Betreff
Überörtliche Prüfung der Bauausgaben 2017 – 2021 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA)
Vorlage
2022/177
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt vom wesentlichen Inhalt des Prüfberichtes Kenntnis.

 


Sachverhalt

 

In der Zeit vom 24.01.2022 bis 10.03.2022 erfolgte durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) die überörtliche Prüfung der Bauausgaben der Stadt Bühl.

 

Gegenstand der Prüfung waren gemäß §114 Abs. 1 GemO die Bauausgaben in den Haushaltsjahren (Wirtschaftsjahren) 2017 bis 2021, als selbständiger Teil der überörtlichen Prüfung der Haushalts-, Rechnungs- und Wirtschaftsführung.

 

Die Prüfung beschränkte sich, unter der Berücksichtigung der Frage, ob und inwieweit im Prüfungszeitraum durch die örtliche Prüfung eine wirksame baufachrechtliche Prüfung erfolgt ist, auf einzelne Schwerpunkte und Stichprobe (§ 3 i. V. m. § 18 Abs. 1 Satz 2 GemPro). In die sachliche Prüfung (§ 16 i. V. m. § 11 GemPro) sind auch Verwaltungsvorgänge bis in die Gegenwart einbezog worden.

 

Der Prüfungsbericht liegt seit Anfang Oktober 2022 vor. Die Verwaltung ist aufgefordert, innerhalb von sechs Monaten zu den Prüfungsfeststellungen Stellung zu nehmen.

 

Nach § 114 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) ist der Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts zu unterrichten.

 

Die GPA hat den wesentlichen Inhalt des Prüfungsergebnisses zusammengefasst und dem Prüfungsbericht beigelegt. Eine Kopie dieser Zusammenfassung liegt dieser Vorlage bei.

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

keine

 


Klimatische Auswirkungen

 

keine