Betreff
Teileinziehung des Wegegrundstückes Flst.Nr. 358 „Am Weinpfad“ Gemarkung Altschweier
Vorlage
2023/037
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt das Wegegrundstück Flst.Nr. 358 Gemarkung Altschweier für den Geh- und Fahrverkehr zu sperren und die erforderliche Einziehung durchzuführen.

 

 

 


Sachverhalt

Das Grundstück FlSt. Nr. 358 wird seit Jahren nicht mehr als öffentlicher Weg genutzt, da der Weg an der Grenze eines privaten Grundstückes endet und damit ein Durchgangsverkehr nicht möglich ist.

 

Die angrenzenden Nachbarn pflegen den Weg, der inzwischen als Grünfläche und Hofzufahrt genutzt wird und haben deshalb den Erwerb des von ihnen unterhaltenen Grundstücks bei der Stadt Bühl beantragt.

 

Die Zustimmung zum Verkauf von Seiten des Ordnungs- und Tiefbauamtes der Stadt Bühl liegt vor. Daraus ist zu schließen, dass das Grundstück für den Geh- und Fahrverkehr entbehrlich ist.

 

Mit dem Verkauf ist die Nutzung des Grundstückes Flst. Nr. 358 durch die Öffentlichkeit nicht mehr möglich und macht insofern eine Entwidmung gemäß § 7 Straßengesetz erforderlich. Die Entwidmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

Die genaue Lage des Grundstücks Flst. Nr. 358 ist im beigefügten Lageplan dargestellt.

 

Die Anhörung des Ortschaftsrates Altschweier erfolgt in der Sitzung vom 9. Mai 2023. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Erlös aus dem Verkauf des Grundstückes.

Einsparung der Unterhaltungskosten.

 

 


Klimatische Auswirkungen

Keine