- Jahresabschluss 2022, Ergebnis des Kassenbuchs
- Kassenprüfung
- Verwendung des Reinertrages
Beschlussvorschlag
a) Der
Klima- und Umweltausschuss nimmt das am 03. März 2023 von den Kassenprüfern
erstellte Prüfungsprotokoll zur Kenntnis und bestätigt die Entlastung der
Verwaltung für die Kassenbuchführung.
b) Das
Kassenbuch der Jagdgenossenschaft im Jahr 2022/23
schloss ab mit Einnahmen in Höhe von 21.826,23 €,
die Ausgaben betrugen 12.361,99 €,
das Jahresergebnis 2022/23 wird somit auf einen Gewinn
festgestellt in Höhe von 9.464,24 €.
c) Der
Kassenstand der Jagdgenossenschaft Bühl
betrug zum 01.04.2022 53.502,50
€
und zum 03.03.2023 62.966,74
€.
Darin enthalten ist die
Mindestrücklage in Höhe von 50.000,00
€.
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d)
Der die Mindestrücklage übersteigende Anteil
der Kassen-
mittel beträgt zum
31.03.2023 insgesamt 12.966,74
€,
und
darf unter Beachtung des gefassten Beschlusses
bedarfsgerecht
verwendet werden für
- Maßnahmen
im Rahmen der Bühler Schwarzwildkonzeption
- Aktualisierung
des Jagdkatasters
Die Mindestrücklage von
50.000,00 € darf dabei nicht unterschritten werden.
e) Die
Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt die Aktualisierung des Jagdkatasters
auf Kosten der Jagdgenossenschaft Bühl bis zu einem Betrag von 8.000,00 Euro
durchzuführen und hierzu Angebote einzuholen und Verhandlungen zu führen.
Sachverhalt
Am 05. März 2018 fand
eine Sitzung der Jagdgenossenschaft Bühl statt, in der unter anderem
beschlossen wurde, dem Gemeinderat die Verwaltung der Jagdgenossenschaft für
weitere sechs Jahre zu übertragen. Dabei hat der Gemeinderat die Aufgaben des
Jagdvorstandes gemäß § 11 der Jagdgenossenschaftssatzung zu übernehmen. In der
Praxis werden die wichtigen Jagdangelegenheiten vom Klima- und Umweltausschuss
(KUA) entschieden und sämtliche Geschäfte der Jagdgenossenschaft werden von der
Verwaltung geführt. Zu den Aufgaben gehören u. a. das Haushalts-, Kassen- und
Rechnungswesen sowie Entscheidungen über die Verwendung des Reinertrages.
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Jahresabschluss,
Ergebnis des Kassenbuchs:
Bei Einnahmen von
21.826,23 € und Ausgaben von 12.361,99 € entstand im Wirtschaftsjahr 2022
(Jagdjahr: 01.04.22 – 31.03.23) ein Gewinn von 9.464,24 €. Die Einnahmen setzen sich aus den
Jagdpachtpachteinnahmen, den Nutzungsentgelten für die Wildkammer und dem
Preisgeld des städtischen Klimaschutzpreises zusammen. Bei den Ausgaben handelt es sich um die
ausbezahlten Schwarzwild-Abschussprämien an die Jäger, die Unterhaltungs- und
Betriebskosten für die Wildkammer sowie dem Personalkostenersatz für die
Verwaltung der Jagdgenossenschaft.
Kassenprüfung:
Die Kassenprüfung wurde
durch die mit Beschluss des damaligen WLUA vom 19. November 2018 bestellten
Kassenprüfern Herr Manfred Graf und Herr Dominik Merz am 03. März 2023
durchgeführt. Das Protokoll der Kassenprüfer ist der Vorlage beigefügt. Die
Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.
Der Kassenstand hat am
Prüfungstag 62.966,74 € betragen. Die Zielvorgabe der
Jagdgenossenschaftsversammlung, den Bestand der Rücklage auf 50.000,00 € zu
halten, ist auch im Berichtsjahr erreicht worden. Die Rücklage dient zur
Sicherheit für eventuelle höhere nicht vorgesehene Ausgaben oder schwindenden
Einnahmen.
Verwendung des Reinertrages:
Gemäß dem Beschluss der
Versammlung der Jagdgenossenschaft Bühl vom 05. März 2018 wird der Reinertrag
aus der Jagdnutzung der Stadt Bühl zweckgebunden zur Verfügung gestellt.
Abzüglich der Mindestrücklage von 50.000,00 € beträgt derzeit der übersteigende
Anteil der Kassenmittel 12.966,74 €.
Wie im letzten Jahr
schlägt die Verwaltung vor, dass ein Teil des die Mindestrücklage
übersteigenden Guthabens wieder für die Umsetzung der vom Ausschuss am 12.
November 2012 beschlossenen Maßnahmen
zur Bühler Schwarzwildkonzeption verwendet werden soll.
Circa 8.000 Euro sollen
aus dem Reinertrag für die Aktualisierung
des bestehenden Jagdkatasters bereitgestellt werden. Dies ist notwendig, da
nächstes Jahr eine Jagdgenossenschaftsversammlung einzuberufen ist. Neben mehreren Neuverpachtungen und
Satzungsänderungen muss in dieser Versammlung auch über die Verwaltung der
Jagdgenossenschaft neu entschieden werden, damit diese für weitere sechs Jahre
auf den Gemeinderat übertragen werden kann. Das Jagdkataster führt alle
Mitglieder der Jagdgenossenschaft unter Angabe der jeweiligen
Grundflächenanteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk auf und ist für die
Einberufung und Beschlussfassung zwingend notwendig und muss auf den aktuellen
Stand gebracht werden. Dies kann arbeitskräfte- und ausstattungsmäßig nicht
selbst von der Verwaltung geleistet werden, sondern ist wie bei der letzten
Aktualisierung vor sechs Jahren nur mit fremde Hilfe möglich und es ist hierfür
ein Ingenieurbüro zu beauftragen.
Die Verwaltung empfiehlt
daher dem KUA, derzeit keine weiteren Auskehrungsbeschlüsse zu fassen.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Gemäß dem Beschluss der
Versammlung der Jagdgenossenschaft Bühl vom 21. September 2004 wird der
Reinertrag aus der Jagdnutzung der Stadt Bühl zweckgebunden zur Verfügung
gestellt. Wie im letzten Jahr schlägt die Verwaltung vor, dass ein Teil des die
Mindestrücklage übersteigenden Guthabens wieder für die Umsetzung der vom
Ausschuss am 12. November 2012 beschlossenen Maßnahmen zur Bühler Schwarzwildkonzeption verwendet werden soll.
Circa 8.000,00 Euro betragen die Kosten für die Aktualisierung des Jagdkatasters.
Im städtischen Haushalt
kommt es zu keinen finanziellen Auswirkungen.
Klimatische
Auswirkungen
Keine Auswirkungen.