Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Höhengebiet
Vorlage
2022/208
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat stimmt der beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Forbach zur Durchführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Höhengebiet zu.


Sachverhalt

 

Durch die Corona-Pandemie wurde der Ansturm der Besucher auf das Höhengebiet in der Saison 2020/2021 stark erhöht, da Wintersportler und Ausflügler nicht wie gewohnt andere Skigebiete aufsuchen konnten.

 

Auch im Winter 2021/2022 kam es mehrfach zu chaotischen Verkehrssituationen. Aus diesem Grund wurden durch das Polizeipräsidium Offenburg und den Gemeindevollzugsdienst der Stadt Bühl die besonders kritischen Bereiche Mummelsee und Unterstmatt an außergewöhnlich stark frequentierten Tagen überwacht. Die Maßnahmen erfolgten in Absprache der Verkehrsbehörden der Landkreise Ortenau und Rastatt sowie der Städte Bühl und Baden-Baden. Der Bühler Gemeindevollzugsdienst überwachte schwerpunktmäßig den Bereich Unterstmatt.

 

Die angrenzenden Gemeinden (Bühlertal und Forbach sowie der Landkreis Rastatt) verfügen über keinen bzw. einen personell schwach besetzten Vollzugsdienst. Daher wurde seitens des Landkreises Rastatt der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Höhengebiet angeregt. Hiervon möchte nur die Gemeinde Forbach Gebrauch machen.

 

Gemäß der Vereinbarung stellt die Stadt Bühl der Gemeinde Forbach gegen Kostenersatz Gemeindevollzugsbedienstete zur Durchführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Bereich der L 83 (Sandstraße) auf Höhe Mehliskopf sowie auf Höhe Herrenwies zu geplanten Schwerpunktaktionen zur Verfügung. Alle übrigen mit der Tätigkeit zusammenhängenden Vor- und Nacharbeiten sowie die aus der Tätigkeiten der Gemeindevollzugsbediensteten auf Gemarkung Forbach resultierenden Verwaltungsverfahren sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Vereinbarung und werden von der jeweils zuständigen Stelle wahrgenommen. Über das gesamte Jahr sind je nach Aufwand zwischen 10 und 20 Kontrolltage im Rahmen der Schwerpunktaktionen vor allem in Kooperation mit Polizei und Landkreis vorgesehen. Die Kosten für Personal- und Sachkosten werden nach jeweils abgeleisteten Stundenzahlen der Gemeindevollzugsbediensteten ermittelt und der Gemeinde Forbach in Rechnung gestellt.


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Keine, die entstehenden Aufwendungen werden von der Gemeinde Forbach erstattet.


Klimatische Auswirkungen

 

Keine.