Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt vom wesentlichen Inhalt des Prüfberichtes Kenntnis.
Sachverhalt
In der Zeit vom
24.01.2022 bis 10.03.2022 erfolgte durch die Gemeindeprüfungsanstalt
Baden-Württemberg (GPA) die überörtliche Prüfung der Bauausgaben der Stadt
Bühl.
Gegenstand der Prüfung
waren gemäß §114 Abs. 1 GemO die Bauausgaben in den Haushaltsjahren
(Wirtschaftsjahren) 2017 bis 2021, als selbständiger Teil der überörtlichen
Prüfung der Haushalts-, Rechnungs- und Wirtschaftsführung.
Die Prüfung beschränkte
sich, unter der Berücksichtigung der Frage, ob und inwieweit im Prüfungszeitraum
durch die örtliche Prüfung eine wirksame baufachrechtliche Prüfung erfolgt ist,
auf einzelne Schwerpunkte und Stichprobe (§ 3 i. V. m. § 18 Abs. 1 Satz 2
GemPro). In die sachliche Prüfung (§ 16 i. V. m. § 11 GemPro) sind auch
Verwaltungsvorgänge bis in die Gegenwart einbezog worden.
Der Prüfungsbericht liegt
seit Anfang Oktober 2022 vor. Die Verwaltung ist aufgefordert, innerhalb von
sechs Monaten zu den Prüfungsfeststellungen Stellung zu nehmen.
Nach § 114 Abs. 4
Gemeindeordnung (GemO) ist der Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des
Prüfungsberichts zu unterrichten.
Die GPA hat den
wesentlichen Inhalt des Prüfungsergebnisses zusammengefasst und dem
Prüfungsbericht beigelegt. Eine Kopie dieser Zusammenfassung liegt dieser
Vorlage bei.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
keine
Klimatische
Auswirkungen
keine