Neue Amtszeit vom 01.01.2023 - 31.12.2024
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat bestellt alle Bewerber der OZ 1
bis OZ 14 für das Ehrenamt des Seniorenrats; das Ehrenamt ist zunächst
befristet für die Dauer von 2 Jahren (= 31.12.2024).
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in
seiner Sitzung am 8. Mai 2019 einstimmig der Einrichtung des Seniorenrates
zugestimmt. Die Mitglieder des Seniorenrates sind grundsätzlich für zwei Jahre
gewählt. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit langen Zeit nur eingeschränkten
Möglichkeit als Seniorenrat wirken zu können, wurde die Amtszeit durch den
Gemeinderat am 13.10.2021 um ein weiteres Jahr verlängert. Am 31.12.2022 läuft
nun die Amtszeit des derzeit amtierenden Seniorenrates aus.
Das Ziel des Seniorenrates
ist es, sich für die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben, für
die Gestaltung eines generationenübergreifenden Miteinanders sowie für die
Interessen älterer Menschen aus Kernstadt und Ortsteilen einzusetzen. Er wirkt
als Bindeglied zwischen älteren Bürgern, Gemeinderat und Verwaltung. Der
Seniorenrat kann Empfehlungen zu seniorenrelevanten Themen in den Gemeinderat
einbringen und hat zu diesen Themen ein Rederecht im Gemeinderat.
Neben der Bewerbung über die örtlichen Tageszeitungen fand
am 18. Oktober 2022 sowie am 3. November 2022 im Bürgerhaus Neuer Markt eine
Informationsveranstaltung bezüglich den Aufgaben und Zielen des Seniorenrates
sowie eine Berichtserstattung über die bisherige Arbeit des Seniorenrates
statt. Dabei wurde für die Bereitschaft zu einer Kandidatur geworben. Bis zum
Ende der Bewerbungsfrist haben 14 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bühl ihre
Bereitschaft signalisiert, im künftigen Seniorenrat für die Dauer von zwei
Jahren mitzuwirken. Alle Bewerber erfüllen die hierfür erforderlichen
Voraussetzungen (z. B. Alter, Wohnort, Motivation); die Verwaltung schlägt
daher vor, den Interessenten für dieses Ehrenamt eine Zusage zu erteilen.
Die Mitglieder des Seniorenrates werden wieder
auf zwei Jahre gewählt; eine Wiederwahl ist möglich. Es dürfen nur Personen
gewählt werden, die keine gewählten Mandatsträger sind.
Im Einzelnen haben sich nachfolgende Bewerber
bereiterklärt, im künftigen Seniorenrat mitzuarbeiten:
OZ 1 Doderer, Uwe Bühl – Vimbuch
OZ 2 Ernst, Hans-Peter Bühl – Moos
OZ 3 Faust, Hartmut Bühl - Moos
OZ 4 Fürle, Frank Bühl (Kernstadt)
OZ 5 Hafner, Gerd Bühl (Kernstadt)
OZ 6 Haupert, Christian Bühl – Weitenung
OZ 7 Hummel, Monika Bühl - Vimbuch
OZ 8 Jessen, Antje Bühl – Vimbuch
OZ 9 Lazzaro, Rolf Bühl (Kernstadt)
OZ 10 Maier,
Günter Bühl –
Weitenung
OZ 11 Radzei,
Bernd Bühl
(Kernstadt)
OZ 12 Walper,
Britta Bühl
(Kernstadt)
OZ 13 Thorley,
Ian Bühl –
Vimbuch
OZ 14 Zausig,
Gisela Bühl –
Oberweier
Nach der vom Gemeinderat vorgenommenen
Bestellung der Bewerber für den Seniorenrat ist vorgesehen, dass sich dieser
erstmals am 10. Januar 2023 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenfindet.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Im Haushalt 2023
werden für den Seniorenrat 2.000 € zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus
betragen die Personalkosten dazu rund 15.000 €/Jahr.
Klimatische
Auswirkungen
Keine Auswirkungen