Beschlussvorschlag
1. Gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des
Haushaltsrechts in Verbindung mit § 95 b Abs. 1 GemO BW und § 16
Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat den
Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Breitbandnetz fest.
2. Dem Oberbürgermeister wird für das Wirtschaftsjahr
2021 des Eigenbetriebs Breitbandnetz Entlastung erteilt.
3. Der Jahresabschluss 2021 wird gem. § 16 des
Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) ortsüblich
bekannt gemacht und an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.
4. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als
Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt.
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Breitbandnetz wurde am 10.08.2022 aufgestellt und am 12.08.2022 dem Rechnungsprüfungsamt (Fachbereich Revision) zur Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß § 111 GemO vorgelegt.
Der Fachbereich Revision hat den Bericht über die Durchführung der
örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2021 mit Bestätigungsvermerk für den
Gemeinderat am 03.11.2022 ausgefertigt und am gleichen Tag dem Eigenbetrieb
vorgelegt.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Die
Deckung des Fehlbetrags des Jahresabschlusses 2021 erfolgt über den städtischen
Haushalt und ist dort auf Seite 415 mit 186.800 € veranschlagt. Die Differenz von rd.
112.100 € wurde durch Mehreinnahmen beim Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer gegenfinanziert. Über die Gesamtsumme von 298.892,74 € wurde im
Jahr 2021 eine Rückstellung gebildet, da die Auszahlung erst in 2022 erfolgt.
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Klimatische
Auswirkungen
Keine Auswirkungen.