Betreff
Kommunales Förderprogramm "Solar"
Vorlage
2022/170
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Stadt Bühl beschließt das Förderprogramm „Solar“ und mit folgenden Förderschwerpunkten:

 

-       Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von 3 bis 35 kWp werden mit 150,00 Euro pro volle Kilowatt-Spitzenleistung (kWp) gefördert bis zu einem maximalen Fördersatz in Höhe von 1.500,00 Euro. (Vgl. § 3 Abs. 4 & 5)

-       Für bestehende Anlagen, deren EEG-Förderung ausläuft und die von einer Volleinspeisung auf eine Überschusseinspeisung umgestellt werden, wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für den Austausch des Stromzählers auf einen Zweirichtungszähler in Höhe von 150,00 Euro als Festbetrag gewährt. (Vgl. § 3 Abs. 6)

-       Für steckerfertige Stromerzeugungsanlagen (Balkonmodule/ Mini PV) mit einem Modulwechselrichter und einer maximalen Leistung von 600 Watt wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 300,00 Euro als Festbetrag gewährt. (Vgl. § 3 Abs. 7)

-       Gefördert werden auch Anlagen, deren Inbetriebnahme rückwirkend bis zum 01.01.2022 stattgefunden hat. (Vgl. § 3 Abs. 8)

 

Die Finanzierung soll bis zu einem Gesamtvolumen in Höhe von 80.000 Euro über den Nachhaltigkeitsfonds erfolgen

 

Weitere Einzelheiten der Förderung werden gem. der Anlage „Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen in der Stadt Bühl“ beschlossen.

 


Sachverhalt

Die Gesetzesentwürfe der Bundesregierung zum Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) sehen aktuell nur marginal verbesserte Konditionen für private Haushalte vor. Dennoch ist eine Verdreifachung der bisherigen Ausbaurate nötig, um die lokalen Ziele des EE-Ausbaus und des Klimaschutzes in diesem Sektor zu erreichen. Das Potenzial für Photovoltaik ist mit mehr als 80 Prozent ungenutzter Dachflächen bzw. 67.000 MWh immer noch sehr hoch. Der Wechsel hin zu (lokalen) erneuerbaren Energieträgern in Haushalten stagniert, während dies laut Integriertem Klimaschutzkonzept (2017) mit 55 Prozent das größte Einsparpotenzial aller Sektoren aufweist.

 

2021 hat der Gemeinderat erstmals 150.000 Euro in einen neuen Nachhaltigkeitsfonds eingestellt, um Klimaschutzprojekte zu würdigen und nachhaltige Projekte der Bürgerschaft zu fördern. Während für die Klimaschutzpreise 10.000 Euro eingestellt wurden (1.Säule), standen jeweils 70.000 Euro für Nachhaltigkeitszuschüsse der Bürgerschaft (2. Säule) und nachhaltige Infrastrukturmaßnahmen der Stadt (3. Säule) zur Verfügung. Im ersten Jahr wurden insgesamt 3 Klimaschutzpreise, 5 Nachhaltigkeitszuschüsse und ein Projektantrag für nachhaltige städtische Infrastruktur im Gesamtwert von rund 40.000 Euro vergeben. Somit wurde der Nachhaltigkeitsfonds nur unzureichend genutzt und konnte im ersten Jahr nicht die gewünschte Wirkung erzielen.

 

In Gesprächen mit der Bürgerschaft, Vereinen und Unternehmen lässt sich dies insbesondere beim Nachhaltigkeitszuschuss auf eine zu breite Ausrichtung bzw. die fehlende Konkretisierung des Programms zurückführen.

 

Um die vorhandenen Potenziale sowohl im Sektor der privaten Haushalte als auch bei lokalen Unternehmen, besser zu erschließen, wird vorgeschlagen, die 2. und 3. Säule des Nachhaltigkeitsfonds, mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 140.000 Euro, inhaltlich anzupassen und so attraktiver und konkreter zu machen.

 

Die Photovoltaik-Förderung soll insbesondere Gebäudeeigentümerinnen und –Eigentümer sowie Mietparteien ansprechen, welche ihre Energieversorgung über die gesetzlich verpflichtende PV-Pflicht hinaus gewährleisten wollen (vgl. Anlage § 4 Abs. 4) und somit einen direkten Beitrag zur lokalen Energiesouveränität und zum lokalen Klimaschutz beitragen.

 

Die Förderungen sollten ganzjährig beantragt werden können, solange Mittel dafür im Nachhaltigkeitsfonds verfügbar sind. Die Vergabe kann nach Windhundprinzip erfolgen, solange die einzelnen Förderpakete gegenseitig deckungsfähig bleiben. So kann gewährleistet werden, dass der Nachhaltigkeitsfonds die größtmögliche Wirkung für Bürgerschaft und Unternehmen entfaltet.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Die Finanzierung wird bis zu einem Gesamtvolumen in Höhe von 80.000 Euro über den Nachhaltigkeitsfonds (Investitionsauftrag I56019000800 „Nachhaltigkeitsfonds“) gewährleistet. Zum Ende des Jahres 2023 soll der Erfolg der Maßnahme evaluiert werden, um die Höhe der Förderung für Folgejahre ggf. anzupassen.

 

 


Klimatische Auswirkungen

Das Vorhaben ist sehr klimarelevant. Würde das Gesamtvolumen der Förderung genutzt werden, könnten jährlich zusätzliche Anlagen mit insgesamt 533 kW-Spitzenlast bezuschusst werden. Das entspricht vermiedenen CO2-Emissionen bei der Stromproduktion von jährlich 334 Tonnen. Zusätzlich wird die Energieautonomie vor Ort gefördert.