Betreff
Zusammenarbeit zwischen Klimabeirat und Gemeindegremien
Vorlage
2023/029
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, dass der Klimabeirat

 

1. zu Beginn eines Jahres eine von den Fraktionen und der Stadtverwaltung erstellte und freigegebene Liste mit den wichtigsten klimarelevanten Themen erhält, die in diesem Jahr vom Klima- und Umweltausschuss bzw. vom Gemeinderat behandelt werden sollen;

 

2. auf Grundlage der obigen Liste oder aus eigenen Impulsen heraus ein oder zwei klimarelevante, abgestimmte Themen erarbeitet und im Klima- und Umweltausschuss bzw. im Gemeinderat vorstellen kann.


Sachverhalt

Der Klimabeirat wurde 2017 im Zuge der Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzepts der Stadt Bühl gegründet. Das Ziel war und ist es, die Klimaschutzarbeit der Stadt zu unterstützen, Impulse zu geben und das Klimaschutzmanagement weiterzuentwickeln. Der Beirat setzt sich zusammen aus Vertretern von Stadtverwaltung, Kommunalpolitik, lokalem Handel, Bühler Schulen und der Bürgerschaft.

 

Der Klimabeirat ist kein offizielles Gemeindegremium. Dennoch erhielt der Beirat durch den Gemeinderat in der Vergangenheit bereits verschiedene Entscheidungsbefugnisse und Empfehlungsrechte zugesprochen. Seit 2021 ernennt der Klimabeirat die Preisträger des jährlich ausgeschriebenen Klimaschutzpreises und gibt Förderempfehlungen an den Klima- und Umweltausschuss sowie den Gemeinderat bezüglich der Bewerbenden für einen Nachhaltigkeitszuschuss.

 

In der Sitzung des Klimabeirates vom 15.12.2022 wurde intensiv über die Mitwirkungsmöglichkeiten des Klimabeirates bei klimapolitischen Themen gesprochen. Als Ergebnis der Diskussion wurden die im Beschlussvorschlag dargestellten Mitwirkungsmöglichkeiten formuliert.

 

Die Behandlung der vom Klimabeirat erarbeiteten Themen im Klima- und Umweltausschuss bzw. im Gemeinderat kann je nach dem zu einer konkreten Entscheidung des Gremiums führen oder z.B. zur Veranlassung einer weiterführenden Diskussion der Thematik.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Keine.


Klimatische Auswirkungen

Keine direkten Auswirkungen, dennoch erhalten klimarelevante kommunalpolitische Entscheidungen eine erweiterte Basis durch die Berücksichtigung verschiedener Perspektiven, wissenschaftlicher Grundlagen sowie die Beteiligung regionaler bürgerschaftlicher Meinungsträger.