Betreff
Investitionszuschuss für den Evangelischen Kindergarten
Vorlage
TEST VO/169/2015
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

     Der Evangelische Kindergarten erhält für die Erneuerung des Spielhofes und der Außenanlage einen Investitionszuschuss von 14.234,53 €.

 

 

 


I. Sachverhalt:

Die Kindertageseinrichtung der Evangelischen Kirchengemeinde wurde in den letzten Jahren energetisch saniert und grundlegend renoviert, dabei wurden im Jahr 2013 auch der Spielhof sowie die Umzäunung erneuert. Für die Sanierung des Kindertageseinrichtung und die Erneuerung der Umzäunung wurden in den Jahren 2012 bis 2014 bereits Zuschüsse bewilligt und abgerechnet, noch nicht jedoch für die Erneuerung des Spielhofes. Aufgrund der erheblichen Beträge wurde mit der Kirchengemeinde vereinbart, dass zunächst die Sanierungsmaßnahmen mit einem Zuschuss von 158.000 € (Auszahlung 2012/13), danach die Erneuerung der Umzäunung und zu einem späteren Zeitpunkt der Spielhof abgerechnet werden sollten.

 

     Die Notwendigkeit der Neugestaltung des Spielhofes wurde in einer gemeinsamen Begehung mit der Stadt anerkannt, der entsprechende Antrag auf Zuschuss wurde bereits im vorletzten Jahr gestellt. In Absprache mit der Stadt wurde die Bauausführung durch den städtischen Bauhof vorgenommen, um die Gesamtmaßnahme kostengünstig zu gestalten. Die Arbeitsstunden wurden bisher nicht in Rechnung gestellt, sie sollen aber bei der Zuschussberechnung berücksichtigt werden.

 

     Die Maßnahme ist seit Dezember 2013 fertig gestellt, die vollständige Abrechnung wurde im Jahr 2014 vorgelegt. Insgesamt sind 28.266,29 € an anerkennungsfähigen Fremdkosten für Kieslieferungen, Spielgeräte, Baustoffe etc. entstanden. Daneben sind vom städtischen Bauhof rd. 400 Arbeitsstunden einschließlich Bagger- und Maschinenstunden geleistet worden mit abgerechneten Kosten in Höhe von 18.506,25 €. Die insgesamt entstandenen, anteilig zu tragenden Gesamtkosten belaufen sich damit auf 46.772,54 €.

 

     Im „Vertrag über die Förderung kirchlicher Kindertagesstätten“ mit der Evangelischen Kirchengemeinde ist eine Zuschussquote von 70 % für derartige Maßnahmen vorgesehen.

 

 

 

Berechnung des Investitionszuschusses:

Gesamtkosten der Maßnahme (Fremd + Bauhof)         46.772,54 

davon 70 % Anteil Stadt Bühl =                                                32.740,78 €

davon abzuziehen:

Bauhofleistungen durch Stadt Bühl erbracht             - 18.506,25 €

ergibt

Investitionszuschuss an evang. Gemeinde                14.234,53 €

 

 
 


    

    

    

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Für Investitionszuschüsse an Kindergärtenträger sind Mittel im Teilhaushalt 5 – Soziale Einrichtungen unter der Position AS3650-KT zur Verfügung gestellt. Für die Neugestaltung des Spielhofs im Evangelischen Kindergarten sind im Haushalt 2015 dabei rd. 25 Tsd. € eingeplant.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: