II.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten
GbmH an, folgenden Beschluss zu fassen:
1.)
Der
Konzernabschluss zum 31.12.2014 nebst Lagebericht und Anhang wird in der
vorgelegten Fassung gebilligt.
2.)
Der
Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.
3.)
Dem
Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.
4.)
Als
Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2015 wird die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart,
bestellt.
I.
Sachverhalt:
Aufgrund der Ergebnisse der
Stadtwerke Bühl GmbH und der Schwarzwaldbad Bühl GmbH muss ein Konzernabschluss
(konsolidierte Bilanz, GuV und Anhang
der beiden Gesellschaften) erstellt werden, da die Bilanzsummen
und Umsatzerlöse die Referenzwerte überschreiten.
Die Geschäftsführung der Bühler
Sportstätten GmbH hat im Juni 2015 den Konzernabschluss
einschließlich Lagebericht und Anhang sowie sonstige Anlagen erstellt.
Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart,
hat nach Prüfung des Konzernabschluss
den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Nach § 171 Abs. 1 Aktiengesetz
(AktG) hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss
und den Konzernlagebericht zu prüfen und an die
Gesellschafterversammlung zu berichten, ob nach dem abschließenden Ergebnis
seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind. Die endgültige Billigung obliegt
nach § 46 Ziff. 1 b GmbHG der Gesellschafterversammlung.
Die Konzernbilanz, die
GuV-Rechnung sowie der Lagebericht werden in der Sitzung als Tischvorlage
vorgelegt.
Der Aufsichtsrat der Bühler Sportstätten GmbH hat den Jahresabschluss und den Lagebericht zusammen mit dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers am 19. Juni 2015 vorberaten und nachfolgende Beschlussempfehlung erteilt
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: