Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Breitbandnetz
Vorlage
2022/186
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

1. Gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Haushaltsrechts in Verbindung mit § 95 b Abs. 1 GemO BW und § 16 Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Breitbandnetz fest.

 

2. Dem Oberbürgermeister wird für das Wirtschaftsjahr 2021 des Eigenbetriebs Breitbandnetz Entlastung erteilt.

 

3. Der Jahresabschluss 2021 wird gem. § 16 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) ortsüblich bekannt gemacht und an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.

 

4. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt.

 


Sachverhalt

 

Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Breitbandnetz wurde am 10.08.2022 aufgestellt und am 12.08.2022 dem Rechnungsprüfungsamt (Fachbereich Revision) zur Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß § 111 GemO vorgelegt.

 

Der Fachbereich Revision hat den Bericht über die Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2021 mit Bestätigungsvermerk für den Gemeinderat am 03.11.2022 ausgefertigt und am gleichen Tag dem Eigenbetrieb vorgelegt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Die Deckung des Fehlbetrags des Jahresabschlusses 2021 erfolgt über den städtischen Haushalt und ist dort auf Seite 415 mit 186.800 € veranschlagt. Die Differenz von rd. 112.100 € wurde durch Mehreinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer gegenfinanziert. Über die Gesamtsumme von 298.892,74 € wurde im Jahr 2021 eine Rückstellung gebildet, da die Auszahlung erst in 2022 erfolgt.

 

 

 

 

 

 

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Klimatische Auswirkungen

 

Keine Auswirkungen.