Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
nimmt den Geschäftsbericht 2021 für das Natur- und Landschaftsschutzgebiet
Waldhägenich zur Kenntnis.
Sachverhalt
Nach § 8 Absatz 4 der Satzung der Naturschutzstiftung Waldhägenich der
Stadt Bühl zur Förderung des Natur- und Landschaftsschutzgebietes Waldhägenich
vom 24.04.1991 ist dem Gemeinderat der Stadt Bühl vom Stiftungsvorstand
jährlich ein Tätigkeitsbericht zu erstatten. Darüber hinaus hat die Stiftung
nach § 9 Absatz 2 Stiftungsgesetz die Pflicht, innerhalb von sechs Monaten nach
Ende eines Geschäftsjahres dem Regierungspräsidium eine Jahresrechnung mit
Vermögensbericht und einen Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks
vorzulegen. Der vorliegende Geschäftsbericht der Naturschutzstiftung für das
Jahr 2021 dient also sowohl zur Information des Gemeinderates als auch zur
Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen der Stiftung.
Die Prüfung durch die
Rechnungsprüfung der Stadt Bühl ergab keine Beanstandungen.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Der Vorstand der
Naturschutzstiftung Waldhägenich hat in seiner Sitzung vom 29.11.2022 den
Geschäfts- und Vermögensbericht für das Rechnungsjahr 2021 beschlossen. Für das
Jahr 2021 wird aus dem Haushaltsjahr 2022 ein Defizit i.H.v. 17.144,41 €
vorgetragen.
Klimatische
Auswirkungen
Keine