Betreff
Konzernabschluss der Bühler Sportstätten GmbH für das Geschäftsjahr 2021
Vorlage
2022/218
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GbmH an, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.)    Der Konzernabschluss zum 31.12.2021 nebst Lagebericht und Anhang wird in der vorgelegten Fassung gebilligt.

2.)    Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

3.)    Als Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2022 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf, bestellt.

 


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Sachverhalt

 

Aufgrund der Ergebnisse der Stadtwerke Bühl GmbH und der Schwarzwaldbad Bühl GmbH muss ein Konzernjahresabschluss (konsolidierte Bilanz und GuV der beiden Gesellschaften) vorgenommen werden, da die Bilanzsumme und Umsatzerlöse die Referenzwerte (BS: 24.000.000 € / UE: 48.000.000 €) überschreiten.

 

Die Geschäftsführung der Bühler Sportstätten GmbH hat im Oktober 2022 den Konzernjahresabschluss einschließlich Lagebericht und Anhang erstellt.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf, hat nach Prüfung des Konzernjahresabschlusses am 14.10.2022 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Nach § 171 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) hat der Aufsichtsrat den Konzernjahresabschluss und den Konzernlagebericht zu prüfen und an die Gesellschafterversammlung zu berichten, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind. Die endgültige Billigung obliegt nach § 46 Ziff. 1 b GmbHG der

Gesellschafterversammlung.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Keine Auswirkungen.

 


Klimatische Auswirkungen

 

Keine Auswirkungen.