Betreff
Neuaufstellung und Konsolidierung der touristischen Zusammenarbeit in der Ferienregion Bühl-Bühlertal-Ottersweier
Vorlage
2023/047
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

Die Stadt Bühl erneuert die im Jahr 2012 mit dem Ausscheiden der damaligen Leiterin der Tourist-Information weggefallene Vollzeitstelle für den Bereich Tourismus und Freizeit vorbehaltlich einer neuen Kooperationsvereinbarung zwischen den Kommunen Bühl, Bühlertal und Ottersweier zur Fortführung der touristischen Zusammenarbeit. Die Finanzierung dieser neuen Stelle erfolgt zu 65 % durch die Stadt Bühl, 30 % durch die Gemeinde Bühlertal und 5 % durch die Gemeinde Ottersweier.

Die Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Bühl und der Gemeinde Bühlertal vom 01.08.2013 wird mit der Unterzeichnung der neuen Vereinbarung aufgehoben.

 


Sachverhalt

Mit der Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung am 01.08.2013 haben sich die Stadt Bühl und die Gemeinde Bühlertal auf eine engere Zusammenarbeit im Bereich Tourismus verständigt. In diesem Zusammenhang wurde vereinbart, dass Tino Rettig als Sachgebietsleiter Tourismus in Bühlertal zukünftig die touristische Zusammenarbeit koordinieren und gemeinsame Projekte federführend umsetzen soll. Dafür wurde ein Zeitbudget dieser Vollzeitstelle mit 40 % Anteil der Stadt Bühl und 60 % Anteil der Gemeinde Bühlertal vereinbart. Dementsprechend werden die Personalkosten der Vollzeitstelle zu 60 % von der Gemeinde Bühlertal und zu 40 % von der Stadt Bühl getragen.

Im Zeitraum 2015/2016 schloss sich die Gemeinde Ottersweier im Zusammenhang mit der Neukonzeption des Gastgeberverzeichnisses (Erstausgabe 2017) und der gemeinsamen Homepage (Online 2018) der Kooperation Bühl-Bühlertal an. So wurde aus der Kooperation Bühl-Bühlertal die Ferienregion „Bühl-BühlertalOttersweier“, die so auch als eigenständiges Cluster Partnerregion der Nationalparkregion Schwarzwald geworden ist.

Die Gemeinde Bühlertal informierte im Jahr 2021 darüber, dass das Zeitbudget von Tino Rettig nicht mehr ausreicht, um die Aufgaben in Bühlertal und in der Ferienregion voll umfänglich zu erfüllen. Die Folgen sind eine hohe zeitliche Belastung und Verzögerungen bei der Umsetzung laufender Projekte.

In mehreren Gesprächen auf Verwaltungsebene wurde seither über mögliche Optionen der Fortführung der touristischen Zusammenarbeit gesprochen. Auch die Beteiligung der Gemeinde Ottersweier, seit 2016 im Rahmen der Ferienregion assoziiert, wurde thematisiert.

Als Ergebnis der Gespräche schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat folgende Lösung vor:

Die Stadt Bühl erneuert die im Jahr 2012 mit dem Ausscheiden der damaligen Leiterin der Tourist-Information weggefallene Vollzeitstelle für den Bereich Tourismus und Freizeit vorbehaltlich einer neuen Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Bühl und den Gemeinden Bühlertal und Ottersweier zur Fortführung der touristischen Zusammenarbeit. Die Finanzierung dieser neuen Stelle erfolgt zu 65 % durch die Stadt Bühl, 30 % durch die Gemeinde Bühlertal und 5 % durch die Gemeinde Ottersweier. Eine Stellenbewertung ermittelte – in Abhängigkeit von der Qualifikation - eine Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe E 10.

Die Kooperationsvereinbarung mit der o.g. Regelung des Zeitbudgets (40/60) wird mit der Einstellung dieser Vollzeitkraft und mit der Unterzeichnung der neuen Vereinbarung aufgehoben.

Herr Rettig soll jedoch in einer noch zu definierenden Übergangszeit und mit einem noch zu definierenden Prozentsatz, maximal für sechs Monate und max. 20 %, seine Tätigkeit weiterführen, damit der/die neue Mitarbeiter*in ins neue Aufgabenfeld eingeführt werden kann.

Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Gemeinderat in allen drei Kommunen soll die Stellenausschreibung zeitnah Anfang Juni 2023 und eine Einstellung möglichst zum 01.09. oder 01.10. dieses Jahres erfolgen.

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

Ca. 60.000 €. Davon tragen die Stadt Bühl ca. 39.000 €, die Gemeinde Bühlertal ca.

18.000 € und die Gemeinde Ottersweier ca. 3.000 €.

 


Klimatische Auswirkungen

Keine