Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GbmH an, folgenden Beschluss zu fassen:
1.) Der Konzernabschluss zum 31.12.2021 nebst Lagebericht und Anhang wird in der vorgelegten Fassung gebilligt.
2.) Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.
3.) Als Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2022 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf, bestellt.
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Sachverhalt
Aufgrund der Ergebnisse der Stadtwerke Bühl GmbH und der
Schwarzwaldbad Bühl GmbH muss ein Konzernjahresabschluss (konsolidierte
Bilanz und GuV der beiden Gesellschaften) vorgenommen werden, da die Bilanzsumme und Umsatzerlöse die Referenzwerte
(BS: 24.000.000 € / UE: 48.000.000 €) überschreiten.
Die Geschäftsführung der Bühler Sportstätten GmbH hat im Oktober 2022
den Konzernjahresabschluss einschließlich
Lagebericht und Anhang erstellt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH,
Düsseldorf, hat nach Prüfung des Konzernjahresabschlusses
am 14.10.2022 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Nach § 171 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) hat der Aufsichtsrat
den Konzernjahresabschluss
und den Konzernlagebericht
zu prüfen und an die Gesellschafterversammlung zu berichten, ob nach dem
abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind. Die
endgültige Billigung obliegt nach § 46 Ziff. 1 b GmbHG der
Gesellschafterversammlung.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Keine Auswirkungen.
Klimatische
Auswirkungen
Keine Auswirkungen.