Aufhebung der Vergabe Schwach- / Starkstrom
Beschlussvorschlag
Aufhebung der Vergabe Schwach- / Starkstrom, da kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht.
Es wird befürwortet ein neues Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb mit den beiden Bietern aus dem ersten Verfahren
durchzuführen entsprechend § 3 EU Abs. 3 Nr. 1.
Sachverhalt
Am 28.03.2023 fand der Eröffnungstermin zum Offenen Verfahren „Neubau
Campus Bühl, Mensa, Schülercafe und Klassenräume, Stark- /Schwachstrom“
innerhalb des 2. Vergabepaketes statt.
§ 17 bzw. § 17 EU Abs. 1 VOB/A verlangt die Aufhebung einer Vergabe,
wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen
entspricht.
Die zwei Bieter, die Angebote abgegeben haben, müssen nach § 16 EU VOB/A
ausgeschlossen werden.
Der erste Bieter muss ausgeschlossen werden aufgrund fehlender Preise
bei einzelnen Positionen (§ 13 EU Abs. 1 Nr. 3), nicht eindeutigen Eintragungen
und unzulässigen Änderungen an den Vergabeunterlagen. (§ 13 EU Abs. 1 Nr. 5).
Der zweite Bieter muss ausgeschlossen werden aufgrund fehlender
Gleichwertigkeit der angebotenen Produkte zum Leistungsverzeichnis nach VOB §
16 EU Nr. 2 bzw. § 13 EU Abs. 2.
Um nicht ein komplett neues Offenes Verfahren mit den entsprechenden
längeren Fristen durchführen zu müssen, wird vorgeschlagen ein neues
Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den
beiden Bietern aus dem ersten Verfahren durchzuführen entsprechend § 3 EU Abs.
3 Nr. 1.
Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, wenn
bei einem offenen Verfahren keine ordnungsgenmäßen Angebote abgegeben worden
sind und in das Verhandlungsverfahren alle – und nur die – Bieter aus dem
vorangegangenen Verfahren einbezogen werden, die fachkundig und leistungsfähig
(geeignet) sind und die nicht nach § 6e EU ausgeschlossen worden sind.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Die für die
Vergaben erforderlichen Mittel stehen unter Investitionsauftrag I21104101000
(S. 195 d. Beratungsentwurfs zum Haushaltsplan 2023) zur Verfügung.
Die
Kostenberechnung vom 01. Juli 2021 weist einen Gesamtbetrag in Höhe von
6.577.000,00 Euro aus. Es wird mit einem Zuschuss in Höhe von 1.285.000 Euro
aus Landesmitteln gerechnet.
Die
Kostenberechnung für Stark- Schwachstrom liegt bei 559.543,64 Euro.
Klimatische
Auswirkungen
Die klimatischen Auswirkungen wurden beim Grundsatzbeschluss geprüft.