II.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten
GmbH an, folgenden Beschluss zu fassen:
Herr Georg Feuerer wird zum Ablauf des 30.6.2015 als Kaufmännischer
Geschäftsführer abberufen. Frau Johanna Balaskas wird zum 01.07.2015 für fünf
Jahre zur Kaufmännischen Geschäftsführerin der Bühler Sportstätten GmbH
bestellt.
Die Vergütung der Geschäftsführer der Bühler Sportstätten GmbH beträgt
ab 01.07.2015 400 EUR brutto pro Monat.
I.
Sachverhalt:
Abberufung und Bestellung des Kaufmännischen Geschäftsführers
Gemäß § 6 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der Bühler Sportstätten
GmbH hat die Gesellschafterversammlung über die Bestellung und Abberufung der
Geschäftsführer zu entscheiden.
Nach § 14 Absatz 3 Satz 1 der Hauptsatzung vertritt der
Oberbürgermeister den Alleingesellschafter Stadt Bühl in der
Gesellschafterversammlung. Die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer
hat er zuvor dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen (§ 14 Absatz 3 Satz 2
Nr. 10).
Jede Angelegenheit der Gesellschafterversammlung bedarf der Vorberatung
im Aufsichtsrat (§ 12 Absatz 2 Gesellschaftsvertrag BSSGmbH).
Der derzeitige Kaufmännische Geschäftsführer, Herr Georg Feuerer, ist
zum 1. Mai 2015 aus dem Dienst der Stadt Bühl ausgeschieden. Seine neue
Wirkungsstätte befindet sich in der Stadtverwaltung Gaggenau. Die räumliche
Trennung verbietet künftig eine nebenamtliche Tätigkeit als Kaufmännischer
Geschäftsführer der Bühler Sportstätten GmbH.
Der kaufmännische Geschäftsführer erledigt alle Aufgaben, die mit den
finanz-wirtschaftlichen und rechtlichen Vorgängen sowie der Organisation der
Gesellschaft zusammenhängen, insbesondere:
a) Rechnungswesen
b) Kreditwesen
c) Steuerwesen
d) Versicherungswesen
e) Aufgaben
der Geschäftsstelle für die Organe und Gremien.
Im Konzernverbund nimmt die Bühler Sportstätten GmbH die Rolle der
Gesellschafterin der Stadtwerke Bühl GmbH ein. Die Geschäftsführer vertreten
diese in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke.
Aufgrund der in den vergangenen Jahren erfolgten
Finanzierungsverlagerung für den Bau der Neuen Sporthalle und den Erwerb der
Anteile der Süwag an den Stadtwerken in die Bühler Sportstätten GmbH ist es
erforderlich, weiterhin eine Person mit den Aufgaben der Kaufmännischen
Geschäftsleitung zu betrauen, die eine Gesamtverantwortung für die finanziellen
Belange der Stadt wahrnimmt und über eine entsprechende Fachkompetenz und
berufliche Erfahrung verfügt.
Entsprechend diesen Anforderungen wird empfohlen, die Stadtkämmerin,
Frau Johanna Balaskas, für die Dauer von fünf Jahren zur Kaufmännischen
Geschäftsführerin der Bühler Sportstätten GmbH zu bestellen.
Anstellungsbedingungen der Geschäftsführer
Die Befristung ist weder im Kommunalrecht noch im GmbH-Gesetz
vorgesehen, erfolgt aber in Anlehnung an § 84 Aktiengesetz, wonach der Vorstand
einer Aktiengesellschaft auf höchstens fünf Jahre bestellt werden kann.
Die Geschäftsführer waren bisher immer Beamte und werden auch bei
Beschluss des obigen Vorschlages weiterhin Beamte der Stadt Bühl sein. Die Tätigkeit
erfolgt auf der Basis des Landesnebentätigkeitsrechtes und wird pauschal
versteuert.
Die Vergütung beträgt seit dem Jahr 2005 unverändert 250,- EUR pro Monat
als Auszahlungsbetrag, was einem Brutto von 306,75 EUR entspricht.
Durch die Eingliederung der beiden Großsporthallen ist das Personal auf
21 Festangestellte zuzüglich bis zu 10 Saisonkräften gewachsen, was die
Etablierung eines vollwertigen Betriebsrates nach sich trug. Die Anforderungen
an die Steuerung und Organisation der GmbH sind erheblich gestiegen. Die
Bilanzsumme des Unternehmens hat sich von ca. 19 Mio. EUR auf ca. 40 Mio. EUR
im Jahr 2015 erhöht.
Die Landesnebentätigkeitsverordnung enthält eine Vergütungshöchstgrenze
für Nebentätigkeiten. Höhere Vergütungen sind beim Dienstherrn abzuliefern. Im
Falle der beiden Geschäftsführer der BSSGmbH beträgt die Höchstgrenze 4.900 EUR
brutto pro Jahr oder 408,33 EUR brutto pro Monat.
Angesichts der erheblichen Erweiterung des Unternehmensumfanges und der
seit der letzten Anpassung der Vergütung verstrichenen Zeit von über 10 Jahren
ist es angemessen, die Vergütung auf den Betrag von 400 EUR brutto pro Monat zu
erhöhen.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: