Betreff
Erhebung einer Betriebskostenpauschale für die Nutzung städtischer Räumlichkeiten für die Jahre 2022 und 2023
Vorlage
2022/194
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt für die Jahre 2022 und 2023 eine Betriebskostenpauschale für die Nutzung städtischer Räumlichkeiten in Höhe von 1,00 €/m² von den Nutzern zu erheben. Ab dem Jahr 2024 soll erneut eine Anpassung geprüft werden.

 


Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 25.10.2017 eine Beteiligung an nutzungsabhängigen Betriebskosten (Wärme, Strom, Wasser etc.) in Höhe von 0,65 Euro/m² pauschal pro Jahr für Vereine, Verbände und Organisationen beschlossen, welche städtische Räumlichkeiten dauerhaft nutzen. Eine Miete wird derzeit nicht erhoben.

 

Eine Auflistung der derzeitigen Einzelbeträge sowie der vorgeschlagenen Anpassung je Verein etc. ist als Anlage 1 zur Orientierung beigefügt.

 

Die Betriebskostenpauschale sollte laut Beschluss zunächst für drei Jahre, also bis einschließlich 2020 erhoben werden, bevor eine Neufestlegung und ggf. Anpassung erfolgt. Am 27.10.2021 hat der Gemeinderat, auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie entschieden, den 2017 festgelegten Betrag auch für 2021 noch zu erheben und damit auf eine Anpassung verzichtet. Somit gilt der 2017 beschlossene Wert seither unverändert.

 

Da es nicht in allen Räumlichkeiten separate Messeinrichtungen gibt, die Anschaffung in keinem Verhältnis zur o.g. Beteiligung steht, wurde bewusst eine Pauschale, also keine Abrechnung beschlossen. Zielvorgabe war u.a. auch den Verwaltungsaufwand zu begrenzen.

Zur Ermittlung wurde deshalb ein Durchschnittswert von messbaren Räumlichkeiten von damalig 1,31 Euro/m² zugrunde gelegt. Es ist dann bisher rund die Hälfte dieses Wertes als Pauschale angesetzt worden.

 

Eine Auswertung von Referenzobjekten bis zu dem zuletzt abgerechneten Jahr 2021 zeigt, dass sich der o.g. Wert bis zu diesem Zeitpunkt bereits auf rund 1,46 Euro/m² erhöht hat. Das Jahr 2022 ist hierbei noch nicht berücksichtigt. Aufgrund der aktuellen Situation auf dem Energiemarkt sind die Kosten der Stadt in diesem Zusammenhang bereits gestiegen und werden in Zukunft absehbar deutlich steigen.

 

Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat aus diesem Grund eine Anpassung der Pauschale auf 1,00 Euro/m² vor. Die Geltungsdauer soll zwei Jahre betragen (2022 und 2023) und danach wieder überprüft werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Die derzeitige Betriebskostenpauschale führt zu Erträgen in der Größenordnung von rund 20.000 Euro pro Jahr. Nach der vorgeschlagenen Anpassung würde sich dieser Betrag auf rund 30.000 Euro erhöhen. Die Nutzer werden hierdurch an den Kosten der Stadt beteiligt.

 


Klimatische Auswirkungen

Das Vorhaben ist wenig klimarelevant. Das Nutzerverhalten in den städtischen Räumlichkeiten wirkt sich auf den Gesamtenergieverbrauch aus. Eine Kostenbeteiligung kann das Bewusstsein hierfür schärfen und einen Anreiz zur gemeinschaftlichen Raumnutzung darstellen.