Vergabe Planungsleistungen
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat vergibt die
Planungsleistungen der Bearbeitungsstufe 1 laut Vergabeverfahren, über eine
Bruttoangebotssumme in Höhe von 207.756,10 Euro, an das Büro Weber Ingenieure
GmbH, Pforzheim.
Sachverhalt
In seiner Sitzung am 25. November 2020 hat
der Gemeinderat der Stadt Bühl den Aufstellungsbeschluss für das
Bebauungsplanverfahren „Kirchgassgraben“ in Bühl gefasst und die Verwaltung mit
der Ausarbeitung des Vorentwurfs beauftragt.
Bevor in die Vorentwurfsplanung eingestiegen
werden kann, muss zunächst die Entwässerungs- und Lärmproblematik im
Zusammenhang mit der Erschließungsplanung für das Baugebiet „Kirchgassgraben“
geklärt werden. Die Erschließungsplanung soll an ein geeignetes Ingenieurbüro
vergeben werden. Für das umfangreiche Bebauungsplanverfahren sind vor der
eigentlichen Ausführung bereits fachtechnische Planungsleistungen erforderlich,
die in die spätere Erschließungsplanung einfließen sollen. Daher soll die
Vergabe der Ingenieurleistungen vorlaufend zur Bebauungsplanung erfolgen. Unter
anderem sind folgende Leistungen erforderlich:
- Planung, Bemessung und ggf. Optimierung der Abwasserentsorgung
- Verkehrstechnische Erschließungsplanung
- Verkehrstechnische Berechnungen
- Lärmuntersuchungen
- Berücksichtigung Smart City, Klima und Freianlagenplanung
Zur Suche eines fachtechnischen Ingenieurbüros ist eine europaweite Ausschreibung, das sogenannte VgV-Verfahren, erforderlich. Die externe Begleitung dieses Verfahrens wurde an die wat Ingenieurgesellschaft mbH, Karlsruhe vergeben. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb nach Vergabeverordnung (VgV). Dieser wurde mit öffentlicher Bekanntmachung im EU-Amtsblatt am 15.06.2022 eröffnet. Nach erfolgter Vorauswahl fand am 20. Oktober 2022 der Verhandlungstermin statt, in dem sich die in engere Wahl gekommenen Planungsbüros Büros vorstellen konnten. Die Wertung erfolgte im Verhältnis 30% Preis und 70% Leistungskriterien. Das Ergebnis der Gesamtpunktzahl kann der Anlage 1 entnommen werden. Hiernach soll der Planungsauftrag an das Büro Weber Ingenieure GmbH, Pforzheim erteilt werden.
Die Bearbeitung der oben genannten Leistungen ist in mehreren Stufen vorgesehen. Grundlage ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, die durch sogenannte „Besondere Leistungen“ ergänzt wird.
In der ersten Stufe ist auf der Grundlage der im Technischen Ausschuss am 27. Januar 2022 vorgestellten Strukturkonzepte 1 und 3 eine erschließungstechnische Alternativen-Planung mit Kostenschätzung und Wirtschaftlichkeitsprüfung zu erstellen. Anhand dieser Bewertung kann der Gemeinderat eine Investitionsentscheidung treffen. Die heute zur Vergabe anstehende erste Bearbeitungsstufe (entspricht im Wesentlichen den Leistungsphasen 1 und 2 laut HOAI), umfasst ein Brutto-Honorar in Höhe von 207.756,10 Euro.
Geplant
ist, dem Gemeinderat Ende 2023 die Ergebnisse dieser Planung und Untersuchung
vorzulegen. Es besteht damit eine belastbare Entscheidungsgrundlage, um Anfang
2024 das Bebauungsplanverfahren ggf. einzuleiten und damit die Grundlage für
eine Erschließung zu schaffen.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Die finanziellen Mittel stehen im Haushaltsplan 2022 bzw. der
mittelfristigen Finanzplanung, unter Investitionsauftrag I54105102000 (S.415)
sowie im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung, unter
Investitionsnummer I53800178000 (S. 529) zur Verfügung bzw. sind eingestellt.
Klimatische
Auswirkungen
Mit der Vergabe werden keine klimatischen Auswirkungen erzielt. Im Zuge
des Bebauungsplanverfahrens werden die Umweltauswirkungen einschließlich der
klimatischen Auswirkungen der Planung untersucht. Die Ergebnisse liegen
spätestens zum Bebauungsplanentwurf vor.