Betreff
Bestellung der Mitglieder des Seniorenrates,
Neue Amtszeit vom 01.01.2023 - 31.12.2024
Vorlage
2022/215
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestellt alle Bewerber der OZ 1 bis OZ 14 für das Ehrenamt des Seniorenrats; das Ehrenamt ist zunächst befristet für die Dauer von 2 Jahren (= 31.12.2024).

 


Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2019 einstimmig der Einrichtung des Seniorenrates zugestimmt. Die Mitglieder des Seniorenrates sind grundsätzlich für zwei Jahre gewählt. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit langen Zeit nur eingeschränkten Möglichkeit als Seniorenrat wirken zu können, wurde die Amtszeit durch den Gemeinderat am 13.10.2021 um ein weiteres Jahr verlängert. Am 31.12.2022 läuft nun die Amtszeit des derzeit amtierenden Seniorenrates aus.

 

Das Ziel des Seniorenrates ist es, sich für die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben, für die Gestaltung eines generationenübergreifenden Miteinanders sowie für die Interessen älterer Menschen aus Kernstadt und Ortsteilen einzusetzen. Er wirkt als Bindeglied zwischen älteren Bürgern, Gemeinderat und Verwaltung. Der Seniorenrat kann Empfehlungen zu seniorenrelevanten Themen in den Gemeinderat einbringen und hat zu diesen Themen ein Rederecht im Gemeinderat.

 

Neben der Bewerbung über die örtlichen Tageszeitungen fand am 18. Oktober 2022 sowie am 3. November 2022 im Bürgerhaus Neuer Markt eine Informationsveranstaltung bezüglich den Aufgaben und Zielen des Seniorenrates sowie eine Berichtserstattung über die bisherige Arbeit des Seniorenrates statt. Dabei wurde für die Bereitschaft zu einer Kandidatur geworben. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist haben 14 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bühl ihre Bereitschaft signalisiert, im künftigen Seniorenrat für die Dauer von zwei Jahren mitzuwirken. Alle Bewerber erfüllen die hierfür erforderlichen Voraussetzungen (z. B. Alter, Wohnort, Motivation); die Verwaltung schlägt daher vor, den Interessenten für dieses Ehrenamt eine Zusage zu erteilen.

 

Die Mitglieder des Seniorenrates werden wieder auf zwei Jahre gewählt; eine Wiederwahl ist möglich. Es dürfen nur Personen gewählt werden, die keine gewählten Mandatsträger sind.

 

Im Einzelnen haben sich nachfolgende Bewerber bereiterklärt, im künftigen Seniorenrat mitzuarbeiten:

 

OZ   1                     Doderer, Uwe                        Bühl – Vimbuch

 

OZ   2                     Ernst, Hans-Peter                  Bühl – Moos

 

OZ   3                     Faust, Hartmut                       Bühl - Moos

 

OZ   4                     Fürle, Frank                           Bühl (Kernstadt)

 

OZ   5                     Hafner, Gerd                          Bühl (Kernstadt)

 

OZ   6                     Haupert, Christian                  Bühl – Weitenung

 

OZ   7                     Hummel, Monika                   Bühl - Vimbuch

 

OZ   8                     Jessen, Antje                         Bühl – Vimbuch

 

OZ   9                     Lazzaro, Rolf                         Bühl (Kernstadt)

 

OZ 10                     Maier, Günter                         Bühl – Weitenung

 

OZ 11                     Radzei, Bernd                        Bühl (Kernstadt)

 

OZ 12                     Walper, Britta                         Bühl (Kernstadt)

 

OZ 13                     Thorley, Ian                            Bühl – Vimbuch

 

OZ 14                     Zausig, Gisela                        Bühl – Oberweier

 

 

Nach der vom Gemeinderat vorgenommenen Bestellung der Bewerber für den Seniorenrat ist vorgesehen, dass sich dieser erstmals am 10. Januar 2023 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenfindet.

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Im Haushalt 2023 werden für den Seniorenrat 2.000 € zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus betragen die Personalkosten dazu rund 15.000 €/Jahr.

 


Klimatische Auswirkungen

Keine Auswirkungen