Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss
der als Anlage 1 benannten Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg zu.
Sachverhalt
Das AREKO Bauwerk BW Nr.4 befindet sich zwischen
der K 3763 und dem Sandbachflutkanal am südlichen Ortseingang vom Bühl-Vimbuch.
Laut der Schleusenbedienungsvorschrift des früheren zuständigen WWA OG aus dem
Jahre 1988 dient das Regelbauwerk (Nr.4) allein der Zuführung von Wasser aus
dem Sandbachflutkanal in den Vimbucher Dorfbach und ist momentan in der
Eigentums- und Unterhaltungspflicht des Landesbetrieb Gewässer
Baden-Württemberg.
Herr OV Kölmel (Bühl-Vimbuch) hat nach Angaben des
Regierungspräsidium Karlsruhe seinerzeit angeregt das Bauwerk ganz in die Obhut
der Ortsverwaltung bzw. der Stadt Bühl zu übernehmen, zumal das Bauwerk
ausschließlich der Bewässerung des städtischen Gewässers Vimbucher Dorfbach
dient.
Aufgrund dieser Tatsache möchte das
Regierungspräsidium, mittels der beiliegenden öffentlich – rechtlich
Vereinbarung den Betrieb und die Unterhaltung des Bauwerks an die Stadt Bühl
übertragen.
Im Falle einer Weigerung zur Übernahme hat der
Landesbetrieb Gewässer ein dauerhaftes Schließen des Schiebers und somit ein
Trockenfallen des Vimbucher Dorfbach in Aussicht gestellt.
Der Sachverhalt wurde am 28. Februar 2023 in der
Sitzung des Ortschaftsrat Vimbuch behandelt. Der Ortschaftsrat Vimbuch sprach
sich einstimmig für den Abschluss der beiliegenden Vereinbarung aus.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Die Übernahme des Bauwerks
erfolgt entgeltfrei, jedoch wird die übertragene Unterhaltungslast
mittelfristig zu Sanierungsaufwand führen. Eine künftige Sanierung des
Schiebers kann evtl. mit der Installation eines Sandfangs kombiniert werden,
woraus sich Synergien ergeben.
Klimatische
Auswirkungen
Das Vorhaben ist wenig klimarelevant. Der Schieber
reguliert den Wasserstand des Vimbucher Dorfbaches.