Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2023 sowie die Wirtschaftspläne 2023 der beiden Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung“ und „Breitbandnetz“.
Sachverhalt
Der
Oberbürgermeister hat in der Sitzung vom 14. Dezember 2022 den
Haushaltsplanentwurf 2023 im Gemeinderat eingebracht und in seiner
Haushaltsrede erläutert. Am 16. und 19. Januar 2023 wurden der Ergebnis- und
Finanzhaushalt mit mittelfristiger Finanzplanung und der Stellenplan sowie die
Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung“ und „Breitbandnetz“
beraten.
Der Haushalt 2023 umfasst insgesamt ein Volumen von 99,5 Mio. € (Vorjahr 89,2 Mio. €) an ordentlichen Erträgen, denen ordentliche Aufwendungen von 99,3 Mio. € (Vorjahr 90,3 Mio. €) gegenüberstehen. Er weist damit im geplanten ordentlichen Ergebnis einen Überschuss von 0,2 Mio. € (Vorjahr Fehlbetrag ca. 1,1 Mio. €) aus.
Ergebnishaushalt:
Im Entwurf zur Haushaltseinbringung
wurde das Gewerbesteueraufkommen aufgrund der im Vorfeld mit den Unternehmen
geführten Gespräche gegenüber dem Vorjahr mit 18,5 Mio. € nun nochmals etwas
positiver mit 19,5 Mio. € geplant.
Wie im vergangenen Jahr konnte bei der Planung 2023 ein deutlicher Zuwachs beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer verzeichnet werden. Daneben hat sich der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer geringfügig erhöht. Die übrigen gemeindeeigenen Steuereinnahmen bewegen sich auf dem gleichen Niveau wie im vergangenen Jahr.
Aus dem Teilhaushalt 9 – allgemeine Finanzwirtschaft – können im Jahr 2023 nach dem Haushaltsplanentwurf insgesamt 43,8 Mio. € (Vorjahr 42,7 Mio. €) als allgemeine Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Damit kann der Finanzbedarf für die übrigen Teilhaushalte 1 bis 8 erstmals wieder vollständig abgedeckt werden. Nichtsdestotrotz werden die im Jahr 2020 begonnenen Untersuchungen des Haushalts bzw. der gesamten Konzernstruktur auf nachhaltige, d. h. mittel- und langfristig ausgelegte Einsparungen fortgesetzt, um auch in den kommenden Jahren einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.
Finanzhaushalt:
Wie bereits im vergangenen Jahr kann auch im Jahr 2023 ein plangemäßer Zahlungsmittelüberschuss von 6,0 Mio. € verzeichnet werden, der zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung steht. Mit den Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit, dies sind die Investitionszuweisungen, die Verkaufserlöse von Grundstücken und auch die Erschließungsbeiträge sollen zusätzlich 9,1 Mio. € erzielt werden. Daneben ist zur Finanzierung der Investitionen und hier insbesondere der Generalsanierung des Windeck-Gymnasiums sowie des Neubaus der Mensa „Campus Bühl“ die Aufnahme eines Darlehens von 5,4 Mio. € vorgesehen. Ob bzw. in welcher Höhe dieses Darlehen tatsächlich in Anspruch genommen werden muss, wird sich anhand der Umsetzung der geplanten Maßnahmen im Verlauf des Haushaltsjahres zeigen.
Die geplanten Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit, d. h. das Investitionsprogramm, umfassen 20,5 Mio. €.
-3-
Die Finanzierung des Investitionsprogramms stellt sich damit folgendermaßen dar:
Zahlungsmittelüberschuss Ergebnishaushalt 6.028.400 €
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 9.086.500 €
Aufnahme eines Darlehens 5.400.000 €
Summe
20.514.900 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -20.462.100 €
Tilgungen -970.000 €
veranschlagte Änderung
Finanzierungsmittelbestand -917.200
€
Zum Vergleich betrug die veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands im vergangenen Jahr -948.800 €.
Der zum Jahresende 2022
vorhandene Bestand an liquiden Mitteln von rund 16,5 Mio. € ermöglicht diese
Vorgehensweise. In der Vorschau der voraussichtlichen Entwicklung der
Liquidität muss zwingend für das Vorjahr die planmäßige Änderung des Finanzierungsmittelbestands
zugrunde gelegt werden. Dies sind nach dem Haushaltsplan
-0,9 Mio. €. Durch die Aufnahme eines Darlehens in den vergangenen Wochen
zur Sicherung der aktuellen Zinsen erhöht sich die Liquidität um ca. 3 Mio. €.
Insgesamt liegt die Liquidität für den gesamten Finanzplanungszeitraum sehr
deutlich über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestliquidität von maximal 1,9
Mio. €.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Je nach Haushaltsvollzug.
Klimatische
Auswirkungen
Keine Auswirkungen.