Betreff
Teileinziehung eines Abschnitts des Friedensweges auf Gemarkung Bühl
Vorlage
2023/005
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Einmündung des Friedensweges in die K 3764 für Fahrzeuge zu sperren und die erforderliche Teileinziehung durchzuführen.

 

 


Sachverhalt

Aufgrund mehrerer Verkehrsunfälle im Bereich Friedensweg / K 3764 soll der Verkehr in diesem Bereich neu geregelt werden. Da die Unfälle in den vergangenen Jahren in der Regel durch Fahrzeuge verursacht wurden, die die K 3764 kreuzten, soll die Überquerung der Kreisstraße in Zukunft für Fahrzeuge gesperrt werden. Aufgrund der Bedeutung dieser Querung für das Radverkehrsnetz bleibt ein Durchlass für Radfahrer bestehen. Zudem soll die Geschwindigkeit im Kreuzungsbereich zum Schutz der Radfahrer auf 70 km/h beschränkt werden.

 

Die Zufahrt zum Friedenskreuz sowie zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücken ist weiterhin über Rittersbach (Dangscheerweg bzw. Rittersbachstraße) gesichert.

 

Durch die Sperrung für Fahrzeuge wird die Nutzung der Straße beschränkt und ist deshalb einer straßenrechtlichen Regelung vorbehalten. Die Beschränkung der Benutzung des angeführten Teilbereiches stellt eine teilweise Entwidmung des bisher für alle Verkehrsteilnehmer offenen Bereiches nach § 7 Straßengesetz BW dar und ist öffentlich bekannt zu machen.

 

Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h wird von der Stadt Bühl als zuständiger Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden.

 

Die Gemeinde Ottersweier beabsichtigt die Beschränkung der Durchfahrt im Bereich Salzwässerle / K 3749 in gleicher Weise.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Keine

 


Klimatische Auswirkungen

Keine