II. Beschlussvorschlag:
Der Evangelische Kindergarten erhält für
die Erneuerung des Spielhofes und der Außenanlage einen Investitionszuschuss
von 14.234,53 €.
I. Sachverhalt:
Die Kindertageseinrichtung der Evangelischen Kirchengemeinde wurde in
den letzten Jahren energetisch saniert und grundlegend renoviert, dabei wurden
im Jahr 2013 auch der Spielhof sowie die Umzäunung erneuert. Für die Sanierung
des Kindertageseinrichtung und die Erneuerung der Umzäunung wurden in den
Jahren 2012 bis 2014 bereits Zuschüsse bewilligt und abgerechnet, noch nicht
jedoch für die Erneuerung des Spielhofes. Aufgrund der erheblichen Beträge
wurde mit der Kirchengemeinde vereinbart, dass zunächst die Sanierungsmaßnahmen
mit einem Zuschuss von 158.000 € (Auszahlung 2012/13), danach die Erneuerung
der Umzäunung und zu einem späteren Zeitpunkt der Spielhof abgerechnet werden
sollten.
Die Notwendigkeit der
Neugestaltung des Spielhofes wurde in einer gemeinsamen Begehung mit der Stadt
anerkannt, der entsprechende Antrag auf Zuschuss wurde bereits im vorletzten
Jahr gestellt. In Absprache mit der Stadt wurde die Bauausführung durch den
städtischen Bauhof vorgenommen, um die Gesamtmaßnahme kostengünstig zu
gestalten. Die Arbeitsstunden wurden bisher nicht in Rechnung gestellt, sie
sollen aber bei der Zuschussberechnung berücksichtigt werden.
Die Maßnahme ist seit Dezember
2013 fertig gestellt, die vollständige Abrechnung wurde im Jahr 2014 vorgelegt.
Insgesamt sind 28.266,29 € an anerkennungsfähigen Fremdkosten für
Kieslieferungen, Spielgeräte, Baustoffe etc. entstanden. Daneben sind vom
städtischen Bauhof rd. 400 Arbeitsstunden einschließlich Bagger- und
Maschinenstunden geleistet worden mit abgerechneten Kosten in Höhe von
18.506,25 €. Die insgesamt entstandenen, anteilig zu tragenden Gesamtkosten
belaufen sich damit auf 46.772,54 €.
Im „Vertrag über die Förderung
kirchlicher Kindertagesstätten“ mit der Evangelischen Kirchengemeinde ist eine
Zuschussquote von 70 % für derartige Maßnahmen vorgesehen.
Berechnung des
Investitionszuschusses: Gesamtkosten
der Maßnahme (Fremd + Bauhof) 46.772,54 € davon 70 % Anteil Stadt Bühl = 32.740,78 € davon
abzuziehen: Bauhofleistungen
durch Stadt Bühl erbracht -
18.506,25 € ergibt Investitionszuschuss
an evang. Gemeinde 14.234,53 €
Für
Investitionszuschüsse an Kindergärtenträger sind Mittel im Teilhaushalt 5 –
Soziale Einrichtungen unter der Position AS3650-KT zur Verfügung gestellt. Für
die Neugestaltung des Spielhofs im Evangelischen Kindergarten sind im Haushalt
2015 dabei rd. 25 Tsd. € eingeplant.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut
Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: