des Jahresniederschlags zurückgehalten werden. Das Wasser wird über Verdunstung wieder abgegeben, was zu einer Abkühlung der Umgebung führt. Dachgrün trägt außerdem zur Lärmverminderung und Filterung von Feinstaub in seiner Umgebung bei. Letztlich bieten begrünte Dächer einen zusätzlichen Lebensraum für wichtige Insekten