Betreff
Jagdgenossenschaft Bühl:
- Jahresabschluss 2022, Ergebnis des Kassenbuchs
- Kassenprüfung
- Verwendung des Reinertrages
Vorlage
2023/024
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

a)    Der Klima- und Umweltausschuss nimmt das am 03. März 2023 von den Kassenprüfern erstellte Prüfungsprotokoll zur Kenntnis und bestätigt die Entlastung der Verwaltung für die Kassenbuchführung.

 

b)    Das Kassenbuch der Jagdgenossenschaft im Jahr 2022/23
schloss ab mit Einnahmen in Höhe von                                                    21.826,23 €,
die Ausgaben betrugen                                                                                12.361,99 €,
das Jahresergebnis 2022/23 wird somit auf einen Gewinn
festgestellt in Höhe von                                                                                  9.464,24 €.

 

c)    Der Kassenstand der Jagdgenossenschaft Bühl
betrug zum 01.04.2022                                                                                              53.502,50 €
und zum 03.03.2023                                                                                       62.966,74 €.

 

Darin enthalten ist die Mindestrücklage in Höhe von                               50.000,00 €.

 

 

 

 

 

-2-

 

d)    Der die Mindestrücklage übersteigende Anteil der Kassen-

mittel beträgt zum 31.03.2023 insgesamt                                                   12.966,74 €,

 

und darf unter Beachtung des gefassten Beschlusses

bedarfsgerecht verwendet werden für

-     Maßnahmen im Rahmen der Bühler Schwarzwildkonzeption

-     Aktualisierung des Jagdkatasters

 

Die Mindestrücklage von 50.000,00 € darf dabei nicht unterschritten werden.

 

e)    Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt die Aktualisierung des Jagdkatasters auf Kosten der Jagdgenossenschaft Bühl bis zu einem Betrag von 8.000,00 Euro durchzuführen und hierzu Angebote einzuholen und Verhandlungen zu führen.

 


Sachverhalt

 

Am 05. März 2018 fand eine Sitzung der Jagdgenossenschaft Bühl statt, in der unter anderem beschlossen wurde, dem Gemeinderat die Verwaltung der Jagdgenossenschaft für weitere sechs Jahre zu übertragen. Dabei hat der Gemeinderat die Aufgaben des Jagdvorstandes gemäß § 11 der Jagdgenossenschaftssatzung zu übernehmen. In der Praxis werden die wichtigen Jagdangelegenheiten vom Klima- und Umweltausschuss (KUA) entschieden und sämtliche Geschäfte der Jagdgenossenschaft werden von der Verwaltung geführt. Zu den Aufgaben gehören u. a. das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie Entscheidungen über die Verwendung des Reinertrages.

 

 

 

-3-

 

 

Jahresabschluss, Ergebnis des Kassenbuchs:

Bei Einnahmen von 21.826,23 € und Ausgaben von 12.361,99 € entstand im Wirtschaftsjahr 2022 (Jagdjahr: 01.04.22 – 31.03.23) ein Gewinn von 9.464,24 €.  Die Einnahmen setzen sich aus den Jagdpachtpachteinnahmen, den Nutzungsentgelten für die Wildkammer und dem Preisgeld des städtischen Klimaschutzpreises zusammen.  Bei den Ausgaben handelt es sich um die ausbezahlten Schwarzwild-Abschussprämien an die Jäger, die Unterhaltungs- und Betriebskosten für die Wildkammer sowie dem Personalkostenersatz für die Verwaltung der Jagdgenossenschaft. 

 

Kassenprüfung:

Die Kassenprüfung wurde durch die mit Beschluss des damaligen WLUA vom 19. November 2018 bestellten Kassenprüfern Herr Manfred Graf und Herr Dominik Merz am 03. März 2023 durchgeführt. Das Protokoll der Kassenprüfer ist der Vorlage beigefügt. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Kassenstand hat am Prüfungstag 62.966,74 € betragen. Die Zielvorgabe der Jagdgenossenschaftsversammlung, den Bestand der Rücklage auf 50.000,00 € zu halten, ist auch im Berichtsjahr erreicht worden. Die Rücklage dient zur Sicherheit für eventuelle höhere nicht vorgesehene Ausgaben oder schwindenden Einnahmen.

 

Verwendung des Reinertrages:

Gemäß dem Beschluss der Versammlung der Jagdgenossenschaft Bühl vom 05. März 2018 wird der Reinertrag aus der Jagdnutzung der Stadt Bühl zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Abzüglich der Mindestrücklage von 50.000,00 € beträgt derzeit der übersteigende Anteil der Kassenmittel 12.966,74 €.

 

Wie im letzten Jahr schlägt die Verwaltung vor, dass ein Teil des die Mindestrücklage übersteigenden Guthabens wieder für die Umsetzung der vom Ausschuss am 12. November 2012 beschlossenen Maßnahmen zur Bühler Schwarzwildkonzeption verwendet werden soll.

 

Circa 8.000 Euro sollen aus dem Reinertrag für die Aktualisierung des bestehenden Jagdkatasters bereitgestellt werden. Dies ist notwendig, da nächstes Jahr eine Jagdgenossenschaftsversammlung einzuberufen ist.  Neben mehreren Neuverpachtungen und Satzungsänderungen muss in dieser Versammlung auch über die Verwaltung der Jagdgenossenschaft neu entschieden werden, damit diese für weitere sechs Jahre auf den Gemeinderat übertragen werden kann. Das Jagdkataster führt alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft unter Angabe der jeweiligen Grundflächenanteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk auf und ist für die Einberufung und Beschlussfassung zwingend notwendig und muss auf den aktuellen Stand gebracht werden. Dies kann arbeitskräfte- und ausstattungsmäßig nicht selbst von der Verwaltung geleistet werden, sondern ist wie bei der letzten Aktualisierung vor sechs Jahren nur mit fremde Hilfe möglich und es ist hierfür ein Ingenieurbüro zu beauftragen.  

 

Die Verwaltung empfiehlt daher dem KUA, derzeit keine weiteren Auskehrungsbeschlüsse zu fassen.

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Gemäß dem Beschluss der Versammlung der Jagdgenossenschaft Bühl vom 21. September 2004 wird der Reinertrag aus der Jagdnutzung der Stadt Bühl zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Wie im letzten Jahr schlägt die Verwaltung vor, dass ein Teil des die Mindestrücklage übersteigenden Guthabens wieder für die Umsetzung der vom Ausschuss am 12. November 2012 beschlossenen Maßnahmen zur Bühler Schwarzwildkonzeption verwendet werden soll. Circa 8.000,00 Euro betragen die Kosten für die Aktualisierung des Jagdkatasters.

 

Im städtischen Haushalt kommt es zu keinen finanziellen Auswirkungen.

 


Klimatische Auswirkungen

 

Keine Auswirkungen.