Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt von den Beteiligungsberichten 2020 und 2021 Kenntnis.
Sachverhalt
Nach § 105 Abs. 2 GemO hat die Gemeinde einen Beteiligungsbericht zu erstellen, um dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit Rechenschaft über die Entwicklung der Unternehmen in Privatrechtsform, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, abzulegen. Nach den Kommentierungen zu § 105 Abs. 2 GemO ist eine freiwillige Erstreckung des Beteiligungsberichts auf Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen von unter 25 %, auf Mitgliedschaften in Genossenschaften, Zweckverbänden oder Eigenbetrieben möglich und im Hinblick auf Steuerungs- und Informationsdefizite auch empfehlenswert.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
keine
Klimatische
Auswirkungen
keine