Betreff
Fachbereich Revision,
Änderung der Übertragung von weiteren Aufgaben gem. § 112 Abs. 2 GemO
Vorlage
2023/035
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

a)           Der Gemeinderat ändert seine Übertragung der Visa-Kontrolle aller Belege über 2.500 € der Stadtwerke GmbH, in die Übertragung einer generellen, risikoorientierten stichprobenartigen Visa-Kontrolle der Stadtwerke.

 

b)           Der Gemeinderat nimmt seine Übertragung der Prüfung der Rechnungs- und Wirtschaftsführung (Buch-, Betriebs- und Kassenprüfungen sowie der Ordnungsmäßigkeit von Verfahren) bei den Beteiligungsunternehmen Bühler Innovations- und Technologiezentrum GmbH, Bühler Sportstätten GmbH und Stadtwerke Bühl GmbH vom 25.10.2017 zurück.

 

c)            Der Gemeinderat weist den Oberbürgermeister an, als Vertreter der Stadt Bühl ggf. notwendige Beschlüsse in den betreffenden Gesellschafterversammlungen für die Rückabwicklung (siehe b)) zu fassen.

 

d)           Der Gemeinderat überträgt der Revision gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 1 GemO die Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung als weitere Aufgabe.

 


Sachverhalt

Die Revision der Stadt Bühl hat die Aufgabe darauf zu achten, dass die Stadtverwaltung ihre Aufgaben rechtmäßig, sparsam und wirtschaftlich erfüllt. Sie ist bei der sachlichen Beurteilung der Prüfungsvorgänge unabhängig und weisungsfrei.

Dem Rechnungsprüfungsamt (im folgenden Revision) wurden neben den gesetzlichen Pflichtprüfungen (§§ 110, 112 GemO) gem. § 112 Abs. 2 GemO vom Gemeinderat weitere Aufgaben übertragen. Bisher wurden u. a. die Prüfung von Verwendungsnachweisen und der Jahresrechnung der kommunalen Stiftung "Naturschutzstiftung Waldhägenich, die örtliche Prüfung der Zweckverbände "Abwasserbeseitigung Bühl und Umgebung" und "Wasserversorgung Bühl und Umgebung" sowie die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens (auch vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen) übertragen.

 

Ebenfalls mit Gemeinderatsbeschluss wurde der Revision 1989 gem. § 112 Abs. 2 GemO die Visa-Kontrolle aller Belege über 2.500 € (Betrag wurde 2008 angepasst) der Stadtwerke GmbH übertragen. Mittlerweile fallen hier jährlich über 2.000 Belege an, die unter dem Gesichtspunkt eines risikoorientierten Prüfansatzes nicht in der Gesamtheit und auf Dauer geprüft werden würden. Die Revision hält es für sinnvoll stichprobenartige oder/und Sachkonten orientierte Visa-Kontrollen, unabhängig vom Betrag, durchzuführen.

 

Aufgrund einer personellen Verquickung im Bereich Beteiligungsmanagement mit der Geschäftsführung der Bühler Sportstätten GmbH, wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 25.10.2017 die Prüfung der Rechnungs- und Wirtschaftsführung (Buch-, Betriebs- und Kassenprüfungen sowie der Ordnungsmäßigkeit von Verfahren) bei den Beteiligungsunternehmen Bühler Innovations- und Technologiezentrum GmbH, Bühler Sportstätten GmbH und Stadtwerke Bühl GmbH sowie der Tiefgaragengemeinschaft Volksbank Bühl/Stadt Bühl auf die Revision übertragen, da eine Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Beteiligungsunternehmen und hier insbesondere die Erforderlichkeit und Angemessenheit von Ausgaben und Vergabepraxis, in der Gänze nicht möglich war. Seit 2022 ist das Beteiligungsmanagement in der Abteilung Haushalt und Abgaben verortet. Seit Ende 2022 ist das Beteiligungsmanagement personell wieder adäquat besetzt. Eine dienstrechtliche Abhängigkeit zu den Geschäftsführungen der Beteiligungsunternehmen besteht nicht mehr. Somit kann die Tätigkeit der Revision sich wieder auf die Überprüfung des Beteiligungsmanagements im Rahmen der Betätigungsprüfung reduzieren. Aus rechtlichen Gründen muss die Prüfung der Rechnungs- und Wirtschaftsführung (Buch-, Betriebs- und Kassenprüfungen sowie der Ordnungsmäßigkeit von Verfahren) der Tiefgaragengemeinschaft Volksbank Bühl/Stadt Bühl bei der Revision verbleiben.

 

Der Gemeinderat kann die Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung explizit als Aufgabe gem. § 112 Abs. 2 Nr. 1 GemO auf die Revision übertragen. Generell kann die Revision auch ohne gesonderten Prüfauftrag des Gemeinderates die Wirtschaftlichkeit und Organisation der Verwaltung untersuchen, allerdings ist hier der Schwerpunkt unter rechtlichen Gesichtspunkten zu sehen. Die moderne Rechnungsprüfung geht mittlerweile neue Wege. Es steht nicht mehr nur der Rechtsmaßstab im Mittelpunkt, sondern es werden auch Ermessensfragen (z. B. Fragen des sinnvollen Ressourceneinsatzes und zweckmäßiger Verwaltungsabläufe) beleuchtet und Empfehlungen ausgesprochen. Insbesondere im Zuge der notwendigen Haushaltskonsolidierung wird ein sparsamer Ressourceneinsatz immer bedeutender. Eine (frühzeitige) Einbindung der Revision in Entscheidungsfindungsprozesse kann für die Verwaltungsführung und den Gemeinderat eine hilfreiche Unterstützung sein, da die Einschätzung der Revision unabhängig und neutral ist. In Städten der Größenordnung von Bühl ist die Übertragung der Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung an die Revision üblich.

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Keine, die zusätzlich übertragenen Prüfungen werden in die laufenden Prüfungstätigkeiten integriert.

 


Klimatische Auswirkungen

Keine.