Betreff
Beteiligungsberichte 2020 und 2021
Vorlage
2023/041
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt von den Beteiligungsberichten 2020 und 2021 Kenntnis.


Sachverhalt

 

Nach § 105 Abs. 2 GemO hat die Gemeinde einen Beteiligungsbericht zu erstellen, um dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit Rechenschaft über die Entwicklung der Unternehmen in Privatrechtsform, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, abzulegen. Nach den Kommentierungen zu § 105 Abs. 2 GemO ist eine freiwillige Erstreckung des Beteiligungsberichts auf Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen von unter 25 %, auf Mitgliedschaften in Genossenschaften, Zweckverbänden oder Eigenbetrieben möglich und im Hinblick auf Steuerungs- und Informationsdefizite auch empfehlenswert.

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

keine


Klimatische Auswirkungen

 

keine