Betreff
Satzung der Stadt Bühl über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - a) Zustimmung zur Gebührenkalkulation b) Beschluss der Bestattungsgebührenordnung
Vorlage
2023/009
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat stimmt der von der Verwaltung vorgelegten Kalkulation der Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen zu und beschließt die Satzung der Stadt Bühl über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen – Bestattungsgebührenordnung – vom 01. März 2023. 

 


Sachverhalt

 

Die letzte Kalkulation der Benutzungsgebühren im Bereich Friedhofs- und Bestattungswesen wurde 2014/2015 vorgenommen, die Bestattungsgebührenordnung trat zum 01. Februar 2015 in Kraft.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, künftig die Kalkulation immer spätestens nach zwei Jahren zu aktualisieren und gegebenenfalls mit neuen Gebührenvorschlägen dem Gemeinderat vorzulegen, damit dann den Gebühren nicht eine zu lange und damit sehr hohe Kostenentwicklungsphase zugrunde gelegt werden muss. Die neuen Gebühren sollen ab dem 01. April 2023 gelten, die nächste Kalkulation ist im Laufe des Jahres 2024 auf der Grundlage der Ergebnisse des vierjährigen Zeitraumes 2020 bis 2023 vorgesehen.

 

Voraussetzung, dass die Gebühren im Falle eines gerichtlichen Verfahrens bestätigt werden, ist eine fehlerfreie Gebührenkalkulation, aus der die kostendeckenden Gebührensatzobergrenzen hervorgehen.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat für eine „gerichtsfeste“ Gebührenfestsetzung ein Kalkulationsmodell entwickelt. Da es nach der ständigen Rechtsprechung im Ermessen einer Gemeinde steht, ob sie die Gebührensätze nach dem Maß der durch die Benutzung verursachten Kosten (Prinzip der Kostenproportionalität) und/oder nach Art und Umfang der Benutzung (Prinzip der Leistungsproportionalität) bemessen will, hat die GPA in diesem Modell die beiden Prinzipien miteinander verbunden. Dies erfolgt durch die Verwendung von Äquivalenzziffern, die einerseits die Kosten und andererseits aber auch die Leistungen miteinander verknüpfen.

 

Wie sich die einzelnen Gebührensätze errechnen, ist ausführlich im Textteil der Kalkulation zu den Friedhofs- und Bestattungsgebühren dargestellt.

 

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Gebühren (siehe Textteil Seite 16 - Anlage 7) orientieren sich im Verhältnis zur Gebührenobergrenze an der 2015 zur damaligen Gebührenobergrenze festgesetzten Gebührenhöhe. Im Hinblick auf die relativ lange Zeitdauer seit der letzten Gebührenfestsetzung hat die Verwaltung mit ihrem Gebührenvorschlag vorerst nur die entstandenen Kostenerhöhungen ausgeglichen. Damit wird ein ungefährer Kostendeckungsgrad wie im Jahr 2015 erreicht. Mit der nächsten im Jahr 2024 vorgesehenen Neukalkulation und den dann sich ergebenden Gebühren wird nicht nur die Kompensation der Kostensteigerungen, sondern auch eine darüberhinausgehende Gebührenerhöhung zur Verbesserung des Kostendeckungsgrades vorgeschlagen werden. Aufgrund der kürzeren Zeitspanne wird die notwendige Kompensation der Kostensteigerungen deutlich geringer ausfallen, sodass eine zusätzliche darüberhinausgehende – moderate – Gebührenerhöhung vertretbar sein wird.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Erhöhung der Gebühren und Verbesserung des Kostendeckungsgrades.

 


Klimatische Auswirkungen

 

Keine Auswirkungen.