Betreff
Bau einer Schülermensa mit Jugend- und Schülercafé
Aufhebung der Vergabe Schwach- / Starkstrom
Vorlage
2023/045
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

Aufhebung der Vergabe Schwach- / Starkstrom, da kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht.

 

Es wird befürwortet ein neues Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den beiden Bietern aus dem ersten Verfahren durchzuführen entsprechend § 3 EU Abs. 3 Nr. 1.

 


Sachverhalt

Am 28.03.2023 fand der Eröffnungstermin zum Offenen Verfahren „Neubau Campus Bühl, Mensa, Schülercafe und Klassenräume, Stark- /Schwachstrom“ innerhalb des 2. Vergabepaketes statt.

 

§ 17 bzw. § 17 EU Abs. 1 VOB/A verlangt die Aufhebung einer Vergabe, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht.

 

Die zwei Bieter, die Angebote abgegeben haben, müssen nach § 16 EU VOB/A ausgeschlossen werden.

 

Der erste Bieter muss ausgeschlossen werden aufgrund fehlender Preise bei einzelnen Positionen (§ 13 EU Abs. 1 Nr. 3), nicht eindeutigen Eintragungen und unzulässigen Änderungen an den Vergabeunterlagen. (§ 13 EU Abs. 1 Nr. 5).

 

Der zweite Bieter muss ausgeschlossen werden aufgrund fehlender Gleichwertigkeit der angebotenen Produkte zum Leistungsverzeichnis nach VOB § 16 EU Nr. 2 bzw. § 13 EU Abs. 2.

 

Um nicht ein komplett neues Offenes Verfahren mit den entsprechenden längeren Fristen durchführen zu müssen, wird vorgeschlagen ein neues Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den beiden Bietern aus dem ersten Verfahren durchzuführen entsprechend § 3 EU Abs. 3 Nr. 1.

 

Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, wenn bei einem offenen Verfahren keine ordnungsgenmäßen Angebote abgegeben worden sind und in das Verhandlungsverfahren alle – und nur die – Bieter aus dem vorangegangenen Verfahren einbezogen werden, die fachkundig und leistungsfähig (geeignet) sind und die nicht nach § 6e EU ausgeschlossen worden sind.

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Die für die Vergaben erforderlichen Mittel stehen unter Investitionsauftrag I21104101000 (S. 195 d. Beratungsentwurfs zum Haushaltsplan 2023) zur Verfügung.

Die Kostenberechnung vom 01. Juli 2021 weist einen Gesamtbetrag in Höhe von 6.577.000,00 Euro aus. Es wird mit einem Zuschuss in Höhe von 1.285.000 Euro aus Landesmitteln gerechnet.

 

Die Kostenberechnung für Stark- Schwachstrom liegt bei 559.543,64 Euro.

 


Klimatische Auswirkungen

Die klimatischen Auswirkungen wurden beim Grundsatzbeschluss geprüft.